26.08.2026

Achtung, ab sofort gilt eine zeitliche Begrenzung der Schießtermine für Gruppen:
Auf den Kugel- und Schrotständen sind, außerhalb des KJV Übungsschießens („offene Schießen“), von Schießgruppen je Termin mindestens 70,- Euro Schießgeld zu erbringen. Ein Termin dauert maximal 4 Stunden. Danach wird erneut die Mindestgebühr fällig. Der Vorstand kann Ausnahmen beschließen.
