Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat kurz vor Drucklegung dieser Ausgabe  den ersten Befund des Landeslabors in Gießen bestätigt, wonach eine am 19./20. November  in Frankfurt aufgefundene Kanadagans an dem hochpathogenen Virus H5N8 erkrankt war. Damit sind mittlerweile zwei Fälle des Virus in Hessen bestätigt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass jetzt keine Einsendung von Stockentenköpfen zur Beprobung im Rahmen der Untersuchung zur klassischen Geflügelpest erfolgen soll, wie noch im Hessenjäger August 2016 gebeten. Gleichfalls ist derzeit von der  Einsendung von Stockentenschwingen im Rahmen des Monitorings Abstand zu nehmen. Sobald anderslautende Informationen vorliegen, werden wir Sie zeitnah informieren. (Anm. der LJV- Redaktion)
Im Umkreis des Fundorts der infizierten Kanadagans in Frankfurt-Sossenheim befinden sich zwei Kleinstbetriebe mit geringen Beständen an Geflügel. Die Tiere wurden klinisch untersucht und der amtstierärztlichen Überwachung unterstellt. Die Proben waren alle negativ. Der Fundort befindet sich in einem Wohngebiet ohne größere Wasserflächen, sodass nicht mit Zugvögeln zu rechnen ist. Die Tiere in den zwei Kleinstbetrieben werden in zwei Wochen erneut untersucht. Die eingehende Risikobewertung durch das Umweltministerium und die örtliche Veterinärbehörde der Stadt Frankfurt hat ergeben, dass keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Geflügelhalter stehen weiterhin landesweit in der Pflicht zur Aufstallung ihrer Geflügelbestände. Alle örtlichen Veterinärbehörden sind aufgefordert die Umsetzung der Stallpflicht sicher zu stellen. Zudem gelten seit Wochenbeginn strengere Biosicherheitsmaßnahmen auch für Geflügelbestände kleiner als 1000 Tiere. Um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren ist die Einhaltung aller behördlichen Vorgaben von größter Bedeutung.
Weitere Informationen zum Thema Vogelgrippe H5N8 und ein Merkblatt für Geflügelhalter entnehmen Sie bitte der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums.

(Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)