Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind Industriechemikalien, die insbesondere durch die Verbrennung von Müll entstehen. Sie gelangen als Schwebstoffe in die Luft, regnen sich ab und kommen somit in unserer Umwelt flächendeckend vor, auch in Waldböden.
Insbesondere Wildschweine nehmen durch das Wühlen im Boden und die Aufnahme von Schnecken und Würmern PFAS verstärkt auf. Durch Stoffwechselvorgänge reichern sich die Stoffe in der Leber an.
Untersuchungen von Wildschweinlebern ergaben einen PFAS-Wert zwischen 346 μg/kg und 1.115 μg/kg, was den Grenzwert der EU-Verordnung (50 μg/kg) somit um ein Vielfaches übersteigt.

Daraus ergibt sich, dass Wildschweinlebern nach heutigem Kenntnisstand nicht mehr verzehrt werden sollten. Ein Inverkehrbringen von Wildschweinleber ist seit dem 01.01.2023 nur noch zulässig, wenn im Vorhinein eine Untersuchung auf PFAS erfolgt ist und dabei PFAS-Gehalte unterhalb des Grenzwertes ermittelt wurden.

Für Wildfleisch (Muskelfleisch) konnte im Zuge des Monitorings keine Überschreitung des Summengrenzwertes von 9μg/kg Frischfleisch festgestellt werden.
Nach jetzigem Kenntnisstand ist sowohl der Verzehr als auch die Vermarktung wie gewohnt möglich. Eine generelle Untersuchungspflicht von Wildfleisch auf PFAS vor dem Inverkehrbringen lässt sich für den Jäger als Lebensmittelunternehmer nach derzeitiger Risikobewertung daraus nicht ableiten.

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz