Entnahme Trichinenprobe

die nächste Schulung zur Entnahme der Trichinenprobe findet am Donnerstag, den 5. Dezember 2013 um 17.30 Uhr, im Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld,  statt und dauert ca. 1,5 Stunden.
Die Gebühr für diese Schulung beträgt 28,00 € pro Person und wird vor Ort in bar entrichtet. In dieser Gebühr sind die Beauftragung und als „Starterset“ 10 Wildmarken und 10 Wildursprungsscheine enthalten.
Jungjäger (noch ohne Jagdschein) und Jäger, die nicht im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ihren Hauptwohnsitz haben, sind herzlich zur Teilnahme an der Schulung für 12,50 EUR eingeladen.
Um verbindliche Zusage der Teilnahme an dem Lehrgang wird telefonisch (06621 – 87 23 02), schriftlich oder per Email (poststelle.veterinaerwesen@hef-rof.de) bis zum 2. Dezember 2013 gebeten.

Die Jagdstrecke in Hessen für das Jagdjahr 2012/13

gibt es hier

Schliefenanlagen sind tierschutzgerecht

Der Deutsche Jagdverband veröffentlicht ein zweites Video zur Hundeausbildung am lebenden Tier. Für die Baujagd auf Füchse oder Dachse muss zunächst die jagdliche Brauchbarkeit von Hunden getestet werden. Und das ist wichtig: Der Hund lernt dabei, dass er Abstand vom Fuchs halten muss, um sich und das Tier nicht zu gefährden. Durch die Arbeit am lebenden Tier lassen sich aggressive oder ängstliche Hunde frühzeitig erkennen. In der sogenannten Schliefenanlage findet die Ausbildung mit handzahmen Füchsen statt. Dort werden die Verhältnisse eines Fuchsbaus simuliert. Ist die Ausbildung tierschutzgerecht? Der Deutsche Jagdverband (DJV) war mit einem Kamerateam bei der Ausbildung dabei. Ergebnis: Der Fuchs ist die Anwesenheit der Hunde gewöhnt, zudem besteht kein direkter Kontakt zwischen beiden Tieren. Internetvideos von Schliefenanlagen, in denen die Hunde auf Fuchs oder Dachs regelrecht gehetzt werden, stammen vornehmlich aus Osteuropa. „Diese Praktik verurteilt der DJV aufs Schärfste. Sie hat nichts mit Ausbildung und Jagd in Deutschland zu tun“, sagt Dr. Daniel Hoffmann, im DJV-Präsidium zuständig für Fuchsjagd. Die Fuchsjagd ist in der modernen Kulturlandschaft Deutschland notwendig, weil der Fuchs ein anpassungsfähiger Kulturfolger ist. Er hat seine Bestände seit den 1980er Jahren um das 3- bis 10-fache erhöht. Die Gründe sind vielfältig: Unter anderem hat er sich menschliche Nahrungsquellen erschlossen (Abfälle, Kompost, Katzenfutter). Der frühere Regulationsmechanismus der Tollwut ist durch erfolgreiche Impfung weggefallen.
Die Videos können auf dem YouTube-Kanal des DJV angesehen werden.
(Quelle LJV)

Bilder von unserem neuen Jägerkurs

sind jetzt online (Abteilungen ->Jägerausbildung)

Hessenjäger 2014 – Wichtige Informationen

ab der Ausgabe Januar 2014 wird der Verlag J. Neumann-Neudamm (NN) aus Melsungen den Hessenjäger verlegen.
Der Vorstand und die verantwortliche Arbeitsgruppe des Landesjagdverbandes Hessen haben als Herausgeber in Zusammenarbeit mit dem Verlag NN Ideen und Neuerungen erarbeitet, die den Hessenjäger in Zukunft nicht nur für die Mitglieder des LJV noch attraktiver machen sollen.
Dabei ist es für uns besonders wichtig, dass wir auch in Zukunft eine ausgewogene Berichterstattung für alle Vereine gewährleisten können. Deshalb laden wir zusammen mit dem Verlag NN zu drei Informationsveranstaltungen und Schulungen ein, damit Ihnen die Neuerungen zur Kenntnis gegeben werden können und Sie möglichst viele Informationen erhalten, wie Termine, Leserbriefe und Beiträge in Zukunft aufzubereiten sind.

Wer an dem Termin teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Wilfried Marchewka
Sonntag, 24.11.2013, 14.00 Uhr im Verlag Neumann-Neudamm, Schwalbenweg 1
(2. OG, Schulungsraum), 34212 Melsungen

Anfängerkurs Jagdhornblasen

Anfängerkurs Jagdhornblasen ab Dienstag 22.10.2013 um 19.30 Uhr in der Gaststätte Klosterbrunnen Bad Hersfeld-Petersberg

Verbot von bleihaltiger Munition nur durch Bundesgesetz ?

Für einige Verwirrung in der Jägerschaft hat kürzlich ein Brief des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) an die 16 Bundesländer gesorgt. Hintergrund war die Bemühung einiger Länder, die Jagd mit bleihaltiger Büchsenmunition zu verbieten. Der Bund ist überzeugt, dass die Länder durch ein solches Vorgehen ihre Kompetenz überschreiten. Denn eine entsprechende Regelung falle unter das Waffen- und Sprengstoffgesetz – und das ist Bundessache.
„Der Bund“, begründet das damit, sagt Dr. Axel Heider aus dem Bundeministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), dass die Verwendung einer bestimmten Munitionsart zum Waffenrecht gehöre. Und das Waffenrecht darf nur der Bund regeln, es sei denn in einem Bundesgesetz wird es den Ländern für eine bestimmte Frage ausdrücklich erlaubt. Im Jagdrecht können die Länder vom Bundesrecht abweichen, auch das steht im Grundgesetz. Nach Dr. Heider gehört aber das Verbot von bleihaltiger Munition nicht zum Jagdrecht, sondern zum Waffenrecht, selbst wenn es in einem Landesjagdgesetz steht.
Beim Verbot der Verwendung von Bleischrot bei der Jagd auf Wasserwild ist es aber anders: Damit sind internationale Abkommen umzusetzen. Das kann der Bund tun, aber die Länder dürfen es auch selbst. Das(landesrechtliche) Verbot, bei der Jagd auf Wasserwild Bleischrot zu verwenden ist deswegen gültig. Ebenfalls gültig ist die Vorgabe eines Jagdherrn, in seinem Revier nur bleifreie Munition zu verwenden, egal ob es ein Pächter ist, ein privater Eigenjagdbesitzer oder ein Staatsforst. Die Frage, welche Munition verwendet werden sollte bleibt offen. Noch gibt es nicht in allen Kalibern und Geschosskonstruktionen Munition mit zufriedenstellender Tötungswirkung.
(Quelle: DJV)

Unsere Vereinszeitung 02/2013

Neue Richtwerttabellen

Der RP Kassel hat neue Richtwerte zur Ermittlung von Aufwuchsschäden für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 veröffentlicht.

Die Tabellen sind in unserem Downloadbereich abgelegt.

DJV-Informationskampagne „Fakten statt Vorurteile“

Der LJV Hessen hat sich nach Schleswig-Holstein und Niedersachsen der DJV-Informationskampagne „Fakten statt Vorurteile“ angeschlossen. Wie diese beiden norddeutschen Landesjagdverbände lässt der LJV die Ihnen sicher bekannten DJV-Postkarten „Fakten statt Vorurteile“ von einer darauf spezialisierten Agentur in den vier hessischen Großstädten Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Kassel mit den 18- bis 35-Jährigen als Zielgruppe verteilen. Vom 5. September bis 26. September beschicken Mitarbeiter der United Ambient Media AG jeweils donnerstags in insgesamt 236 „Szene-Lokalen“ (Bars, Cafes und Clubs, die von der Zielgruppe häufig frequentiert werden) spezielle Aufsteller mit 35.400 Gratispostkarten („Edgar Freecards“).
Diese Postkarten sind mit den 13 Motiven der neuen DJV-Kampagne und einem speziellen hessischen QR-Code bedruckt. Der Code kann von modernen Mobiltelefonen („Smartphones“) und Tablet-PCs gelesen werden, die dann über eine neue Internetadresse (www.he13.de) automatisch eine Verbindung zur DJV-Internetseite www.jagd-fakten.de herstellen.
Der LJV wird zudem die hessischen Medien einschließlich der regionalen Presse am 5. September zum Start der Kampagne landesweit über diese Aufklärungsaktion informieren.

geselliger Abend bei den Jagdhornbläsern

Die Jagdhornbläser laden zu einem geselligen Abend ein:
Dienstag, 17. September 2013 um 20.00 Uhr, in der Gaststätte Klosterbrunnen.

Hundefreunde-Jäger-Stammtisch

Am 17.09.2013 findet der nächste Hundefreunde-Jäger-Stammtisch um 19 Uhr auf der Vollmersburg statt.

Prozess um einen erschossenen Wolf aus dem Westerwald

Das Koblenzer Landgericht stellte das Berufungsverfahren gegen einen 73-jährigen Jäger gegen Auflagen ein. Der Mann aus dem Raum Köln hatte das Tier am 20. April 2012 im Westerwald erschossen und sich später der Polizei gestellt. Bei dem getöteten Tier handelte es sich vermutlich um den ersten Wolf auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz seit rund 120 Jahren. Der Anwalt des Schützen beantragte die Einstellung des Verfahrens unter anderem mit dem Hinweis auf das Alter seines Mandanten. Das Gericht gab dem statt – mit der Auflage, dass der Mann Jagdschein und Waffen zurückgibt und 3500 Euro Strafe zahlt.
(Quelle: Spigel-Online)

Alten Stacheldraht an Waldrändern abgebaut

Die Idee etwas Gutes für Mensch und Tier in der Haunecker Gemarkung zu tun kam dem Naturschutzbeauftragten des Kreisjagdvereins Hersfed Dieter Mathes bereits vor geraumer Zeit. Allerdings mußten zuerst Grundstückseigentümer herasugefunden und befragt werden bevor zur Tat geschritten werden konnte. Sofort dabei waren die Pächter des Jagdbezirkes Unterhaun-Rotensee Gerhard Rommel und Paul Albert sowie einige Jäger der Revierförsterei Unterhaun. An einem Nachmittag konnten zwischen dem Borngraben und den Ruhebänken oberhalb von Rotensee sowie im Langen Graben bei Unterhaun etwa 1000 laufende Meter alten, eingewachsenen Stacheldrahtes abgebaut und entsorgt werden. Angetan von der Aktion war auch Helmut Schott aus Rotensee, der auf seinen eigenen Grundstücken ebenfalls einen unfallfreien Zugang für Wild und Mensch schaffen wollte. Nach der Aktion gab es natürlich eine zünftige Brotzeit an den Ruhebänken gestiftet von den Jagdpächtern und Reinhold Künne. Im nächsten Frühjahr ist eine weitere Aktion geplant, denn es gibt noch genügend eingebaute Stolperfallen in Form von Stacheldraht an unseren Waldrändern.

Neuer Jungjägerkurs 2013/14

Die Informationsveranstaltung für den Jungjägerkurs 2013/2014 findet am Sonntag 23.06.2013 um 17 Uhr in Bad Hersfeld in der Gaststätte Klosterbrunnen/Petersberg statt.
Alle Interessenten sind herzlich eingeladen.

Jungjägerausbildung  2012/2013 – „100% Natur“

Ein Bericht der Lehrgangsteilnehmer:
Was bringt Menschen aller Altersstufen dazu, sich für einen Vorbereitungslehrgang zur Jägerprüfung zu interessieren? Diese Frage stand am Anfang der Jungjägerausbildung des Kreisjagdverein (KJV) Hersfeld e.V. im August letzten Jahres. Ganz sicher nicht die Lust am Töten. Viel mehr der Wille, mehr über die Zusammenhänge in unserer Natur zu lernen und verantwortlich die Hege des heimischen Wildes ausüben zu wollen.
Vier Hauptgebiete galt es daher ein dreiviertel Jahr lang intensiv zu bearbeiten. Die Ausbildungsstätten verteilten sich auf den gesamten Bad Hersfelder Raum. Wildbiologie wurde in der Gaststätte Schacht in Oberhaun gelehrt, das Sachgebiet Brauchtum und Jagdbetrieb im Sportgasthof Deis in Ransbach. Die Waffensachkunde- und Schießausbildung am Schießstand des KJV Hersfeld in Friedewald und schließlich die Ausbildung in Fragen des Rechts im Landgasthof Will; später im Tagungsraum des Forstamtes Bad Hersfeld. Während der neunmonatigen Ausbildungszeit wurde von Seiten der Ausbilder, Jungjäger und befreundeter Sachkundiger viel Zeit investiert und zielgerichtet auf die Jägerprüfung vorbereitet. So wurden nicht nur theoretische Ausbildungsstunden absolviert, sondern auch einige Exkursionen, Seminare, Lehrgänge und Lerngruppenabende angeboten.
Einige davon sind: Exkursion Wildpark Knüll zur Hirschbrunft, verschiedene Natur- und Revierexkursionen, Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde (KJV Hersfeld), Versammlungen  von Hegeringen (Reh-/Rotwild), Pirschpfad im Naturparkzentrum Habichtswald (KJV Wolfhagen), Rechtsrepetitorium (KJV Wolfhagen), Fallenjagdlehrgang und Anschussseminar (KJV Hersfeld), Hochsitzbau und mehrere Gesellschaftsjagden.
Die Jungjäger und Jägerinnen kamen dabei auf wöchentlich vier Ausbildungsveranstaltungen. Die Ausbildungszeit war folglich sehr intensiv, aber nie langweilig.
Der besondere Dank der Jungjäger 2012/2013 gilt allen Ausbildern, befreundeten Jägern und weiteren Personen, die sich an der Ausbildung beteiligt haben. Auch den Verantwortlichen für die Bereitstellung der Räumlichkeiten. Ohne diese hervorragende Unterstützung und Vorbereitung wäre ein stolzes Prüfungsergebnis von 100 % bestandener Prüfungen aller angetretenen Prüflinge aus dem KJV Hersfeld  beim „grünen Abitur“ nicht möglich gewesen. Wer also eine gründliche Ausbildung im Naturschutz und allen Fragen die Jagd betreffend genießen möchte, ist beim KJV Hersfeld e.V. gut aufgehoben.
(Bilder)

