Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auch für die Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung für Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer zuständig.
Die Ausübung der Jagd birgt viele Gefahren. Alljährlich sind zahlreiche Jagdunfälle mit schwerwiegenden Folgen zu verzeichnen. Einige davon enden leider tödlich. Dies bedarf einer umfassenden sozialen Absicherung, die im Sozialgesetzbuch VII verankert ist. Mit den zu leistenden Beiträgen garantiert die SVLFG als verlässlicher Partner der Jägerinnen und Jäger, betroffene Versicherte bei einem Arbeitsunfall bzw. einer Berufskrankheit mit den entsprechenden Leistungen zu versorgen und abzusichern.
Die Arbeitsgemeinschaft Nordhessischer Jagdvereine und die SVLFG wollen mit einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 01. Oktober 2016 in der Stadthalle Melsungen, Beginn 09.30 Uhr, einen Einblick in den weiten Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung für Jäger geben. Zudem widmet sie sich der Sicherheit im Jagdbetrieb und den Gesundheitsgefahren in der Natur, denn gerade durch Vorsorge und Prävention kann viel Schmerz und Leid verhindert werden.
(Quelle: SVLFG)