Das Magazin „Jäger“ stellt in der aktuellen Ausgabe 8/2018 an Dr. Astrid Sutor vom Deutschen Jagdverband (DJV) und an Dr. Beatrix Tappeser, Staatssekretärin im hessischen Umweltministerium die Frage:

Sollten invasive Tierarten ganzjährig bejagt werden dürfen?

Astrid Sutor antwortet mit einem klaren „Ja“ auf diese Frage, die EU habe Deutschland dazu verpflichtet, die Ausbreitung von Arten dort einzudämmen, wo sich diese bereits regional etabliert hätten, wie z. B. der Waschbär in Hessen oder die Nutria in Niedersachsen. Im Idealfall sollte sogar vermieden werden, dass sich invasive Arten überhaupt etablieren, wie z. B. die Nilgans in Brandenburg. Sutor verweist weiterhin darauf, dass durch eine Ergänzung des § 28a Bundesjagdgesetz in erster Linie die Revierinhaber für die Umsetzung der Maßnahmen gegen invasive Arten zuständig sind und Behörden nur unterstützend tätig werden. Sie fordert ebenso wie der Landesjagdverband Hessen eine ganzjährige Bejagung unter Einsatz aller legalen jagdlichen Mittel „um Waschbär, Marderhund oder Nilgans in die Schranken zu weisen“.

Hessen sei das Paradebeispiel einer praxisfernen Naturschutzpolitik. Dort gäbe es nicht nur Schonzeiten für den Waschbären, sondern auch den Vorschlag, die Kleinbären zu kastrieren und wieder auszusetzen. Abschließend verwies Sutor auf den im Bundesjagdgesetz verankerten Elterntierschutz. Dieser sei für Jäger nicht verhandelbar. „Mehr braucht es auch nicht, wenn es um eine effektive Eindämmung invasiver Arten geht“.

Dr. Beatrix Tappeser, Staatssekretärin im grün geführten Umweltministerium, argumentierte ideologisch: „Die Schonzeit für den Waschbären soll den Elterntieren eine ungestörte Jungenaufzucht gewährleisten. Der Tierschutz gilt grundsätzlich auch für invasive Arten.“ Im Rahmen der regulären Jagdzeit von sieben Monaten bliebe den Jägern ausreichend Zeit, um den Waschbären zu bejagen.