Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirft dem Jagdverband in der Debatte um die neue Jagdverordnung fehlende Sachlichkeit vor und zweifelt daran, dass er in dieser Frage wirklich für die Mehrheit der Jägerinnen und Jäger spricht. „Die Jagd ist wichtig für den Erhalt der Natur und des Waldes. Wir wollen die Jagd nicht verbieten, aber an Tier- und Naturschutz anpassen. Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen die Grundlage dafür sein, wann welche Tiere gejagt werden dürfen“, erklärt Ursula Hammann, naturschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN.
Die neue hessische Jagdverordnung sei ein wichtiger Schritt zu mehr Tierschutz in der Jagd. Sie schütze insbesondere Rote-Liste-Arten wie Mauswiesel, Stockente und Rebhuhn. „Jedes Leben ist lebenswert, jedes Töten muss gerechtfertigt sein. Eine Jagd allein aus sportlichen Gründen oder aus Prestige-Gründen lehnen wir ab. Die neuen Jagd- und Schonzeiten basieren deshalb auf wildbiologischen Erkenntnissen. Wir haben die Liste der jagdbaren Tierarten mit wissenschaftlichen Kriterien überprüft. Ziel ist, Tiere besser zu schützen, vor allem dann, wenn sie in ihrem Bestand bedroht sind.“
„Die Jagdverordnung ist kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Jägern. Selbstverständlich werden alle Stellungnahmen zum Entwurf der Verordnung gründlich ausgewertet.“ Das gelte für die Stellungnahmen von den Naturschutzverbänden genauso wie für die Stellungnahmen von Jägerinnen und Jägern.
(Quelle: Pressemitteilung „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 26.09.2015)