Der Entwurf der hessischen Jagdverordnung sieht auf Drängen von Nabu und HGON ein generelles Verbot der Rebhuhnbejagung vor – ganz gleich, wie hoch der Besatz dank der Hegeaktivitäten in den einzelnen Revieren auch ist. In Rheinland-Pfalz hat der LJV jedoch erst kürzlich erfolgreich gegen die Bestrebungen des dortigen grün geführten Umweltministeriums geklagt, in bestimmten Landkreisen die Rebhuhnjagd ohne Rücksicht auf die Besatzhöhe in den einzelnen Revieren zu verbieten.
Deshalb bittet der LJV Hessen, ihn bei einer eiligen Umfrage zu den örtlichen Vorkommen des Rebhuhns in Hessen und dessen Besatzhöhe sowie Besatztrend in den betreffenden Revieren zu unterstützen.
Benötigt werden möglichst viele Meldungen von Feldrevieren aus ganz Hessen, in denen das Rebhuhn vorkommt.
Folgende Angaben sind erforderlich:
1. Reviername/Lage des Reviers (Ortsbezeichnung: Gemeinde oder Stadt und Landkreis).
2. Reviergröße in Hektar.
3. Frühjahrsbesatz 2015 (Zahl der Rebhuhnpaare).
4. Derzeitiger Sommerbesatz (Zahl und Stärke der Rebhuhnketten/Gesamtzahl der Rebhühner).
5. Besatztrend im Vergleich zu den Vorjahren: zunehmend/gleichbleibend/sinkend).
6. Evtl. Ursachen des jeweiligen Trends (Einfluss des Raubwilds, Biotopverbesserungen oder –veränderungen, Art der Landbewirtschaftung, spezielle Hegemaßnahmen etc.).
Gerne können die Revierinhaber auch weitere Anmerkungen zur Situation der Rebhühner in ihrem Revier machen!
Die Meldungen sollten spätestens bis Freitag, 21. August, an meine E-Mail-Adresse (dr.roether@t-online.de) oder an die LJV-Geschäftsstelle gesandt werden (info@ljv-hessen.de). Die Einsender sollten in ihrer E-Mail für evtl. Rückfragen stets auch ihre Rufnummer vermerken.