Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen hat vor der parlamentarischen Anhörung am 22. Januar zum Landesjagdgesetz seine Stellungnahme schriftlich an den Landtag geschickt. Auf 107 Seiten hat LJV-Justitiar Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies  die massiven Bedenken gegen den Gesetzentwurf im Detail zusammengetragen und mit Argumenten untermauert. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist mit 116 Seiten kaum länger als die Stellungnahme des Landesjagdverbandes dazu.
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Artikel in der „Welt“ vom 17.01.2015