Tierschutzgerechte Frühmahd

Die  Mahd  von  Grünland  oder  Energiepflanzen  wie  Grünroggen  steht  kurz  bevor. Der Termin fällt mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. Der DJV rät, den Mähtermin aus Tierschutzgründen mindestens 24  Stunden  vorher  mit  dem  Jagdpächter  abzusprechen  oder  selbst  erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.  Eine günstige Maßnahme ist die Vergrämung der Tiere mithilfe von Knistertüten, Flatterblättern oder Kofferradios. Bereits eine Maßnahme pro Hektar Anbaufläche wirkt, haben Experten festgestellt. Daneben ist vor allem die Anpassung der Mähtechnik entscheidend für eine effektive Wildtierrettung. Der DJV empfiehlt, den Grünlandschnitt grundsätzlich von innen nach außen vorzunehmen. Bei  der  Ernte  der  Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter  in  der  kritischen  Aufzuchtzeit  zusätzlichen  Erfolg  –  gerade  bei  Rehkitzen und Junghasen, die sich Instinktiv ducken und so nicht vom Kreiselmäher erfasst werden.
Maßnahmen, die Tierleben retten, sind für Landwirte wichtig – nicht zuletzt wegen tierschutzrechtlicher Verpflichtungen. Denn wer Verletzung und Tötung von Jungwild durch den Kreiselmäher bewusst in Kauf nimmt, kann dadurch eine Straftat nach  dem  Tierschutzgesetz  begehen.  Dabei  ist  mit  empfindlichen  Geldstrafen  zu rechen.
(Quelle: DJV)