Das Hessische Umweltministerium hat das Anhörungsverfahren der Verbände zum Entwurf der Hessischen Jagdverordnung eingeleitet. Der Landesjagdverband Hessen ist aufgefordert und hat als anerkannter Naturschutzverband Gelegenheit, zum Inhalt des Verordnungsentwurfes bis zum 15. Sept. 2015 Stellung zu nehmen. In die Stellungnahme des LJV sollen alle Anmerkungen, Hinweise und Empfehlungen der Jagdvereine, der Hegegemeinschaften und natürlich der Mitglieder der Jagdvereine mit einfließen.
Um diese sehr umfangreiche Beteiligung und Berücksichtigung der erbetenen und gewünschten Einzelbewertungen und Anregungen zeitlich zu erfassen, zu koordinieren und letztendlich in die beim Ministerium öffentlichkeitswirksam einzureichende Stellungnahme des Landesjagdverbandes einfließen lassen zu können hat der Vorstand des Landesjagdverbandes in seiner heutigen Sitzung einen sehr straffen, aber unbedingt einzuhaltenden Zeitrahmen vorgegeben.
Anregungen, Hinweise und Bedenken mit Begründung zum Verordnungsentwurf generell sollten möglichst zeitnah bei der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes eingereicht werden.
Entwurf der Jagdverordnung