In letzter Zeit häufen sich in Hessen Anfragen von Privatpersonen bei Jägern mit der Bitte, sofort auf ihrem privaten Grundstück mit Fallen gegen eine akute „Waschbärplage“ vorzugehen. Dabei  handelt es sich zumindest teilweise um Jagdgegner. Diese wollen damit „beweisen“ und in den Medien verkünden, dass wir Jäger auch während der Aufzuchtzeit des Waschbär-Nachwuchses bedenkenlos und ohne Rücksicht auf den Elterntierschutz-Paragraphen des Bundesjagdgesetzes gegen diese invasive Art vorgehen und dabei billigend in Kauf nehmen, dass die Waschbärfähe von ihren Jungen weggefangen wird.
Auf diese Weise wollen diese „Tier“- und „Naturschützer“  Einfluss auf die künftige hessische Jagdverordnung nehmen.  Ihr Ziel ist es, dass Waschbären eine lange Schonzeit erhalten und die Fallenjagd verboten wird. Ähnliche Aktionen mit dem gleichen Ziel hat es schon im Juni 2014 und im April 2015  in Mittel- und Osthessen gegeben.