Seit 2014 wird der Schießstand des Kreisjagdvereins Hersfeld e.V. aus Mitteln der Jagdabgabe durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.
Gleich zwei Projekte konnten binnen zwölf Monaten am Schießstand in Friedewald verwirklicht werden. Im Herbst 2019 wurde das Dach des Kugelstandes erneuert. Eine weitere Maßnahme erfolgte im diesjährigen Sommer. Das Dach des Kurzwaffenstandes, die Zuwegung und die Standflächen der Schützenstände sowie die Einzäunung im Bereich des Kurzwaffenstandes wurden erneuert und entsprechend der Sicherheitsvorschrift angepasst. Für beide Maßnahmen erhielt der Verein Zuwendungen in Höhe von rund 22.000 Euro.

Schießstand Ertüchtigung 2020

1. Reihe von links: Sachbearbeiter K.-G. Opper, 1. Vorsitzender W. Marchewka, Stellvertreter M. Gieb und weitere Vorstandsmitglieder

Im Rahmen eines Ortstermins verschaffte sich der zuständige Sachbearbeiter der obersten Jagdbehörde, Herr Opper, einen Überblick über die bisher geförderten Maßnahmen und verwies für zukünftige Maßnahmen am Schießstand, auf die in Abstimmung befindliche Förderrichtlinie für die Verwendung von Mitteln der Jagdabgabe im Bereich der Projektförderung.
Im anschließenden Gespräch mit dem Vorstand des KJV Hersfeld hob der 1. Vorsitzende Wilfried Marchewka die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Ministerium hervor. Insbesondere die leistbare Antragsstellung, Auflagenerfüllung und Abwicklung der Fördermaßnahmen. Er wies deutlich darauf hin, dass der Erhalt der Anlage ebenfalls nur durch die ehrenamtliche Beteiligung der Vereinsmitglieder gewährleitet werden kann. Abschließend stellte der Vorsitzende fest, dass moderne, jagdliche Schießstände zwingend für die Aus- und Weiterbildung der Jägerschaft erforderlich sind, um den Anforderungen einer tierschutzgerechten Jagdausübung zu entsprechen, die in der Rechtsprechung verankert ist. Ein gewichtiger Anteil der Gelder, die alle Jagdscheininhaber bei der Lösung ihres Jagdscheines in Form der Jagdabgabe entrichten müssen, sollte in die dringend erforderliche Ertüchtigung aller jagdlichen Schießstände in Hessen fließen.