Auszug aus der Presseerklärung von Dr. Röther, LJV:

… Der Nabu erläutert in einem Rundschreiben seine Haltung zur Jagdverordnung.
Die obersten Funktionäre des Nabu-Landesverbandes Hessen bekommen wegen ihrer Bestrebungen, gemeinsam mit dem grünen Umweltministerium die Jagd in Hessen durch die neue Jagdverordnung drastisch einzuschränken, Probleme mit ihrer Basis. Sie geraten in Erklärungsnot. In einem Rundschreiben vom 12. August 2015 an die Nabu-Kreisverbände, die Nabu-Gruppen und die Landesarbeitsgemeinschaften beklagt der stellvertretende Nabu- Landesgeschäftsführer Mark Harthun, dass es „seit Monaten Angriffe gegen den Nabu vom Präsidenten des Landesjagdverbandes (Dr. Jürgen Ellenberger) und seinem Pressesprecher (Dr. K. Röther)“ gebe. Der Nabu könne dies nicht nachvollziehen.   Dann lässt Harthun die Katze aus dem Sack: „Die sehr emotionale Stimmungsmache gegen den Nabu hat bereits wiederholt dazu geführt, dass sich örtlich aktive Nabu-Vertreter von Jägern Vorwürfe anhören mussten.“ Ganz offensichtlich zeigen diese Vorhaltungen von Jägerseite bei den Nabu-Mitgliedern Wirkung, denn der Nabu-Funktionär beeilt sich, sogleich festzustellen: „Diese (die Vorwürfe, K.R.) sind nicht gerechtfertigt.“ Der Nabu wolle nämlich „die Jagd keineswegs abschaffen“. Der Verband stelle „lediglich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Jagd auf bestimmte Arten“.
Weiter Punkte: Wald vor Verbiss durch Wildschweine schützen, Schäden durch Rabenkrähen keineswegs bewiesen, Feldhasen-Bejagung, Vögel regulieren sich von selbst, Verbot von Fütterungen aller Art, Feldhasen und Rebhuhn aus Jagdrecht streichen, Jagd als Hilfsdienst des Naturschutzes …
„Es geht um die Machtfrage in Wald und Flur, um Deutungshoheit. Ist Jagd ein mit
dem Eigentum gegebenes Bürgerrecht, oder ist sie ein Hilfsdienst des Naturschutzes?
Gilt im Grundsatz, dass überall gejagt werden darf, wo das möglich ist? Oder darf nur
gejagt werden, wo es nötig ist?“

Pressemitteilung Dr. Röther, LJV