Bundeskompensationsverordnung durch Bundeskabinett verabschiedet

Der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft muss künftig die landwirtschaftlichen Belange besser berücksichtigen und damit flächenschonender erfolgen. Entsiegelungs- und Wiedervernetzungsmaßnahmen sollen dabei vermehrt zur Anwendung kommen. Dies wurde mit der Verabschiedung der neuen Bundeskompensationsverordnung durch das Bundeskabinett am vergangenen Freitag festgelegt. Unter anderem sollen Ausgleichsmaßnahmen in die landwirtschaftliche Produktion besser integriert und auch Ökokonten oder Flächenpools stärker genutzt werden. Eine extensive Landwirtschaft, zum Beispiel durch die Einsaat von Blühflächen, hat eine vielfältige positive ökologische Wirkung. Davon profitieren nicht nur das Niederwild, sondern auch viele Bodenbrüter und Insekten. Wünschenswert wäre, dass die Forderung Wildpflanzen als Alternative zu Mais in Biogasanlagen zu nutzen, künftig auch als Ausgleichsmaßnahme anerkannt wird.
„Die Bundeskompensationsverordnung setzt wesentliche Forderungen des Deutschen Jagdschutzverbandes um, die wir im Rahmen unserer Stellungnahme zum Entwurf im Dezember letzten Jahres eingebracht haben“, so Dr. Klaus-Hinnerk Baasch, zuständiges DJV-Präsidiumsmitglied. „Die Verordnung eröffnet neue Möglichkeiten für gemeinsame Naturschutzprojekte zwischen Landwirten und Jägern.“ Eine weitere DJV-Forderung betrifft Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstücken der öffentlichen Hand.
Diese bedürfen – auch auf Grundstücken des Vorhabenträgers – zur dauerhaften Sicherung keines Grundbucheintrages mehr (dingliche Sicherung).
Die Bundeskompensationsverordnung wurde unter der Federführung des BMU erarbeitet. Mit ihr soll der Vollzug der Eingriffsregelung wirksam und für alle Bundesländer einheitlich umgesetzt werden. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen und wird sich voraussichtlich am 7. Juni damit beschäftigen. Dabei dürfte es auch um eine Festlegung zur Verwendung der Ersatzgelder gehen, die von der Bundesregierung noch nicht getroffen wurde.
(Quelle: DJV)

BUNDESWEITE ERFASSUNG DER NATURSCHUTZLEISTUNGEN DER JÄGERSCHAFT

Wir Jäger leisten unter hohem Engagement und Einsatz erheblicher finanzieller Eigenmittel und zeitlicher Belastung eine große Vielfalt von Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes zum Wohle der wildlebenden heimischen Tier- und Pflanzenarten.
Nach dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ wollen der Deutsche Jagdschutzverband und die Landesjagdverbände diese Leistungen der Jäger dokumentieren und der Öffentlichkeit präsentieren. Wir wollen zeigen, dass es die Jäger mit dem Naturschutz ernst meinen. Dadurch soll auch das Ansehen der Landesjagdverbände als anerkannte Naturschutzverbände gestärkt werden.
Wir halten diese Erhebung auch aus verbandspolitischen Gründen für unverzichtbar und bitten daher alle  Revierpächter  und  Eigenjagdbesitzer  den  beigefügten  Fragebogen  auszufüllen  und  möglichst  bald, spätestens jedoch bis Ende Juni 2013 an ihren Landesjagdverband zurück zu senden.
Nur bei einer möglichst großen Beteiligung erhalten wir ein aussagekräftiges Ergebnis!
Der Erfassungsbogen WILD 2013 kann direkt am PC ausgefüllt werden. Danach muss er nur gespeichert werden und kann dann als Anlage zur Mail an den Landesjagdverband Hessen zurückgeschickt werden. Mail: info@ljv-hessen.de
Den Erfassungsbogen über die Naturschutzleistungen bitte ausdrucken, ausfüllen und an den Landesjagdverband Hessen zurück schicken.
Landesjagdverband Hessen e.V.
Postfach 1605, 61216 Bad Nauheim
Das kann selbstverständlich auch durch einscannen und Rücksendung per Mail geschehen. Mail: info@ljv-hessen.de

Naturschutzerfassungsbogen
Hinweise zum Erfassungsbogen
Wildtier Informationssystem der Länder Deutschlands

Kleine Anfrage der „Grünen“ zu Thema Tierschutz und Jagd

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung zum Thema „Tierschutz bei der Jagd“

Petition Kriminalstatistik: 44.000 Unterschriften fehlen

Trägt legaler Schusswaffenbesitz maßgeblich zur Ausübung von Straftaten bei? – Diese Frage kann im Moment keine Statistik hinreichend klären. Damit sich das ändert und die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) künftig zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz unterscheidet, läuft seit dem 15. März eine Petition (Nummer 40274) im Ausschuss des Bundestages. 50.000 Unterschriften werden benötigt, damit das Thema im Bundestag diskutiert wird. Nach drei Wochen Laufzeit haben rund 6.000 Personen die Petition unterschrieben. Es fehlen somit 44.000 Unterschriften. Ein mageres Ergebnis in Anbetracht der 357.000 Jagdscheininhaber in Deutschland.

Deshalb ruft der DJV jede einzelne Jägerin und jeden einzelnen Jäger auf, diese Petition mit zu zeichnen!

Bleimunition führt zu höheren Bleigehalten im Wildbret

Erste Ergebnisse eines BMELV-Forschungsprojektes auf dem gemeinsamen Symposium „Alles Wild?“ von BMELV und BfR vorgestellt

Wird Rehwild oder anderes Schalenwild mit Bleimunition erlegt, dann enthält das Wildfleisch mehr Blei als Wildbret, das mit bleifreier Munition gewonnen wurde. Die höheren Bleigehalte sind nicht nur in der Nähe des Schusskanals in der Brust nachzuweisen, sondern auch in weiter entfernten Fleischstücken wie dem Rücken oder der Keule. Das sind die ersten Ergebnisse der Analyse von zahlreichen Proben aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands, die im vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) koordinierten Projekt „Lebensmittelsicherheit von jagdlich gewonnenem Wildbret“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) untersucht wurden. „Diese ersten mit wissenschaftlichen Methoden erhobenen Daten zeigen, dass bleihaltige Munition vorrangig die Eintragsquelle für Blei bei Wildbret darstellt, während der Eintrag über die Äsung eine geringere Rolle spielt. Die Ergebnisse bestätigen unsere Empfehlung, in Haushalten mit hohem Wildverzehr, dazu gehören in der Regel Jägerfamilien, zum Schutz von Kindern und Frauen im gebärfähigen Alter nur Wildbret zu verzehren, das mit bleifreier Munition erlegt wurde“, erläuterte Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des den 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Symposiums „Alle(s) Wild? – Stand der Wissenschaft zum Verhalten bleifreier Munition bei der Jagd sowie zum Eintrag der Munitionsbestandteile Blei, Kupfer und Zink in jagdlich gewonnenes Wildbret“. Wildbret sei ein natürlich gewonnenes und hochwertiges Lebensmittel. Werden, wie bei der Allgemeinbevölkerung in Deutschland üblich, nur ein bis zwei Wildmahlzeiten im Jahr verzehrt, bestehe durch die Aufnahme von Blei aus mit Bleimunition gewonnenem Wildbret kein erhöhtes Gesundheitsrisiko, fügte Hensel hinzu. Auf dem Symposium am 18. und 19. März 2013 diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer neben dem Eintrag von Blei in Wildbret durch bleihaltige Jagdmunition auch Ergebnisse von Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Jagdgeschosse und zu deren Abprallverhalten im Vergleich zu konventioneller Bleimunition sowie ökotoxikologische Fragen.

Gesamter Text der Pressemitteilung des BfR

Erster Stammtisch für Hundeführer und Jäger

Am 12. März 2012 fand der erste Stammtisch für Hundeführer und Jäger in der Gaststätte Vollmersburg statt. Trotz heftigen Schneefalls und Schneeverwehungen fanden 6 Hundeführer und 11 Jäger zusammen und diskutierten über die Probleme aber auch Freuden mit ihren Vierbeinern.
Dabei gab es keinen Mangel an Themen die allerdings nur in geringem Umfang das Spannungsfeld Gassigehen / Jagdausübung betrafen, weswegen der Stammtisch eingerichtet wurde. Die Veranstalter Jördis Schuch und Dieter Mathes waren aber durchaus zufrieden weil vor allem zum Ende der Runde es noch völlig entspannt und lustig wurde. Der nächste Stammtisch soll auf jeden Fall am 11. Juni 2013 um 19.00 Uhr stattfinden, dann aber bei hoffentlich schönem Sommerwetter im Biergarten der Vollmersburg.

Bericht aus dem Deutschen Bundestag

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurfs eine Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften„.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“.
Incl. der Redeprotokolle.

Anzeige wegen Massentötung von Füchsen

Ein juristisches Nachspiel hat möglicherweise eine Jagd bei Hofgeismar Ende Januar, an der knapp 60 Jäger revierübergreifend teilgenommen hatten. Jetzt kündigte ein Anwalt an, Anzeige wegen Massentötung von Füchsen zu stellen. Er sei unter anderem von der Hofgeismarer AntiJagd-Allianz beauftragt worden, sagte der Anwalt. Hintergrund ist eine Jagd, bei der 71 Füchse geschossen worden waren. Dies widerspreche dem hessischen Jagdgesetz, schreibt der Anwalt. Die Jäger widersprechen. Richtig sei, dass bei der Jagd 71 Füche erlegt wurden. Doch das sei rechtens. Im Gegenteil: Damit die Hegegemeinschaften gefördert würden, seien sie von Staats wegen gehalten, revierübergreifende Schwarzwildjagden zu organisieren. Dies sei in dem konkreten Fall geschehen – und dabei sei eben nicht nur Schwarzwild geschossen worden, sondern auch Füchse. Man werde der Anzeige mit Ruhe entgegenschauen, sagte Erhardt Rüsseler vom Kreisjagdverband. Im konkreten Fall waren 56 Jagdpächter der Hegemeinschaften Reinhardswald, Essetal und Warmetal an drei Tagen im Ansitz, um auf Schwarzwild zu schießen. Auch Kreisjagdberater Hubertus Fröhlich verteidigt die Abschusszahl. Die Füchse hätten keine natürlichen Feinde, weshalb die Jagd nötig sei.

(Quelle: Sollinger Allgemeine, 27.02.2013, Pressemitteilung Anwalt)

Das dritte Grundstück in Deutschland ist jagdfrei

Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 19.02.2013 in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück einer ethischen Jagdgegnerin aus Landshut vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Dies ist bereits das dritte Grundstück, dass in Deutschland vorläufig jagdfrei gestellt wurde: Auch auf dem Grundeigentum von zwei Tierschützern in Unterfranken wird nicht mehr geschossen.

Befreiung von Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaft aus ethischen Gründen

Der VGH München hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) Rechnung getragen, wonach die gesetzliche Mitgliedschaft eines Grundeigentümers, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in einer Jagdgenossenschaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.

Im Bundesjagdgesetz ist vorgesehen, dass Eigentümer von Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks eine Jagdgenossenschaft bilden. Diese organisiert die Jagdausübung auf diesen Grundstücken. Der Kläger in dem jetzt vom VGH München entschiedenen Eilverfahren lehnt – ebenso wie der Kläger in dem vom EGMR entschiedenen Fall (EGMR, Urt. v. 26.06.2012 „Herrmann“) – die Jagd aus ethischen Gründen ab.
Das VG Würzburg hatte seine Klage auf Befreiung von der Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft und auf Einschränkung der Jagd auf seinem Grundstück abgewiesen.

Der VGH München hat nun zur Abwendung der Fortdauer des Verstoßes gegen die EMRK eine vorübergehende Regelung zu Gunsten des Antragstellers getroffen.

Der Verwaltungsgerichtshof setzt die Auffassung des EGMR um, wonach die Einbindung in eine Jagdgenossenschaft für einen Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, eine unverhältnismäßige Belastung darstelle. Es sei davon auszugehen, dass die Zwangsmitgliedschaft des Antragstellers in der Jagdgenossenschaft und ihre Folgen gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention verstießen. Die entsprechenden Vorschriften des Bundesjagdgesetzes (insbesondere über die Jagdausübung auf dem Grundstück, über die Beteiligung am Jagdertrag und am jagdgenossenschaftlichen Wildschadensersatzsystem) seien daher vorläufig nicht anzuwenden. Falls die Jagdbehörden Jagdmaßnahmen ausschließlich im Allgemeininteresse anordnen und durchsetzen (insbesondere zur Reduktion überhöhter Wildbestände), würde der VGH München dies durch eine entsprechende Abänderung seiner einstweiligen Anordnung ermöglichen.

Der Beschluss des BayVGH ist unanfechtbar.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Erscheinungsdatum: 05.02.2013, Entscheidungsdatum: 30.01.2013, Aktenzeichen: 19 AE 12.2123
(Quelle: juris)

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert über organisatorische Veränderungen zum 01.01.2013

  • Ab 01.01.2013 gibt es nur noch eine bundesweit zuständige „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“
  • Der von den Jagdausübungsberechtigten zu zahlende berufsgenossenschaftliche Unfallversicherungsbeitrag wird im Jahr 2013 von dem bundesweit zuständigen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erhoben, aber noch einmal nach dem regionalen Beitragsmaßstab (Unfallaufwendungen des Jahres 2012) im Bereich der bisher zuständigen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland festgesetzt.
  • Ab dem Umlagejahr 2013, dessen entstehende Kosten mit dem Beitrag 2014 erhoben werden, erfolgt die Beitragsberechnung, -festsetzung und –erhebung bundeseinheitlich. Alle im Bundesgebiet eingetretenen Schadensereignisse und deren Aufwendungen im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung aus dem Jahr 2013 werden auf alle versicherungspflichtigen Jagdausübungsberechtigten des gesamten Bundesgebietes mit einem einheitlichen Beitragssatz je Hektar bejagbare Fläche in 2014 umgelegt.
  • Die in 2013 zu erhebende Umlage für das Abrechnungsjahr 2012 ist auf 0,77 € je Hektar bejagbare Fläche festgesetzt worden.
  • Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich damit der Beitrag um 7 Cent je Hektar bejagbare Fläche.
  • Die Beitragsbescheide werden am 18. Februar 2013 verschickt.
  • Die Zahlung der Beiträge ist zum 15. März 2013 fällig.
  • Bei einer Beitragshöhe über 300 € wird der Beitrag in drei gleichen Raten am 15. März, 15. Juni und 15. September 2013 zur Zahlung fällig.
  • Ab dem Versicherungsjahr 2014 wird die Möglichkeit der Beitragszahlung in drei gleichen Raten dann gewährt, wenn dem Versicherungsträger für die Beitragserhebung eine Einzugsermächtigung des jeweiligen Beitragsschuldners vorliegt. Es erscheint deshalb sinnvoll, dem Versicherungsträger schon in diesem Jahr eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Einheitliche Eckpunkte in der Jägerausbildung beschlossen

Das Präsidium des DJV hat sich auf Eckpunkte in der Jägerausbildung geeinigt, welche bundesweite Gültigkeit erlangen sollen. Knut Falkenberg, im DJV-Präsidium zuständig für das jagdliche Schießen und die Jägerausbildung, betont: „Jäger stehen mehr und mehr in der Öffentlichkeit, daher müssen sie kompetent ausgebildet und immer auf dem neuesten Stand sein“. Zudem habe sich die Art der Ausbildung in der heutigen Zeit geändert. Viele Naturbegeisterte entschieden sich aus beruflichen Gründen für einen Kompaktlehrgang. Darunter dürfe aber nicht die Qualität der Ausbildung und ihrer Ergebnisse leiden, so Falkenberg weiter.
Für die Bereiche Ausbildung und Prüfung hat sich das DJV-Präsidium auf einheitliche Standards verständigt. Dazu Knut Falkenberg: „Wenn ein Jagdschein oder Falknerjagdschein im gesamten Bundesgebiet gleichwertig gültig ist, dann muss auch die Ausbildung und Prüfung gleichwertig sein.“ Um zur Prüfung zugelassen zu werden, sollen mindestens 100 Stunden Theorie und zusätzlich die praktische Ausbildung sowie das jagdliche Schießen absolviert werden. Bei den Prüfungsschwerpunkten sind die Bereiche Wildökologie und Naturschutz enthalten. Die Themen Wildkrankheiten und hygienische Behandlung erlegten Wildes sind vor dem Hintergrund der Lebensmittelsicherheit von Wildbret von besonderer Bedeutung. Bei der Schießausbildung sollte möglichst der „laufende Keiler“ geprüft werden. In Anbetracht des Tierschutzes, vor allem auf Bewegungsjagden, müsse diese Disziplin beherrscht werden. Inhalte in der theoretischen Ausbildung wie Fallenjagd und Fanggeräte, Jagdethik, Waidgerechtigkeit, Geschichte der Jagd und jagdliches Brauchtum sollen auch in den Kompaktkursen nicht zu kurz kommen.
Eine bundesweit einheitliche und qualifizierte jagdliche Ausbildung ist heute wichtiger denn je. „Die praktische Ausbildung, die theoretische Vorbereitung auf die Prüfung und das folgende Jägerleben bilden eine untrennbare Einheit“, unterstreicht Falkenberg. Jäger erfüllen einen gesetzlichen Auftrag, dem sie gerecht werden müssen. Zusätzlich sind sie die einzigen staatlich geprüften Naturschützer.
(Vollständiges Eckpunktepapier)

Luchs bestätigt

Wie der zuständige Luchsbeauftragte Kurt Tiede mitteilte, ist im Besengrund (Ludwigsau) ein Luchs sicher von einem Jagdpächter bestätigt worden. Bisher gab es nur Sichtungen und nicht  einwandfrei zuzuordnende Risse an Rehen und Schafen. In der Regel oder sehr oft waren Trittsiegel von grossen Hunden in der Nähe zu finden. „Seit der Luchs da ist, sieht man kein Rehwild mehr, den Abschuß kann  man nicht mehr erfüllen“.
In der Schweiz haben langjährige Studien ergeben, dass das so nicht stimmt. “ Der Luchs erbeutet pro Jahr im Schnitt 0,6 Rehe auf 100 ha „.
Zum Landesjägertag im Mai in Laubach findet eine Podiumsdiskussion mit dem Thema „Luchs und Jagdbetrieb“ statt. Anwesend sein wird auch Herr Bauer von der Arbeitsgemeinschaft Hessenluchs.

Unsere Vereinszeitung 01/2013

 

Der Schießkalender 2013

Schriftliche Jägerprüfung am 27.04.2013

Für die Organisation und die Durchführung der Jägerprüfung ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig. Die Prüfung selbst wird von Jägerprüfungsausschüssen abgenommen, die von der oberen Jagdbehörde (OJB) berufen werden. Bei dem schriftlichen Prüfungsteil müssen 100 von der OJB herausgegebene Fragen beantwortet werden. Die Jägerprüfung umfasst weiterhin eine praktische und mündliche Prüfung sowie ein Prüfungsschießen.

Jahreshauptversammlung 2013

Termin: Freitag, 01. März 2013, 19.30 Uhr, in Bad Hersfeld,
Gasthaus Klosterbrunnen am Petersberg

Tagesordnung gibt es hier

 

Jungjäger auf dem Übungspirschpfad in wolfshagen

Ein Artikel der HNA Wolfhagen vom 19.02.2013

 

Anschussseminar Februar 2013

Anschuss 2013 kl

Anschussseminar für Jungjäger mit Schweißhundeführer Klaus Horchler

Hundestammtisch

Im letzten Jahr hat Jördis Schuch, die Leiterin der Hundeschule in Mecklar, den Jagdschein gemacht.
Durch eigene Erfahrungen mit Jägern beim Ausführen der Hunde, aber auch durch zahlreiche Klagen in Ihrer Schule hat sie sich das Ziel gesetzt, das Verhältnis zwischen Hundebesitzern und Jägern zu verbessern.
Der Anfang soll am 12.03.2013 ab 19.00 Uhr mit einem Stammtisch auf der Vollmersburg gemacht werden.
In vierteljährlicher Folge sollen dann bei entsprechendem Interesse weitere Termine folgen.
Wer Interesse hat ist herzlich eingeladen.

DJV veröffentlicht Ergebnisse der Jagdstatistik 2011/12

Reh, Hirsch und Wildschwein weiter auf hohem Niveau / Nilgans und Waschbär legen zu
Pünktlich zum Auftakt der „Jagd und Hund“, Europas größter Messe für Jagd und Angelfischerei, veröffentlicht der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) aktuelle Ergebnisse der Jagdstatistik 2011/12 (1. April bis 31. März des Folgejahres). Verglichen werden die Daten mit 5-Jahres-Durchschnittswerten, die das Thünen-Institut für Waldökosysteme, Eberswalde (TI Eberswalde) für die Saison 2006/07 bis 2010/11 errechnet hat.

 

Jagdstatistik 2011

Jagdergebnis bei Schalenwild überwiegend positiv
Demnach haben Jäger 2011/12 rund 12 Prozent mehr Damwild (62.955 Tiere) und vier Prozent mehr Rotwild (67.179) erlegt. Beim Rehwild blieb die Strecke nahezu unverändert hoch (1.105.983). Experten schätzen, dass dieser Trend anhält. Nach Angaben des TI Eberswalde hat sich die Zahl des erlegten Schalenwilds (Reh-, Dam-, Rot- und Schwarzwild) in Zentraleuropa innerhalb von 40 Jahren fast verdreifacht. Die Ursachen sind komplex, mehr Nahrung und Deckung sind allerdings die Hauptgründe, so die Wissenschaftler. Unter anderem hat der Anbau von bitterstofffreiem Raps und Mais ab Anfang der 1990er Jahre großflächig für Extranahrung gesorgt, ebenso wie die klimabedingte, stärkere Samenproduktion bei Buchen und Eichen. Das Wildschwein konnte seinen Lebensraum innerhalb von 4 Jahrzehnten laut TI Eberswalde verdreifachen, die Vermehrungsrate liegt in Deutschland derzeit bei durchschnittlich 260 Prozent jährlich. Ohne Jagd würde der Bestand von 100 Tieren also innerhalb eines Jahres auf 360 anwachsen. Zwar ist die Zahl der erlegten Wildschweine 2011/12 (402.501) im Vergleich zum 5-Jahres-Mittelwert um 17 Prozent gefallen, regelmäßige Schwankungen sind aber typisch bei Schwarzkitteln. Für das Jagdjahr 2012/13 wird wieder ein positiver Trend prognostiziert.

Heterogene Entwicklung bei Waschbär und Marderhund
Besonders eindrucksvoll fallen die Steigerungsraten bei der Waschbärjagd aus: Im Vergleich zum 5-Jahres-Mittel wurden 2011/12 54 Prozent mehr Tiere erlegt (71.127). Einher geht diese Entwicklung mit der flächenmäßigen Ausbreitung des räuberischen Kleinbären. Das belegen die Zahlen des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD), das vom DJV initiiert wurde: im Kerngebiet (Hessen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt) war er 2011 in 66 Prozent der Jagdreviere vertreten, 2005 waren es lediglich 45 Prozent. Die zweite eingeschleppte Art, der Marderhund, breitet sich laut WILD ebenfalls in der Fläche weiter aus, in Ostdeutschland sind allerdings zahlreiche Tiere Räude- und Staupeepidemien zum Opfer gefallen. Die bundesweite Jagdstrecke (14.424) brach deshalb im Vergleich mit dem 5-Jahres- Mittel im Jahr 2011/12 um 43 Prozent ein. In den westlichen Bundesländern hingegen stieg die Jagdstrecke um 57 Prozent auf 2.278 Tiere. Räude und Staupe haben auch den Fuchs lokal stark befallen. Die Jagdstrecke ging bundesweit auf 449.606 Tiere zurück, ein Minus von 13 Prozent gegenüber dem 5-Jahres-Mittel.

Ein Drittel mehr Wildgänse erlegt
71.829 Wildgänse – überwiegend Graugänse – haben die Jäger in der Saison 2011/12 erlegt. Das sind 34 Prozent mehr als das 5-Jahres-Mittel der vorangegangenen Jahre. Besonders bei Nilgänsen (10.893) – eine Art, die vom Menschen in jüngster Zeit eingeschleppt wurde – fällt die Steigerungsrate hoch aus: sie liegt bei 90 Prozent. Die steigenden Abschusszahlen gehen einher mit einer positiven Bestandsentwicklung, wie das WILD-Projekt eindrucksvoll zeigt: Demnach lag bereits 2009 allein die Zahl der Graugans-Brutpaare bei über 20.000 in Deutschland. Das waren etwa ein Drittel mehr Paare, als bis dato von Wissenschaftlern angenommen. Für die anpassungsfähige und konkurrenzstarke Nilgans wurden immerhin 8.000 Brutpaare erfasst, etwa 3-mal so viele wie in der Literatur angegeben.

Jagdstrecke bei Feldhase und Fasan geht zurück
Beim Feldhasen ist das Jagdergebnis 2011/12 um 24 Prozent niedriger ausgefallen als im 5-Jahres-Mittel. Unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Nutzung haben die Jäger seit der Saison 2007/08 die Jagd auf Feldhasen regional freiwillig eingeschränkt. Daten aus dem WILD-Projekt zeigen, dass bundesweit im Schnitt 12 Tiere pro Quadratkilometer leben und die Gesamtpopulation bei etwa 4 Millionen Individuen liegt. Allerdings zeigt eine WILD-Untersuchung von 2004 bis 2009 in Rheinland-Pfalz auch: Insbesondere der Anbau von Mais auf immer größeren Feldern wirkt sich negativ auf den Feldhasen aus. Die andauernde Zusammenlegung von Äckern hat zudem zur Folge, dass Ackersäume und Brachflächen verloren gehen. Diese sind jedoch nachweislich positiv für den Feldhasen. Brachflächen sind bundesweit von 8.200 Quadratkilometer (2000) auf 2.300 Quadratkilometer (2011) geschrumpft. Gleichzeitig hat sich die Maisanbaufläche von 15.000 Quadratkilometer (2000) auf 25.000 Quadratkilometer (2011) erhöht. Insbesondere für die Erzeugung von Biogas wird Mais verstärkt angebaut. Für den Fasan ist die Jagdstrecke 2011/12 ebenfalls zurückgegangen. Und zwar um 27 Prozent gegenüber dem 5-Jahres-Mittel. Die Ursachen hierfür werden derzeit in Forschungsprojekten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen untersucht. Als mögliche Ursachen werden derzeit unter anderem Lebensraumverlust und Krankheitserreger diskutiert.
(Quelle: DJV. 29.01.2013)

Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse
Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlicht Studie

Die Studie wurde von Wissenschaftlern der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) durchgeführt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es sowohlbleihaltige als auch bleifreie Munition am Markt gibt, die tierschutzgerecht tötet. Laut Angaben der Autoren ist jedoch auch Munition erhältlich, die nicht tierschutzgerechttötet.Der Untersuchung vorausgegangen war die Forderung nach einem Bleiverbot für Jagdbüchsenmunition durch Vertreter der Politik im Jahr 2009. Im Rahmen einergemeinsamen Erklärung von Interessensvertretern, Wissenschaft und Politik einigte man sich, zunächst elementare Forschungsfragen bezüglich des Einsatzes alternativerGeschosse zu beantworten. Diese betreffen die jagdpraktische Sicherheit (Abprallverhalten), die Tötungswirkung (Tierschutz) sowie die Lebensmittelsicherheit. Nach der Veröffentlichung der Studie zum Abprallverhalten bleihaltiger und bleifreier Geschosse im Jahr 2011 ist der Abschlussbericht der zweite Baustein in derdreiteiligen Studienreihe. Die Ergebnisse der Studie zur Lebensmittelsicherheit als dritter Baustein stehen noch aus. Diese wird momentan unter fachlicher Leitung desBundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) unter anderem in Kooperation mit dem Deutschen Jagdschutzverband (DJV) durchgeführt. Zwischenergebnisse könnten bereitsim März 2013 auf einer Fachtagung des BfR vorgestellt werden.Eine von BfR, BMELV und DJV angedachte Vielverzehrerstudie, die den Verzehr von Wildbret in Jägerhaushalten untersucht, konnte aufgrund finanzieller Engpässe bislangnicht projektiert werden.
(Quelle DJV 03.01.2013)

Die Untersuchung kann in unserem Downloadbereich herunter geladen werden.

Pressemitteilung BMELV

 

Jagdzeitregelung für Rotwild

der Vorstand des KJV Hersfeld e.V. hat erfahren, dass die Jagdzeit für Rotwild geändert werden soll. Die Differenzierung zwischen Wald und Feld soll aufgehoben werden und das Ende der Jagdzeit auf den 15.1. eines Jahres festgelegt werden.
Sollte eine erneute Änderung der Jagdzeit geplant sein, stellen wir den Antrag, die Jagdzeit auf Rotwild wieder auf den Stand vor der Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes zurückzuführen und im Januar die Bewegungsjagden auf alles Schalenwild zu untersagen. In Revieren ohne Rotwild als Standwild, sollten Bewegungsjagden auf Schwarzwild bis 31.1. eines Jahres erlaubt sein.
Begründung:
Die Jagdzeit auf Rotwild bis zum 31.1. eines Jahres ist für die Feldreviere von großer Bedeutung, um Schäden auf den landwirtschaftlichen Flächen (insbesondere Raps) zu begrenzen. In den Waldrevieren sollten die Jagdpächter die Möglichkeit haben, Rotwild noch durch den Einzelansitz zu erlegen. Das Verbot von Bewegungsjagden auf alles Schalenwild im Januar in Revieren mit Rotwild als Standwild sorgt für mehr Ruhe in den Revieren.

 

Deutsches Jagdrecht soll überarbeitet werden –
Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen künftig möglich

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes verabschiedet. Damit setzt die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Juni 2012 um. Dort wurde festgestellt, dass die Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften und die damit verbundene Pflicht des Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück zu duldengegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen kann. Ungeachtet der deutlichen Kritik des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) am EGMR-Urteil begrüßt der Dachverband der Jäger, dass die Bundesregierung am Reviersystem festhalten willund sich auf die bloße Umsetzung des Urteils beschränkt. Dies hatten der DJV und andere betroffene Nutzerverbände zuvor in einer gemeinsamen Stellungnahme gefordert – ebenso wie die Agrarministerkonferenz. Grundstücke sollen laut Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes auf Antrag zu befriedeten Bezirken erklärt werden können. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen. Der Entwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, die öffentliche Interessen und die Grundrechte anderer Betroffener schützen. Denn die Bejagung dient auch der Verhütung von übermäßigen Wildschäden, der Wildunfallprävention, dem Artenschutz und der Bekämpfung von Tierseuchen. Zu den konkreten Maßnahmen,die von den örtlichen Jagdbehörden festgelegt werden können, gehören beispielsweise räumliche und zeitliche Ausnahmen von der Befriedung – etwa um groß angelegte Bewegungsjagden oder Nachsuchen zu ermöglichen. Der Ersatz von Wildschäden ist ebenfalls geregelt: Ein Eigentümer, der sein Grundstück befrieden lässt, bekommt keinen Ersatz für den entstehenden Wildschaden. Er muss sich aber an den entstehenden Kosten durch Wildschäden anteilig beteiligen.

(Quelle: DJV 20.12.2012)

 

Blei im Wild – Streit um giftige Munition

„Die Jagdsaison ist eröffnet, dem Wild in deutschen Wäldern fliegt wieder das Blei um die Ohren. Allein in Deutschland werden pro Jahr 120 Tonnen des giftigen Schwermetalls verschossen. Dabei warnen Umweltschützer und Mediziner schon lange vor der tückischen und lang anhaltenden Wirkung von Blei auf Mensch und Tier. Doch der Deutsche Jagdverband will an der Traditionsmunition trotz allem festhalten. Und im Bundesverbraucherministerium tut man sich mit einem deutschlandweiten Verbot der Bleimunition schwer. Eine Studie soll nun klären, ob bleifreie Munition aus Kupfer oder Stahl als waidgerechte Alternative taugt.“
(Quelle: ZDF-Magazin Frontal 21 vom 04.12.2012)

Informationen: Deutscher Jagdschutzverband , Bundesinstitut für Risikobewertung

 

Tierbeobachtungskameras

Wie wir bereits weiter unten berichtet haben, ist der Einsatz von Tierbeobachtungskameras nicht ohne Weiteres erlaubt. Hierzu gibt es jetzt ein Merkblatt vom Hess. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

 

Wildkatzensprung – Wiedervernetzung der Wälder Deutschlands

Das im Rahmen des „Bundesprogramms Biologische Vielfalt“  beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) beantragte Projekt des BUND soll zum Schutz der Wildkatze in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen umgesetzt werden.
Weitere Infos: Umweltstiftung

 

Wildschwein, Hirsch und Reh erobern Europa

Rehe, Hirsche und Wildschweine fühlen sich nicht nur in Deutschland wohl, zeigt ein Blick auf internationale Jagdstatistiken. Innerhalb von 40 Jahren hat sich die Zahl des erlegten Schalenwilds in Zentraleuropa verdreifacht. Die Ursachen sind komplex, mehr Nahrung und Deckung sind allerdings die Hauptgründe. Darauf macht der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) aufmerksam und verweist auf aktuelle Veröffentlichungen des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vTI) in Eberswalde. Die Situation stellt eine Herausforderung für alle Länder dar und macht eine enge Zusammenarbeit von Eigentümern, Landnutzern und Jägern notwendig, um Wildschäden und Seuchenzüge zu verhindern. Grundlegende Voraussetzung ist eine flächendeckende Bejagung, so der DJV.

Besonders erfolgreich ist laut DJV das Wildschwein. Der Kulturfolger konnte seinen Lebensraum in Zentraleuropa innerhalb von vier Jahrzehnten verdreifachen – nicht zuletzt durch die geänderte Anbauweise in der Landwirtschaft und die inzwischen dauerhaft mögliche Besiedlung von landwirtschaftlichen Flächen und Ortschaften. Selbst in Schweden, Norwegen und Dänemark kommt das Wildschwein inzwischen vor. Ohne die Jagd könnte es in Deutschland seinen Bestand inzwischen pro Jahr mehr als verdreifachen. Ähnliches gilt auch für andere europäische Länder. Das schlägt sich in der Jagdstatistik nieder: In den vergangenen 40 Jahren hat sich die Zahl der erlegten Schwarzkittel europaweit verzehnfacht. Die steigenden Abschusszahlen haben ihren Ursprung in der starken Ausbreitung des Wildschweins.
(Quelle: DJV)

Info`s zum Neubau unseres Tontauben-Standes

gibt es unter Hauptmenü -> Schießstand -> Bautagebuch

Bundeslandwirtschaftsministerium plant Änderung des Bundesjagdgesetzes

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) plane, in dieser Legislaturperiode das Bundesjagdgesetz zu novellieren. Die Novellierung solle sich auf die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) konzentrieren. Dies verkündet das Ministerium in einer aktuellen Meldung.
Die Bundesländer hatten auf der vergangenen Agrarministerkonferenz in Schöntal (Baden-Württemberg) den Eckpunkten zur Jagdrechtsänderung des BMELV zugestimmt. Diese Eckpunkte sehen vor, dass grundsätzlich an dem System der Jagdgenossenschaften, dem Reviersystem und der flächigen Bejagung als Grundpfeiler des Jagdrechts festgehalten werden soll.

Der DJV begrüßt diese Entscheidung des BMELV. Bereits Mitte Juli hat der Dachverband der Jäger gemeinsam mit fünf weiteren Nutzerverbänden eine bundesweit einheitliche Umsetzung des EGMR-Urteils gefordert und darauf hingewiesen, dass die europäischen Richter weder die Jagdgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts noch die Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften kritisiert haben.

Der EGMR hatte in seinem Urteil Ende Juni 2012 entschieden, dass ein Grundbesitzer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, unverhältnismäßig in seinem Eigentumsrecht verletzt sein kann, wenn er die Jagdausübung auf seinen Grundstücken dulden muss. Die vom Gerichtshof angenommene Verletzung der Eigentumsrechte bezieht sich damit ausschließlich auf die Pflicht, das jeweilige Grundstück in die flächendeckende Bejagung einzubeziehen. Nur aus zwingenden ethischen Gesichtspunkten kann davon abgewichen werden.
(DJV Pressemitteilung 01.10.2012)

 

Der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen e.V. (VJEH)

stellt einen neuen Online-Service zur Verfügung. Mitglieder des VJEH können die Ausschreibung der Jagdverpachtung ihrer Reviere auf der Homepage des VJEH ab sofort kostenfrei veröffentlichen.

 

Waffenkriminalität

Aufgrund von verschiedenen Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat das Bundeskriminalamt die Bundeslagebilder „Waffenkriminalität“ der Jahre 2003 bis 2010 zur Verfügung gestellt.

Zitat: „Die Anzahl der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen und die Anzahl der Fälle in denen mit einer Schusswaffe gedroht, oder geschossen wurde, sind geringfügig angestiegen. Straftaten, in denen Schusswaffen verwendet wurden, machen lediglich 0,2% der in der Kriminalstatistik erfassten Fälle aus. Daher ist das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial gering.“ (Waffenkriminalität 2010)

 

Schießen mit bleifreier Munition auf zugelassenen Schießständen

Aktuell hat der Bundesverband Schießstätten e.V. (BVS) zum Schießen mit bleifreier Munition auf zugelassenen Schießständen Stellung bezogen. Die wichtigsten Hinweise aus dieser Stellungnahme findet man im Downloadbereich.

 

Einsatz von Wildkameras

Der Hessische Landesbeauftragte für Datenschutz hat in diesen Tagen noch einmal zur Verwendung von Wildkameras ausführlich Stellung bezogen:

Bei einer Wildbeobachtungskamera im Wald handelt es sich eindeutig um Videobeobachtung im öffentlich zugänglichen Raum

Das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbürgt das Recht des Einzelnen, sich insbesondere in der Öffentlichkeit frei und ungezwungen bewegen zu dürfen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt zum Gegenstand einer Videoüberwachung gemacht zu werden.

Gerade der Wald, eines der letzten Rückzugsgebiete für Erholungssuchende, sollte für Besucher nicht das Risiko bergen, in das Blickfeld einer Videokamera zu gelangen.

Die Interessenabwägung kann in solchen Fällen daher immer nur zu Gunsten der Betroffenen (Waldbesucher) ausfallen.

Eine Wildkamera ist nach Auskunft des Ministeriums für Umwelt, Energie und Landwirtschaft keine jagdliche Einrichtung gem. § 22 HJagdG. Es gibt somit keine spezialgesetzliche Regelung, die das Anbringen einer solchen Kamera erlaubt.

Aus § 14 HSOG und § 6b BDSG ist abzuleiten, das Privatpersonen nicht befugt sind, den öffentlichen Raum zu überwachen.

Möglich wäre eine Wildbeobachtung mittels Webcam nur, wenn die Bilder so gering aufgelöst werden, dass Personen nicht identifizierbar sind.

 

Neues Waldgesetz für Hessen vorgestellt

Da es sich zur Zeit in der Verbandsanhörung befindet, sind Änderungen möglich und wahrscheinlich. Der Hauptkritikpunkt, das Befahren mit Fahrrädern wird im Vergleich zur jetzigen Rechtslage gelockert. Der Waldeigentümer kann in Zukunft Ausnahmen vom Wegegebot zulassen. Weitere Hinweise u. FAQ findet man auf der Seite des HMULV

Hess. Waldgesetz – Entwurf (HWaldG)

Landesmeisterschaften 2012 in Kassel

 

Datenschützer gegen Wildkameras in deutschen Wäldern –
Aufnahme personenbezogener Daten rechtswidrig

Sie sollen die Wildbestände in den Wäldern dokumentieren, doch immer wieder tappen auch Zweibeiner in die Fotofallen – inzwischen stoßen sogenannte Wildkameras auch bei Datenschützern auf Vorbehalte. «Wenn die Kameras personenbezogene Daten aufnehmen, dann ist dies rechtswidrig», sagt der bayerische Landesdatenschützer Thomas Kranig in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin «Der Spiegel». Ein mögliches öffentliches Interesse, etwa wenn Jäger Wildbestände dokumentieren wollten, werde von seiner Behörde «sehr restriktiv ausgelegt».
Die Geräte verfügen laut «Spiegel» über Infrarotblitze, die für Mensch und Tier unsichtbar sind. Die Bilder würden von den Kameras teils live an den Besitzer gesendet, der rechtlich gesehen die Aufnahmen von Menschen sofort löschen müsste. Die bayerische SPD fordert unterdessen Klarheit, ob die Geräte in öffentlichen Bereichen überhaupt eingesetzt werden dürfen.
Mit Videokameras sei erst unlängst der Nachweis gelungen, dass es in Niedersachsen wieder Wölfe gibt. Allerdings gerieten immer häufiger auch Menschen ins Visier der gut getarnten Kameras. Erst kürzlich sei in Kärnten ein Politiker bei einem außerehelichen Beischlaf im Wald abgelichtet worden.
Von diesem Donnerstag (28. Juni) an bietet der Lebensmittel-Discounter Aldi Süd eine Kamera an, die laut Werbung «zur Überwachung von Tieren, Grundstücken,
Gebäuden oder anderen schwer einsehbaren Orten» geeignet sei.

(Quelle: Deutscher Jagdschutzverband)

 

Tierische Einwanderer breiten sich schnell aus

In mehr als 27.000 Jagdrevieren – etwa der Hälfte der unbebauten Fläche Deutschlands – haben Jäger 2011 das Vorkommen von so genannten invasiven Arten ermittelt und über das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) wissenschaftlich auswerten lassen. Diese dritte, in dieser Größenordnung einmalige Bestandsaufnahme nach 2006 und 2009 zeigt eindeutig: Mink, Marderhund und allen voran der Waschbär breiten sich rasant aus – mit negativen Folgen für die heimische Tierwelt (Quelle: DJV).

waschbaer_zuwachs_2011

 

Bayerischer Wald: Luchs vergiftet

Am 13. März 2012 wurde im Bayerischen Wald eine radiotelemetrisch überwachte Luchsin von Mitarbeitern der Nationalparkverwaltung bei Rinchnach im Landkreis Regen tot aufgefunden. Das knapp dreijährige Weibchen führte mindestens ein Junges, über dessen Verbleib nichts bekannt ist. Aufgrund der Auffindesituation lag der Verdacht einer Vergiftung nahe, der sich in der pathologischen Untersuchung nun leider bestätigt hat. Demnach ist die Luchsin an einem hochgiftigen Insektizid namens Carbofuran gestorben, mit dem ein von ihr gerissenes Reh präpariert worden war.

(Quelle: http://www.jagd-bayern.de)

 

Waffenverwaltungsvorschrift

Die Waffenverwaltungsvorschrift (WaffVwV) ist am 23. März 2012 in Kraft getreten. Ziel ist ein einheitlicher Vollzug des Waffengesetzes. Das Waffenrecht ist Bundesrecht, wird aber von den Behörden der Bundesländer vollzogen. Die Verwaltungsvorschrift gibt nun den Behörden eine verbindliche Richtschnur vor.

 

Jagdeinrichtungen im Visier von Jagdgegnern

DJV stellt Strafanzeige gegen Betreiber der Internet-Seite hochsitzindex.net

Der DJV hat gegen die Betreiber der Internet-Seite hochsitzindex.net Strafanzeige gestellt. Auf der Seite können bundesweit Hochsitze, Kirrungen oder Luderplätze mit Koordinaten und Fotos eingetragen werden. Zwar behauptet der Betreiber – der laut Impressum in Hong Kong sitzt –, die Seite diene nur dazu in Deutschland „Waldbesucher vor den Gefahren warnen zu wollen, die von Hochsitzen ausgehen“. Die zahlreichen Links zu Internetseiten von militanten Jagdgegnern, Meldungen über die Zerstörung von Hochsitzen, eine „Geschichte der Hochsitzabsägungen“ oder der Tipp „einfach mal ausprobieren“ zeigen, worum es wirklich geht: Der Betreiber ruft dazu auf, die Jagd zu sabotieren.

Der DJV hat die Landesjagdverbände informiert und diese gebeten, in den besonders betroffenen Regionen die Revierinhaber zu warnen. Revierinhaber können die Internet-Seite hochsitzindex.net auch ohne Anmeldung nutzen, um festzustellen, ob ihre Einrichtungen erfasst und damit besonders gefährdet sind.

 

Beitragszahlungen an die Land- und Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Nach Informationen der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird sich der in diesem Jahr für das abgelaufene Geschäftsjahr zu zahlende Mitgliedsbeitrag für alle versicherten Jagdbetriebe (Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftliche Jagdbezirke) von bisher 0,66 € auf 0,70 € je Hektar bejagbare Fläche erhöhen. An dem unabhängig davon zu zahlenden Grundbeitrag von 45,00 € je Jagdrevier hat sich gegenüber den Vorjahren nichts geändert.
Die Anpassung des je Hektar bejagbare Fläche zu zahlenden Beitrags ist auf die erhöhten Kosten der Unfallversicherungssparte Jagd bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft im Jahr 2011 gegenüber dem Jahr 2010 zurückzuführen. Die tatsächlichen Aufwendungen der Berufsgenossenschaft für die Folgen jagdlicher Unfallereignisse sind hier von 2,3 Mio. € im Jahr 2010 auf 2,7 Mio. € im Jahr 2011 gestiegen. Da die Beitragszahlungen ausschließlich zur Deckung der entstandenen Kosten in den einzelnen Sparten der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft verwendet werden war eine Anhebung im genannten Umfang unvermeidbar.
Die Beitragszahlungen sind bei Beträgen bis 300 EURO einmalig am 15. März 2012 und bei Beträgen über 300 EURO in drei gleich hohen Teilbeträgen am 15. März, am 15. Juni und am 15. September 2012 fällig.

 

Neuerungen aus dem geänderten Hessischen Jagdgesetz für die Hegegemeinschaften

Das geänderte Hessische Jagdgesetz hat auch für die Hegegemeinschaften Veränderungen und Neuerungen bei den ihnen obliegenden Aufgaben gebracht. Werner Wittich (Vorstand LJV) hat hierzu das geänderte Gesetz näher durchleuchtet und gibt die seiner Ansicht nach wichtigen Neuerungen nachstehend zur Kenntnis.

~ Öffnung der Hegegemeinschaften durch Änderung der Satzung mit Aufnahme der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaft, vertreten durch deren Vorstand, als Pflichtmitglieder. Die Mitgliedschaft der Forstämter von HessenForst zur Vertretung der in der Hegegemeinschaft liegenden Flächen des Landes Hessen ist sicherlich bereits überall geregelt und damit Teil der zur Zeit gültigen Satzungen – siehe dazu § 9 Hess. Jagdgesetz.

~ Einladung der Eigenjagdbesitzer und der Vorsitzenden der Jagdgenossenschaften zu den Mitgliederversammlungen.

~ Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung oder Nichterhebung der Verbissbelastung (für den Planungszeitraum 2013 bis 2016) – siehe dazu § 26 a, Abs. 3 Hess. Jagdgesetz. Diese Entscheidung kann nur bei einer einvernehmlichen Einigung innerhalb der Hegegemeinschaft über den Abschussplanvorschlag bei gleichzeitiger Zustimmung der Jagdrechtsinhaber getroffen werden.

~ Beratung und ggf. auch Entscheidung darüber, ob die Rehwildabschussplanung für den in 2013 beginnenden neuen dreijährigen Planungszeitraum mit einem gemeinsamen Rehwildabschussplan für die gesamte Hegegemeinschaft, getrennt nach Geschlecht und Altersstufen, festgesetzt werden soll – § 26 b Hess. Jagdgesetz. Dabei sind die Besonderheiten im Falle von evtl. Widersprüchen einzelner Jagdausübungsberechtigter oder Jagdrechtsinhaber zu beachten. Für die Reviere, deren Jagdausübungsberechtigte oder Jagdrechtsinhaber gegen die gemeinsame Abschussplanung stimmen, wird von der Unteren Jagdbehörde ein eigener Abschussplan festgesetzt.

~ Information über die neuen Grundsätze für Nachsuchen durch auf Vorschlag der Hegegemeinschaft von der Jagdbehörde anerkannte Schweißhundeführer im Gebiet der Hegegemeinschaft und durch von der oberen Jagdbehörde anerkannte Schweißhundegespanne innerhalb der Hegegemeinschaft und darüber hinaus über die Grenzen der Hegegemeinschaft hinaus – § 27 Hess. Jagdgesetz.

~ Beratung und evtl. Beschlussfassung über die Erarbeitung eines Fütterungskonzeptes für Notzeiten – § 30, Abs. 5 Hess. Jagdgesetz.

~ Beratung und evtl. Beschlussfassung über ein der Jagdbehörde spätestens zum 1. Oktober 2013 anzuzeigendes Kirrungskonzept für Schwarzwild – § 30, Abs. 8 Hess. Jagdgesetz.

 

Neues Zentrales Waffenregister

Nach der europäischen Waffenrichtlinie ist bis zum 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu schaffen. Nach dieser Richtlinie müssen alle zuständigen Behörden Zugang zu den gespeicherten Daten haben. Die Bundesregierung hat beschlossen, das Nationale Waffenregister (NWR) zum 01.01.2013 einzuführen.
Weitere Erläuterungen gibt es auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes

 

Windkraftanlagen jetzt auch im Wald?

Für den Stadtwald Bad Hersfeld gibt es schon konkrete Planungen Windräder im Wald aufzustellen. Die Narbenhöhe soll 140 m und die Gesamthöhe ca. 190 m betragen. Eine Genehmigung ist allerdings noch nicht erteilt.
Der Landesjagdverband wird demnächst eine allgemeine Stellungnahme zu geplanten Windkraftanlagen abgeben. Das Bundesamt für Naturschutz hat ein Positionspapier zu „Windkraft über Wald“ herausgegeben. Der Deutsche Naturschutzring hat die Studie „Windkraft im Visier“ schon 2009 veröffentlicht.

 

Bleihaltige Munitionsreste in geschossenem Wild I

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat aufgrund von neuen Daten das zusätzliche Gesundheitsrisiko durch den Verzehr von mit Bleimunition geschossenem Wild neu bewertet. Das Ergebnis: Wildfleisch kann durch bleihaltige Munitionsreste stark belastet sein. Da die Bleiaufnahme über andere Lebensmittel in Deutschland schon relativ hoch ist, reicht der regelmäßige Verzehr von mit Bleimunition geschossenem Wildbret aus, die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gefährden. „Ein erhöhtes Risiko besteht bei Verbrauchergruppen, die wöchentlich Wild verzehren, insbesondere in Jägerhaushalten“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Besonders gefährdet sind Ungeborene und Kinder bis sieben Jahre, bei denen bereits eine geringe Bleiaufnahme zu Gesundheitsschäden führen kann.“
Näheres auf der Seite des BfR
Stellungnahme des Deutschen Jagdschutz Verbandes

Infektionsgefahr durch den „Kleinen Fuchsbandwurm“

In den letzten 10 Jahren wurden pro Jahr ca. 20-30 Krankheitsfälle bekannt, in Hessen wurden 2010 dem Robert-Koch-Institut 3 Fälle gemeldet. Da aber die Symptome der Krankheit denen einer Leberzirrhose oder eines Leberkarzinoms stark ähneln, ist die Dunkelziffer um einiges höher. Besonders im Herbst steigt die Gefahr, Erreger über verunreinigte Früchte aufzunehmen. Neue Untersuchungen in Rheinland-Pfalz belegen, dass ca. 20% der Füchse Träger der gefährlichen Parasiten sind. Füchse gelten als Hauptüberträger der Krankheit. Zudem können Haustiere, die mit einem infizierten Wildtier oder dessen Kot in Kontakt kommen, als Überträger dienen. Früchte sollten daher vor dem Verzehr gründlich gewaschen und nach Möglichkeit erhitzt werden.In unserem Downloadbereich gibt es von dem Robert-Koch-Institut einen Steckbrief zu Erkrankungen durch den Kleinen Fuchsbandwurm

 

Jagdstrecke im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Der Landkreis hat die Sreckenlisten für die Jagdjahre 2009/10 und 2010/11 veröffentlicht.
Zu finden in unserem Downloadbereich.

 

Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition

Der „Fachdienst für Recht, Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten“ des Landkreises
Hersfeld-Rotenburg überprüft seit einiger Zeit die Aufbewahrung der Waffen.
Der Landrat bittet den KJV mit u.a. Schreiben vom 06.07.2011, seine Mitglieder nochmals auf die geltenden Vorschriften hinzuweisen.

„Im Hinblick auf die neuen waffenrechtlichen Regelungen wird seit einiger Zeit die
Überprüfung der sicheren Aufbewahrung der registrierten Schusswaffen auch bei den
Jägern durchgeführt. Dahingehend dürfen wir uns an dieser Stelle für die bisherige gute
Zusammenarbeit mit den kontrollierenden Mitarbeitern der hiesigen Behörde bei diesen
sicherlich für beide Seiten nicht immer problemlosen Überprüfungen bedanken.

Bei den durchgeführten Überprüfungen musste jedoch auch festgestellt werden, dass
eine nicht geringe Zahl der Waffenbesitzer ihre Waffen geladen aufbewahren.
Dies alleine wäre schon Anlass genug für die nachstehenden Ausführungen, jedoch ist
es zudem kürzlich dazu gekommen, dass sich bei der Entnahme einer Waffe durch den
Waffenbesitzer aus seinem Waffenschrank ein Schuss gelöst hat.

Wie Sie sicherlich wissen, schreibt das Waffengesetz mit § 36 Abs. 1 Satz 2 vor, dass
Schusswaffen generell nur getrennt von der dazugehörigen Munition aufbewahrt werden
dürfen. Nach § 13 Abs. 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) ist die
Munition in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss
oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis
aufzubewahren.

Diese getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition beinhaltet selbstverständlich
auch, dass die Waffen weder geladen noch unterladen im Waffenschrank aufbewahrt
werden dürfen. Im ge- bzw. unterladenen Zustand befindet sich noch Munition in der
Waffe und somit liegt keine getrennte Aufbewahrung von Waffe und Munition vor.

Wir dürfen Sie bitten, Ihre Mitglieder auf diese Vorschrift nochmals in geeigneter Form
hinzuweisen.

gez.
Dr. Karl-Ernst Schmidt
Landrat“

(Vorschriften)

 

Hundesteuer in Bad Hersfeld

In diesem Frühjahr hat der KJV eine Befreiung von der Hundesteuer für Jagdhunde beantragt.

Der Antrag wurde von der Stadt Bad Hersfeld mit folgender Begründung abgelehnt:

„Im Hess. Hundesteuergesetz gab es bis 1973 eine steuerliche Privilegierung für das Halten von Jagdgebrauchshunden. Der Gesetzgeber ging ab 1973 davon aus, dass derjenige, der die finanziellen Mittel zur Jagdausübung habe, auch die Mittel für die geringe Hundesteuer aufbringen könne.
Nach der Beurteilung des Hess. Städte- und Gemeindebundes beansprucht diese gesetzgeberische Einschätzung nach wie vor Gültigkeit. Hinzu kommt, dass nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Abgaben die Landkreise Steuern auf die Ausübung des Jagdrechts (Jagdsteuer) erheben dürfen.
Bei der Jagdsteuer wie auch bei der Hundesteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer; es wird also eine Art Luxus besteuert, der darin liegt, dass der Steuerpflichtige einen Aufwand betreibt, der für die persönliche Lebensführung nicht unbedingt erforderlich ist.
Aufgrund der o.g. Ausführungen kann die Stadt Bad Hersfeld eine Gleichstellung von Jagdhunden mit anderen Hunden wie Blinden- oder Wachhunden mit dem Ziel der Hundesteuerbefreiung nicht gewähren.
Nur für Berufsjäger kommt im Einzelfall eine Steuerbefreiung in Betracht.“
(Hundesteuersatzung)

Schenklengsfelder „Naturforscher“

Der Kreisjagdverein und die Gesamtschule Schenklengsfeld setzen zusammenauf einen „Naturkundeunterricht“, der sich sehen lassen kann. (mehr… )

BUND: 13-Punkte-Papier für ein ökologisches Jagdgesetz in NRW

Einige Zitate:

– … ist die Jagd als Mittel der Regulation unbrauchbar.
– Vielmehr werden durch die Jagd (…) häufig konstant hohe Paarhuferbestände erzeugt.
– Jagd bedeutet eine Störung in Natur und Landschaft.
– Ein wesentliches Problem ist, dass auch extrem seltene, gefährdete oder geschützte
Arten dem Jagdrecht unterliegen (…):  u.a. Rebhuhn und Waldschnepfe, …
– … das die Jagd in NRW heute vorwiegend eine Form der Freizeitbetätigung darstellt.
– Bei der Jagd in NRW besteht ein erhebliches Kontrolldefizit.

Ein Positionspapier des BUND zur Jagd in NRW

Grünbrücken können wachsen

Endlich folgt die Bundesregierung dem Druck einer Vielzahl von Naturschützern zur dringend erforderlichen weiteren Vernetzung der Lebensräume. Es tut sich was bei unserem Dachverband DJV in Berlin. Man achte insbesondere auch hier auf die gemeinsamen Verfasser der Pressemeldung.

Projekt „Grünbrücke“ in Schleswig-Holstein

Bundesweit einzigartig und schon nach einem Jahr erfolgreich ist das Projekt „Holsteiner Lebensraumkorridore“ rund um die Grünbrücke Kiebitzholm: Fünf Projektpartner – Jäger, Förster, Straßenbauer, Naturschutzstiftung und Wildpark – entwickeln zusammen mit Wissenschaftlern der Universität Kiel Ideen und Konzepte, wie sich verbleibende Lebensräume von Tieren und Pflanzen dauerhaft verbinden lassen. Ein Leuchtturmprojekt mit bundesweiter Signalwirkung, denn ohne intelligente Vernetzung droht das lokale Aussterben zahlreicher Arten in Deutschland. Ein Grund für die zunehmende Zerschneidung von Lebensräumen ist das wachsende Verkehrsaufkommen. Umgesetzt werden die Konzepte und Maßnahmen mit inzwischen 30 regionalen Partnern. Das Ziel: Querungshilfen wie Grünbrücken erfolgreich in die vom Menschen stark geprägte Landschaft einbetten. Finanziert wird das Projekt vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesumweltministeriums. Erste Ergebnisse stellen die Projektpartner auf der Fachtagung „Wiedervernetzung in der Praxis“ am 23. und 24. November 2011 in Flintbek vor. Die Veranstaltung wird koordiniert vom Deutschen Jagdschutzverband, der seit 2001 Pionierarbeit auf dem Gebiet der Wiedervernetzung leistet.

Mehr als 350 teils stark bedrohte Tier- und Pflanzenarten wurden seit Projektbeginn vor zwei Jahren bereits auf und nahe der Grünbrücke Kiebitzholm nachgewiesen. Möglich wurde dies durch kleine und große Trittsteine für verschiedenste Arten, die im Rahmen des Projektes „Holsteiner Lebensraumkorridore“ nach und nach innerhalb eines Korridors auf beiden Seiten der Grünbrücke entstehen – und von denen auch besonders sensible Spezies langfristig profitieren. Zahlreiche Arten, von der nur wenig mobilen possierlichen Haselmaus bis hin zu weit wandernden großen Tieren wie dem Rothirsch – dessen genetische Vielfalt bereits durch Verkehrswege eingeschränkt wird –, kommen jetzt schon sicher über die Straße. Für den Autofahrer sinkt zudem das Wildunfallrisiko. Selbst bedrohte Pflanzenarten wie die Heidenelke profitieren von den Korridoren zur Grünbrücke, da sie oft auf Tiere angewiesen sind, die ihre Samen verbreiten.

(http://www.lebensraumkorridore.de/)

Fakt ist …! – MDR-Gesprächsrunde mit Jägern und Jagdgegnern

Der DJV bittet um rege Beteiligung an der Sendung und stellt Fakten zur Verfügung.
„Zu viel Wild, zu wenig Jäger – Wenn die Natur außer Kontrolle gerät“: Am Montag, 11. März 2013 um 22.05 Uhr, wird DJV-Präsidiumsmitglied Steffen Liebig (LJV Thüringen) in der MDR-Gesprächsrunde „Fakt ist …!“ die Notwendigkeit der Jagd erörtern. Ein Kontrahent ist der erklärte Jagdgegner Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland.
Der DJV ruft alle Jäger dazu auf, sich an der Sendung zu beteiligen. Dies ist ausdrücklich gewünscht: Zuschauer können im Vorfeld und während der Ausstrahlung ihre Meinungen zum Thema mitteilen. E-Mail-Beiträge werden in der laufenden Sendung aufgegriffen.
Die gängigsten Vorurteile gegen die Jagd hat der DJV aufgearbeitet und – passend zum Titel der Sendung – mit Fakten widerlegt. Das entsprechende Dokument gibt es hier (Stand 8. März 2013).

Kontakt zur Redaktion von „Fakt ist …!“ per E-Mail: Faktist@mdr.de.

 

MDR-Beitrag „So leicht kommen Kinder an Waffen“

Am 28. Februar strahlte der MDR in der Sendung „hier nach vier“ einen Beitrag mit dem Titel „So leicht kommen Kinder an Waffen“ aus. Der MDR testete mit versteckter Kamera Schießplätze in Sachsen und Thüringen und „zeigt erhebliche Sicherheitslücken beim Umgang mit jugendlichen Gastschützen“, so der Sender in seiner Ankündigung wörtlich.
Das Ergebnis des Tests: Die Testperson, ein 16-jähriger, durfte als Gastschütze überall ohne Einverständniserklärung der Eltern mit einer Kleinkaliberpistole schießen. Auf dem Schießplatz in Meuselwitz erhielt der Jugendliche entgegen den gesetzlichen Vorschriften sogar eine Großkaliber-Waffe. Darüber hinaus ließ die Schießaufsicht den Jugendlichen und den Redakteur mit der großkalibrigen Pistole unbeaufsichtigt.

Stellungnahme Deutscher Schützenbund
Filmbericht

Botulismus – verkannte Gefahr?

seit Jahren gibt es einen schrecklichen Verdacht. Die Reste aus Biogasanalgen, die „sauberen“ Ökostrom liefern, verursachen bei Wildtieren, Haustieren und Menschen eine tödliche Krankheit – der chronische Botulismus.
Botulismus ist eine meist tödliche Fleischvergiftung. Chronischer Botulismus hingegen soll schleichend, teilweise über Jahre verlaufen. Die Zeitschrift „Wild und Hund“ widmete dem Thema einen Artikel in der aktuellen Ausgabe (10/2011) und verwies auf einen Fall im Vogtland (Sachsen): Dort starben 600 Kühe; der Landwirt selbst erkrankte schwer.

Pressemitteilung der Zeitschrift „Wild und Hund“

 

Bejagungsschneisen und Agrarzahlungen

Bejagungsschneisen für Maisschläge müssen künftig im Antrag auf Agrarzahlungen nicht mehr gesondert ausgewiesen werden, wenn die Bundesländer entsprechende Nutzungscodes anbieten und für die betreffenden Flächen nur die Betriebsprämie beantragt wird.
In Hessen ist für das Jahr 2011 bereits eine Lösung zur Abwicklung der Zahlungsmodalitäten auch für die Bejagungsschneisen durch Einführung eines neuen Codes auf den Antragsformularen (BS = Mais mit Bejagungsschneise) vorgesehen.
Weitere Erläuterungen in der Pressemeldung des DJV.

 

Zersplitterung des Jagdrechts in Deutschland

Das Präsidium des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV), in dem alle Landesjagdverbände vertreten sind, hat sich gestern entschieden gegen eine Zersplitterung des Jagdrechtes in Deutschland ausgesprochen. Damit reagierte das DJV-Präsidium in seiner Sitzung am 7. Dezember 2009 auf rückwärts gewandte Reformbestrebungen aus Rheinland-Pfalz und forderte die Landesumweltministerin Margit Conrad auf, ihre Versprechungen aus dem Jahr 2008 einzulösen. Auf Initiative von Conrad entstand vor weniger als 12 Monaten ein Eckpunktepapier für das Jagdrecht in Deutschland, zu dem sich fast alle Bundesländer öffentlich bekannten. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin wollte damit eine „Zersplitterung des deutschen Jagdrechts in seinen Grundzügen zu verhindern“. Allerdings konterkariere Conrad mit ihrer aktuellen Landespolitik die eigenen Vorschläge, monierte das DJV-Präsidium.

Der DJV fordert hinsichtlich der Novellierung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz:

* Freiheit und Lebensraum für das Rotwild

Lebensräume wild lebender Tiere sind zu erhalten, der Austausch zwischen den einzelnen Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelung müssen ermöglicht werden: Dieser Leitsatz ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert, seine Umsetzung wird von Jägern und anderen Naturschützern massiv eingefordert. Vor diesem Hintergrund plädiert der DJV für eine lebensraumbezogene Bewirtschaftung von Rotwild und anderen großen Schalenwildarten, statt weiterhin an staatlich verordneten Bewirtschaftungsbezirken festzuhalten.

Der DJV und andere Naturschutzverbände sowie führende Wissenschaftler sind sich einig: Rotwild – eine Leitart des Naturschutzes – muss seinen Lebensraum künftig frei wählen können. Dies verhindert nicht nur Schälschäden im Wald, sondern sorgt auch für den notwendigen Gen- Austausch zwischen Teilpopulationen und sichert das langfristige Überleben zahlreicher weiterer Arten. Eng begrenzte Bewirtschaftungsbezirke machen Grünbrücken und Wanderkorridore für Rotwild faktisch wirkungslos und widersprechen internationalen Naturschutzabkommen, darunter die Konvention zur Biologischen Vielfalt und die FFH-Richtlinie. Die von Jagd, Naturschutz und Wissenschaft geforderte Wiedervernetzung von Lebensräumen kann nicht umgesetzt werden.

 

Lebensgemeinschaft „Wald und Wild“ nachhaltig bewirtschaften

Wildtiere sind Teil des Lebensraumes Wald und bilden mit diesem zusammen eine Einheit. Für große Wildarten wie den Rothirsch sind Hegemaßnahmen ebenso elementar wie für den Erhalt der biologischen Vielfalt insgesamt. In das Ökosystem Wald darf deshalb nicht einseitig eingegriffen werden. Große Pflanzenfresser halten beispielsweise im Wald durch ihr Wirken Flächen offen, die für bedrohte Arten unerlässlich sind. Der DJV fordert: Gemäß internationaler Abkommen muss der Erhalt der biologischen Vielfalt im Vordergrund stehen. Es kann folgerichtig nur heißen: Wald und Wild, statt Wald vor Wild.

Es darf keine jagdrechtlichen Regelungen geben, die eine nachhaltige Bewirtschaftung – sowohl von Wald als auch von Wild – unterlaufen. Der gesunde und artenreiche Wildbestand ist sonst in Gefahr. Notwendig ist vielmehr der Interessensausgleich von Forstwirtschaft, Jagd und Landwirtschaft. Dass Landesgesetze internationale Naturschutzziele zu unterhöhlen drohen, wirft besonders im Jahr der Biologischen Vielfalt ein schlechtes Bild auf Deutschland.

 

Keine Herabsetzung der Mindestpachtdauer für Reviere

Langfristig ausgelegte Pachtverträge sind ein Garant für die Sicherung der biologischen Vielfalt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Eine Reduzierung der Mindestpachtdauer birgt die Gefahr einer Kommerzialisierung der Jagd und der schlichten Gewinnmaximierung – ökologisch sinnvolles Wildtiermanagement hingegen wird verhindert. Werden Vereine pachtfähig oder Begehungsscheine unkontrolliert ausgegeben, droht die Aushöhlung der Hegeverpflichtung – zugunsten von kurzfristigen Gewinnen. Maßnahmen zur Biotopverbesserung sind nur erfolgreich, wenn sie über einen längeren Zeitraum geplant und umgesetzt werden. Kürzere Pachtzeiten stehen dem Ziel langfristiger nachhaltiger Hege allerdings diametral entgegen. Für Jäger schwindet damit der Anreiz, persönliches Engagement zu zeigen und Zeit sowie Geld in den Biotopschutz zu investieren.

Neues Zentrales Waffenregister

Nach der europäischen Waffenrichtlinie ist bis zum 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu schaffen.
Nach dieser Richtlinie müssen alle zuständigen Behörden Zugang zu den gespeicherten Daten haben.
Die Bundesregierung hat beschlossen, das Nationale Waffenregister (NWR) zum 01.01.2013 einzuführen.

 

DJV – Die Basis soll entscheiden

– Zwei Präsidentschaftskandidaten stellen sich den Delegierten zur Wahl –

Die Entscheidungskraft der Delegierten stärken: Dafür hat sich das amtierende DJV-Präsidium auf seiner Februar-Sitzung in Dresden ausgesprochen. Mit Dr. Klaus-Hinnerk Baasch (Präsident LJV-Schleswig-Holstein) und Hartwig Fischer, MdB (vorgeschlagen von der Landesjägerschaft Niedersachsen), stellen sich erstmals in der DJV-Geschichte zwei Kandidaten für das Amt des DJV-Präsidenten zur Wahl. Das Präsidium wird keine Empfehlung für die Nachfolge von Jochen Borchert aussprechen und berücksichtigt dabei die reformierte DJV-Satzung. Demnach können aus den Reihen der LJV noch bis zum Bundesjägertag weitere Kandidaten vorgeschlagen werden.

Wahlberechtigt sind rund 250 Delegierte aus den 15 LJV, die dem Dachverband angehören. Zusammen bilden sie die Delegiertenversammlung, das höchste Gremium im DJV. Mit ihrem Votum werden sie Mitte Juni auf dem Bundesjägertag im rheinland-pfälzischen Frankenthal über die künftige Zusammensetzung des DJV-Präsidiums entscheiden.

Neben dem Posten des DJV-Präsidenten werden noch weitere Ehrenämter vergeben. Für das Amt des Schatzmeisters wird Kurt-Alexander Michael (Präsident LJV Rheinland-Pfalz) kandidieren. Das Amt eines DJV-Vizepräsidenten streben an: Dr. Wolfgang Bethe (Präsident LJV Brandenburg), Dr. Volker Böhning (Präsident LJV Mecklenburg-Vorpommern), Dr. Hermann Hallermann (Vizepräsident LJV Nordrhein-Westfalen), Steffen Liebig (Präsident LJV Thüringen).
(Pressemitteilung des DJV)

 

Änderung der Tollwut-Verordnung

Der letzte Tollwutfall wurde in Hessen am 27. Juli 2005 im Landkreis Darmstadt-Dieburg amtlich festgestellt. Somit konnte die orale Immunisierung mit der positiven Entwicklung der Seuchenlage im Sommer 2008 eingestellt werden. Die Kontrolle der Fuchspopulation
stellt jedoch auch weiterhin ein wichtiges Instrument in der Bekämpfung und zur Verhinderung der Wiedereinschleppung der Tollwut dar. Mit der Änderung der Tollwut-Verordnung vom 4. Oktober 2010 hat sich das Monitoringverfahren zum Nachweis der Tollwutfreiheit und zur Früherkennung einer Infektion in der Wildtierpopulation geändert.
Bisher wurden Indikatorfüchse und gesund erlegte Füchse auf Tollwut untersucht und zwar mit einer Untersuchungsdichte von vier je 100 km² Fläche. Das Tollwut-Monitoring bei gesund erlegten Tieren wird nunmehr eingestellt. Dagegen wird das Monitoring bei Indikatortieren intensiviert. Dabei ist wie folgt zu verfahren:

Ab dem Jahr 2011 müssen im Rahmen des Tollwut-Monitorings alle Indikatortiere untersucht werden. Die entscheidenden Indikatortiere für die Zoonose Tollwut sind
– verendete (auch durch einen Unfall verendete) sowie
– kranke, verhaltensgestörte,
– abgekommene oder sonst auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären.

Der Fuchs, je nach Region auch der Marderhund oder Waschbär, stellt das natürliche Reservoir für terrestrische Tollwut dar. Bei ihnen kommt eine Infektion mit dem Tollwutvirus mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit vor als bei anderen Wildtieren. Das Monitoring gilt landesweit und unabhängig vom Alter der genannten drei Tierarten. Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet (§ 3a Satz 2 Tollwut-VO), alle verendet aufgefundenen (gerade auch die verunfallten) sowie kranke, verhaltensgestörte, abgekommene oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde dieser selbst oder dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) zuzuleiten. Mit dem Tier sind Angaben zum Abschuss- / Fundort, zum Datum des Abschusses / Fundes, zur Tierart und zum Verhalten des Tieres vor dem Erlegen bzw. Humankontakten mitzuteilen. Für die Untersuchung ist der gesamte Tierkörper im Balg einzusenden. Entsprechend der Pflicht zur Zuleitung nach Satz 2 der Verordnung haben die Jagdausübungsberechtigten die Kosten dafür zu tragen.

 

Anwendungshinweis zur Brauchbarkeitsprüfungsordnung

Im Vorgriff auf eine Evaluierung der Brauchbarkeitsprüfungsordnung Hessen ergeht durch die Oberste Jagdbehörde bis zu einer abschließenden Bewertung folgender Anwendungshinweis:

Zu I. Ziffer 5 Abs. 1 der Brauchbarkeitsprüfungsordnung

Die Brauchbarkeitsprüfungsordnung hat den Zweck, die jagdliche Brauchbarkeit von Jagdhunden für den praktischen Jagdbetrieb festzustellen. Wenn der Prüfungsablauf nicht gestört wird, kann Schwarzwild, das ein zu prüfender Hund anlässlich einer Stöberprüfung zum Verlassen der Deckung bringt, während der Prüfung bejagt werden.

Vorrangiges Ziel ist es, die Leistung der Prüfungshunde zu bewerten. Darüber hinaus sollte die Gelegenheit genutzt werden können, das ohnehin durch die Prüfungshunde beunruhigte Schwarzwild zu bejagen. Angesichts des hohen Schwarzwildbestands und der damit verbundenen Risiken (Schweinepest) und Schäden bietet es sich an, die Prüfung mit der Jagdausübung zu verbinden. Letztlich stehen dieser Vorgehensweise weder das Jagd- noch das Tierschutzgesetz entgegen.

Deshalb ist die Jagdausübung auf Schwarzwild im Rahmen einer Stöberprüfung zulässig.
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

(Brauchbarkeitsprüfungsordnung „BPO-Hessen„)

 

 Entenjagd am Haselsee löst Bestürzung aus

Hünfeld: Todesfalle und Massaker – davon sprechen Passanten, die am Wochenende Zeuge einer Entenjagd am Hünfelder Haselsee wurden. Der zuständige Jagdpächter weist jeglichen Vorwurf zurück, unwaidmännisch gehandelt zu haben.
Märchenweg heißt jene Route, die rund um den Haselsee führt. Für einige Menschen mag er seinen Zauber verloren haben, als sie Freitagabend plötzlich Schüsse von Jägern vernahmen, die auf Enten zielten. Verängstigt liefen einige Passanten davon. „Es glich einem Massaker, immer wieder wurde geschossen“, erzählt eine 66-jährige Frau aufgebracht. Sie war an dem besagten Abend mit ihrem Nachbarn am See spazieren gewesen. „Wir hatten Angst, dass vielleicht auch wir getroffen werden könnten“, berichtet die Passantin. Das ganze Ausmaß der Schießerei sei ihr am nächsten Morgen klar geworden, als sie die toten Tiere auf dem See schwimmen sah. „Eine Ente drehte sich im Wasser um sich selbst und rang mit dem Tod“, so die 66-Jährige. Ein weiteres Tier habe verendet auf dem Geländer einer Brücke gelegen. Auch ihr Nachbar zeigt sich entsetzt über das Geschehen: „Man hätte den Bereich absperren und Warnschilder aufstellen müssen“, sagt der 67-Jährige. Es sei unverantwortlich, die toten Tiere offen liegen zu lassen. Neben den beiden Passanten hätten sich ein Ehepaar, eine Joggerin sowie Kinder und Jugendliche zum Teil in unmittelbarer Nähe des bejagten Bereichs aufgehalten, so der Pensionär.

(Hünfelder Zeitung vom 22.11.2010, mehr…)

 

Rehbock-Jagdzeit in Thüringen: Ministerium ignoriert Bedenken

Trotz eindeutiger Ablehnung durch den Landesjagdverband und obwohl sich die zuständigen Unteren Jagdbehörden geweigert haben, die notwendigen Anordnungen zu erlassen, wurden in Thüringen in einigen Landesjagdbezirken die Jagdzeiten für Rehböcke geändert. Möglich wurde dies, weil das Ministerium auf dem Verordnungsweg ‚durchregiert‘ (jagderleben.de berichtete hier).
Wie das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) in einer Presseerklärung mitteilt, dürfen demnach, vorläufig befristet für ein Jahr, Rehböcke bis zum 15. Januar geschossen werden. Die Änderung wird allerdings nur in den Forstamtsbereichen Erfurt-Willrode, Frauenwald, Hainich-Werratal, Marksuhl, Stadtroda und Weida wirksam. In den übrigen Forstamtsbereichen bleibt es bei der bisherigen Jagdzeitenregelung.
Begründet wird die Regeländerung mit einem Forschungsprojekt namens ‚Jagdstrategien bei Schwerpunktjagden auf Schadflächen‘. Die befristeten Jagdzeitenveränderung sei ein Teil davon und verfolge die Zielsetzung, ‚die zunehmenden Verbissschäden durch Rehwild zu verringern‘, teilte das Ministerium mit. (Quelle naturerleben.de, PM/JMB)

 

Jäger regen gemeinsames Vorgehen mit dem Bundesamt für Naturschutz und der Forstwirtschaft an

In einem Pressegespräch wurde am 5. Mai in Berlin das Gutachten „Der Wald-Wild-Konflikt – Analyse und Lösungsansätze vor dem Hintergrund rechtlicher, ökologischer und ökonomischer Zusammenhänge“ vorgestellt. Die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) hatten das Gutachten bei der Universität Göttingen und der Technischen Universität München in Auftrag gegeben. Die Studie sollte „eine sachliche Analyse der Verbisssituation in deutschen Wäldern liefern und damit die Grundlage für einen konsequenten Weg zur Lösung des Wald-Wild-Konflikts bilden“.

Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) zeigt sich darüber verärgert und erstaunt, dass die Hauptadressaten – nämlich die Jäger – nicht im Vorfeld eingebunden worden sind. „Hier ist am Reißbrett etwas ausgeknobelt worden, das mit den Jägern, die es in die Praxis umsetzen sollen, mit keiner Silbe abgestimmt wurde“.

Gutachten (175 Seiten)

Stellungnahme DJV

 

Waffenrecht

die aktuellen Bemühungen zu erneuten Veränderungen im Waffenrecht und die sich daraus entwickelnden Aktivitäten haben den Deutschen Jagdschutzverband veranlasst, auf folgende Einzelheiten hinzuweisen:

Populistische Angriffe auf die Politik sind kontraproduktiv

– Gemeinsame Erklärung der dem Forum Waffenrecht angeschlossenen Verbände, des DSB und des DJV  –

Derzeit werden – wohl initiiert seitens der Fördervereinigung legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW) – Unterschriftenlisten bundesweit mit einer Erklärung versandt, in denen sich die Unterzeichnenden mit einem „jetzt reichts“ dagegen verwahren sollen,“als Sportschützen, Jäger und Waffensammler, immer wieder 1. mit unserem Tun als Gefahr für die öffentliche Sicherheit diffamiert zu werden und deshalb 2. in regelmäßiger und unregelmäßiger Folge von einem freiheitlichen Bürgerrechtsstaat Hohn sprechenden Gesetzesverschärfungen überzogen zu werden sowie 3. irrational hohen Gebühren und Abgaben belegt zu werden.“

Die Dachverbände der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) und die im Forum Waffenrecht zusammengefassten Verbände sprechen sich eindeutig gegen eine derartig pauschale und verallgemeinernde Auseinandersetzung mit der Politik aus. Wer soll denn der Adressat dieser Erklärung sein?

Seitens der obigen Dachverbände wurden in Stuttgart bereits zielführende Gespräche geführt. Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg hat sich eindeutig gegen eine derartige Steuer ausgesprochen! Die Koalition in Berlin hat im Koalitionsvertrag eindeutig eine weitere Verschärfung des Waffenrechts in der laufenden Legislaturperiode ausgeschlossen. Die Stadt Stuttgart, die derzeit als einzige Großstadt diese Steuer diskutiert, wird sich, angesichts des leeren Stadtsäckels, wohl kaum von Unterschriften aus Köln oder München beeindrucken lassen.

Derart populistische „Angriffe“ auf die vermeintlich so feindliche politische Kaste dienen eher dem „Bauchgefühl“ der Initiatoren der Unterschriftenliste, als einer sinnvollen politischen Auseinandersetzung. Derartige „Schwarmschüsse“, unabgestimmt und zur Unzeit, sind das Gegenteil sinnvoller konstruktiver Verbandsarbeit.

Derzeit wird auf Veranlassung der obigen Dachverbände ein Gutachten zur Waffensteuer erstellt, das die rechtlichen Fragen der Zulässigkeit einer derartigen Steuer klärt. Das Ergebnis wird in wenigen Tagen vorliegen, dann wird über die weiteren Maßnahmen entschieden.

(Werner Wittich)

 

Waffensteuer

Die erste Stellungnahme des DJV zum Thema „Waffensteuer“ ist nachstehend abgedruckt.

Keine Steuer auf Jagdwaffen!

– Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben / Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung –

Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) lehnt eine Waffensteuer, wie sie derzeit in Stuttgart diskutiert wird, komplett ab. Ein Plus an Sicherheit lässt sich durch eine kommunale Waffensteuer nicht erreichen, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet. Der Dachverband der Jäger wehrt sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren.

Die geplante kommunale Lenkungssteuer ist völlig willkürlich, inakzeptabel und sogar rechtlich bedenklich. „Wir erfüllen vielfältige Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen und tun das gerne. Dafür brauchen wir aber das richtige Handwerkszeug und dürfen nicht auch noch extra zur Kasse gebeten werden“, sagte DJV-Präsident Jochen Borchert. Zu den Aufgaben der Jäger gehören beispielsweise die Vermeidung von Wildschäden in Wald und Feld, die Prävention von Tierseuchen wie Schweinepest oder der Einsatz bei Wildunfällen. Die Regulierung von Stadtfüchsen erfordere andere Waffen als etwa die Ansitzjagd auf Wildschweine im Maisfeld oder das Erlösen eines beim Wildunfall schwer verletzten Rehs, so Borchert.

Der Städtetag in Baden-Württemberg hat kürzlich ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Einführung einer Waffensteuer zu begründen. Demnach soll diese rechtmäßig sein. Der DJV widerspricht dieser Aussage vehement und lässt derzeit gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht die Zulässigkeit einer solchen Waffensteuer im Detail prüfen. Schon jetzt steht fest: Jäger können ihr im öffentlichen Interesse liegendes Bedürfnis nach Jagdwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren.

Am Anfang stehe immer der Vorsatz zur Tat, erst dann die Wahl der Waffe, betonte Borchert: „Kain hätte Abel wahrscheinlich trotz Waffensteuer und strenger Gesetze ermordet.“ Ob die Tatwaffe letztendlich besteuert sei oder nicht, spiele für den Täter keine Rolle. Um einen Amoklauf wie in Winnenden zu verhindern, muss nach Ansicht des DJV das Übel an der Wurzel gepackt und mehr Geld investieren werden für die soziale und psychologische Betreuung von auffälligen Mitmenschen.

Noch schärfere Gesetze oder neue Steuern lehnt der DJV als völlig wirkungslos ab. An alle legalen Waffenbesitzer appellierte Borchert, ihre Waffen immer sachgemäß zu verwahren, damit Unbefugte keinen Zugriff haben. Wenn die Waffe unter dem Kopfkissen liege, nütze auch der beste Waffenschrank nichts, betonte der DJV-Präsident.

 

Hinweise des DSB zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung

Nach der am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde die zur sichereren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 Waffengesetz). Besitzer ist nicht nur der Eigentümer der Waffen, die auf seiner Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen sind, sondern auch derjenige, der Waffen für einen anderen bei sich verwahrt. Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition haben nach § 36 Abs. 3 Satz 2 Waffengesetz der Behörde zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung (Nachschau) nach Abs. 1 und Abs. 2 (in Verbindung mit § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung) Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses oder zur Verhütungen dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Durchsuchung) betreten werden; insoweit wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz eingeschränkt.

Zum besseren Verständnis wird im Folgenden der Untrschied zwischen einer Durchsuchung und der Nachschau dargelegt.

Durchsuchung
Zunächst einmal ist klarzustellen, dass es sich bei sog. verdachtsunabhängigen Kontrollen der Aufbewahrung im Rechtssinne nicht um eine Durchsuchung handelt, denn diese ist das zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen zur Ermittlung eines Sachverhaltes. Für die Durchsuchung ist grundsätzlich ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich, der dem Betroffenen auszuhändigen ist und aus dem sich normalerweise alle erforderlichen Angaben entnehmen lassen. Hieran fehlt es, wenn – z.B. bei Gefahr im Verzuge oder zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit – die Durchsuchungsanordnung durch die zuständigen Beamten vor Ort mündlich ergeht.
In jedem Fall gilt: 1. Kinder bei Nachbarn unterbringen, 2. einen Rechtsanwalt informieren und hinzuziehen, 3. auf jeden Fall einen vertrauenswürdigen Zeugen hinzuziehen, 4. Ruhe bewahren und keinen wie auch immer gearteten Widerstand leisten sowie vor allem 5. schweigen – als Beschuldigter hat jeder Bürger das Recht zu schweigen.
Wird man nur als Zeuge angesehen, gilt auch hier: keine Angaben zur Sache machen, sondern auf die spätere richterliche Vernehmung hinweisen. Grundsätzlich sollte auch ein von einem Beamten gefertigtes Protokoll über die Durchsuchung nicht unterschrieben werden.

Nachschau
Die sog. verdachtsunabhängigen Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG sind als ein Betretensrecht im Sinne einer „Nachschau“ zu qualifizieren. Diese bedeutet lediglich eine zweckgebundene Kontrolle der Verpflichtungen aus § 36 Abs. 1 und Abs. 2 WaffG hinsichtlich der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition am Ort der Aufbewahrung.

Wer darf nachschauen?
Zuständig für die Nachschau ist die für das Waffenrecht zuständige Behörde bzw. deren Mitarbeiter (§§ 48, 49 WaffG), also nicht etwa der allgemeine Ordnungsdienst einer Gemeinde. In den Ländern, in denen die Polizeibehörden zuständig sind, wird die Polizei als Verwaltungsbehörde tätig und nicht mit polizeilichen Befugnissen, so dass grundsätzlich nicht befürchtet werden muss, dass man sich plötzlich grünen oder blauen Uniformen gegenübersieht.
Grundsätzlich müssen sich die Behördenmitarbeiter durch ihren Personal- und Dienstausweis ausweisen, deren Daten notiert werden sollten. Also nicht wie im Fernsehen, wo kurz in einem Meter Abstand eine Karte aufgeklappt wird und dann ab in die Wohnung. Kennt man den/die Behördenmitarbeiter nicht, ist hierbei besondere Aufmerksamkeit angebracht, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich jemand unter Vorlage gefälschter Ausweise zu kriminellen Zwecken den Zutritt zum Waffenschrank verschafft.

Wer gewährt den Zutritt?
Der Zutritt ist nur vom Inhaber der erlaubnispflichtigen Waffen zu gestatten, da die erteilte Erlaubnis höchstpersönlich ist. Ist nur ein Familienangehöriger, z.B. die Ehefrau, zu Hause, muss diese den Zutritt nicht gestatten (zumal sie auch nicht wissen darf, wo der Schlüssel ist bzw. wie die Kombination lautet). In einem solchen Fall kann den Beamten mitgeteilt werden, wann der Erlaubnisinhaber anwesend sein wird; ansonsten muss die Behörde mit dem Erlaubnisinhaber Kontakt zwecks Nachschau aufnehmen. Ein rechtlich nicht einfach zu lösendes Problem stellt sich, wenn zwar der Erlaubnisinhaber dem Betreten zustimmt, aber seine Ehefrau, die den Mietvertrag unterschrieben hat oder Miteigentümerin der Wohnung ist, das Betreten verweigert. Grundsätzlich ist dann ein Zutritt für die Behörde nicht möglich; jedoch muss der Erlaubnisinhaber das Problem der Nachschau dann zunächst eheintern lösen. Ob ihm in diesem Fall die Weigerung einer dritten Person zum Nachteil gereichen kann, muss noch geklärt werden.
Der Erlaubnisinhaber ist aber nicht verpflichtet, den Zutritt jederzeit zu gewähren. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz anerkannt. Wer also die Vertreter der Behörde nicht ins Haus lassen möchte, kann die Nachschau ablehnen (außer bei Gefahr im Verzuge, was nach altem Recht auch schon geregelt war, vgl. oben). Hat der Erlaubnisinhaber einen guten Grund, die Nachschau abzulehnen, so darf ihm hieraus kein Nachteil erwachsen. Fraglich ist, was als guter Grund angesehen werden kann. In Betracht kommen z.B. die Geburtstagsfeier, auch der Besuch der Schwiegermutter, der unaufschiebbare Besuch beim Arzt oder andere Termine, auch der Arbeitsbeginn.

Welche Konsequenzen sich aus einer unbegründeten Weigerung ergeben können, ist rechtlich nicht ganz eindeutig. Nach der Begründung des Gesetzgebers soll bei wiederholter unbegründeter Weigerung der Schluss auf die Unzuverlässigkeit möglich sein mit der Folge des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse.

Wo darf nachgeschaut werden?
Grundsätzlich nur in dem Raum bzw. den Räumen der Wohnung, in denen erlaubnispflichtige Waffen und Munition aufbewahrt werden. Zu den Räumen einer Wohnung gehören auch Nebenräume wie Keller, Dachboden oder Garage. Die Beamten haben nicht das Recht, bei Gelegenheit der Nachschau auch noch in andere Schränke oder Schubladen zu schauen oder etwa die Verwahrung von nicht erlaubnispflichtigen Waffen (z.B. Luftdruckwaffen) zu kontrollieren.

Wann darf nachgeschaut werden?
Die Nachschau soll nicht zur Unzeit erfolgen, so steht es zumindest unter Hinweis auf § 758a Zivilprozessordnung in der Gesetzesbegründung. „Unzeit“ sind hiernach Sonn- und Feiertage sowie die Nachtzeit von 21 bis 6 Uhr (§ 758a Abs. 4 ZPO). Die weiteren Regelungen dieser Vorschrift, z.B. dass dies nicht gilt, wenn keine besondere Härte für den Betroffenen vorliegt, dürfen im Falle der waffenrechtlichen Nachschau keine Anwendung finden.

Was darf nachgeschaut werden?
Der Behörde muss grundsätzlich ermöglicht werden, das Schutzniveau des Behältnisses zu ermitteln; hierfür muss es auch geöffnet werden. Die auf die WBK eingetragenen Waffen können auf Vollständigkeit kontrolliert werden. Wer eine Waffe verliehen oder beim Büchsenmacher hat, sollte hierüber ein Dokument haben, das dies bestätigt. Auch die – vorübergehende – Verwahrung einer anderen Waffe sollte durch eine Bescheinigung und auch Kopie der WBK des Ausleihers dokumentiert werden können. Derartige Gründe sind von der Behörde zu akzeptieren; eine Durchsuchung der restlichen Wohnung nach einer fehlenden Waffe ist in diesem Fall nicht gerechtfertigt.
Die Behörde kann auch die Art der vorhandenen Munition kontrollieren und mit der Erwerbsberechtigung vergleichen; unerheblich ist hingegen die Anzahl. Schlägt die Nachschau bei fehlenden Waffen – wegen der Annahme von Gefahr im Verzug – in eine Durchsuchung um, muss darauf geachtet werden, die Umstände und das Verhalten der Behördenvertreter schriftlich und mit Zeugen festzuhalten (s. oben). Letztlich kommt es bei der Anwendung dieser Vorschrift darauf an, dass diese sachgerecht und mit Augenmaß gehandhabt wird, um nicht den legalen Waffenbesitzer zu kriminalisieren oder auch – bei einem böswilligen Nachbarn – der Denunziation Vorschub zu leisten.
Zur Klarstellung: Jeder weiß, dass Schusswaffen und Munition grundsätzlich getrennt aufzubewahren sind; Diabolos sind keine Munition und können daher gemeinsam mit den Luftdruckwaffen aufbewahrt werden. Diese müssen im Übrigen nicht in einem der klassifizieren Schränke aufbewahrt werden und unterliegen als nicht erlaubnispflichtige Schusswaffen auch nicht der Nachschau gemäß § 36 Abs. 3 WaffG.

Was sollte sonst beachtet werden?
Der Erlaubnisinhaber sollte einen schriftlichen Vermerk über die Nachschau anzufertigen mit den Namen der Behördenmitarbeiter, der Zeit der Nachschau, der kontrollierten Waffenschränke sowie dem Ergebnis; die Behördenvertreter sollten gebeten werden, diesen Vermerk abzuzeichnen. Grundsätzlich sinnvoll ist auch, einen Zeugen hinzuziehen.

Im Übrigen gilt:
Ruhig und höflich bleiben, denn wer die Aufbewahrungsregelungen befolgt, hat nichts zu befürchten. Die Behördenvertreter tun lediglich die Ihnen vom Gesetzgeber auferlegte Pflicht; sie sind für die Neuregelungen schließlich nicht verantwortlich. Fraglich ist indes, ob man ihnen als höfliche Geste eine Tasse Kaffee anbieten sollte, da dies mancherseits sogleich als unzulässige Einflussnahme ausgelegt werden könnte. Der Verfasser dieser Zeilen würde es aber ohne Hintergedanken tun.

(Quelle: Deutscher Schützenbund e.V. vom 04.10.2009)

 

Landesjagdverband Bayern beschließt Austritt aus dem DJV

Zwischenzeitlich ist die Kündigung der Mitgliedschaft schriftlich erfolgt und der BJV-Präsident, Professor Jürgen Vocke, hat mit sofortiger Wirkung sein Amt als DJV-Vizepräsident niedergelegt.
„Wir bedauern den Austritt des Landesjagdverbandes Bayern sehr!“, erklärte DJV-Präsident Jochen Borchert gegenüber der Presse. „Wir haben intensiv darum gekämpft, den LJV Bayern zu einem Kompromiss zu bewegen. Leider hat der BJV unsere ausgestreckte Hand nicht ergriffen.“
Insbesondere bei seinen finanziellen Forderungen (sofortige Beitragssenkung von 12 auf 7,50 Euro) und seinem kurzfristigen Zeitplan für eine Änderung der DJV-Satzung hatte der BJVPräsident keine Zugeständnisse gemacht.
In einer Pressemitteilung begründet Professor Vocke die Beschlussempfehlung zum Austritt mit der angeblichen „Reformverweigerung“ des DJV, da die Sonderdelegiertenversammlung des DJV jeden Reformvorschlag abgelehnt habe. Tatsächlich hat die Außerordentliche Delegiertenversammlung des DJV am 15. September 2009 aber ein sehr weitreichendes
Reformpaket beschlossen, auf das sich zuvor 15 Präsidenten der LJV mit Ausnahme des bayerischen Präsidenten geeinigt hatten.

Das mit 215 Ja- zu 69 Nein-Stimmen verabschiedete Reformpaket beinhaltet folgende Punkte:
• Der Umzug der DJV-Geschäftsstelle nach Berlin wird spätestens 2011 abgeschlossen. Bereits ab dem 2. November 2009 wird der DJV-Geschäftsführer in Berlin sein.
• Ein Verbindungsbüro in Brüssel wird zeitgleich mit dem Berlin-Umzug eingerichtet.
• Die Organisations- und Personalstruktur der DJV-Geschäftsstelle wird weiter gestrafft, die Mitarbeiterzahl wird künftig auf 12,5 Stellen begrenzt.
• Die Neuverteilung der Aufgaben von Landesjagdverbänden und DJV sowie die Stärkung des Ehrenamtes über Fachausschüsse und Gremien.
• Die Satzung des DJV wird auf Grundlage von Vorschlägen der Landesjagdverbände überarbeitet, der neuen Aufgabenverteilung angepasst und 2010 der Delegiertenversammlung in Templin zur Verabschiedung vorgelegt.
• Der in Berchtesgaden beschlossene Sparhaushalt für 2010 bleibt bestehen. Ab 2011 soll dann ein Mittelrückfluss von 3 Euro pro Mitglied an die Landesjagdverbände erfolgen.
• Nach Ablauf eines vollen Geschäftsjahres in Berlin – spätestens 2013 – wird ein mittelfristiger Finanzplan vorgelegt. Dieser soll Grundlage sein für den künftigen Mittelrückfluss an die Landesjagdverbände.
Zuvor war über den früheren Antrag von sieben Landesjagdverbänden (Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) auf Antrag von Bayern geheim abgestimmt worden. Dies, obwohl die übrigen LJV-Präsidenten – bis auf Bayern – auf den o.g. Reformkurs eingeschwenkt waren. Der Antrag wurde mit 146 Nein- zu 88 Ja-Stimmen abgelehnt.

(Quelle: DJV Pressemeldung vom 22.09.2009)

 

Töten von Rehkitzen durch Mähvorgänge – Urteile aus dem Strafrecht und dem Zivilrecht:

Beispielfall 1)

Töten von je 4 Rehkitzen durch zwei Personen

Vergehen gegen das Tierschutzgesetz
Mähen von Feldern für Silofutter Ende Mai ohne rechtzeitige Informationdes Jagd-pächters und ohne Abwarten der Ausführung der vom Jagdpächterangebotenen und vor dem Mähen vorzunehmenden Schutzmaßnahmen. Diesgeschah, obwohl zwei Monate vorher in derJagdgenossenschaftsversammlung eine rechtzeitige (mindestens 24 Stundenvorher) Mitteilung an den Jagdpächter zur Sicherstellung derVerhütungs- und Rettungsmaßnahmen vereinbart wurde.
Viermaliges Wiederholen dieses Vorgehens am Pfingstmontag – 09.06.2003- . wo-bei vor der angebotenen tatsächlichen Ausführung von Schutz- undRettungsmaß-nahmen insgesamt 8 Rehkitze angemäht und getötet wurden.
Evtl. vorhandener Zeitdruck bei der Ausführung der Mäharbeiten ist keinver-nünftiger Grund und rechtfertigt die Tötung der Rehkitze durch dasMähgerät nicht.
Die Taten wurden vorsätzlich begangen.
Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 1 Tierschutzgesetz – Straftat nach § 52 Strafgesetz-buch
Anerkennung der Tatmehrheit nach § 53 StGB
Urteil:
Beklagter 1 = 80 Tagessätze á 40 €
Beklagter 2 = 80 Tagessätze á 30 €
Urteil des Amtsgerichts Hadamar, rechtskräftig seit 13.12.2004 – Az.: 3 – JS 12550/03 1 Ds b)
Weitere Beispielfälle befinden sich im Downloadbereich

Änderungen des Waffenrechts als Folge des Amoklaufs von Winnenden

Die Bundesregierung hat heute (27. Mai 2009) in enger Absprache mitden Koalitionsfraktionen des deutschen Bundestages die notwendigenwaffenrechtlichen Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden gezogen,um eine Verbesserung des Waffenrechts noch in dieser Legislaturperiodezu ermöglichen.

Die Änderungen sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Gesetzgeber verabschiedet werden.
Die Ergebnisse in Stichpunkten:

  1. Waffenbehörde soll künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrecht-lichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können.
  2. Wegfall des bisher gesetzlich unterstellten waffenrechtlichen Bedürfnisses für Sportschützen.
  3. Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit sog. großkalibrigen Waffen im Schießsportverein von 14 Jahren (mit Schießstandaufsicht und Einverständnis der Sorgeberechtigten) auf 18 Jahre.
  4. Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer wird verfassungskonform ausgeweitet.
  5. BMI erhält eine Verordnungsermächtigung für Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u. a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll.
  6. Einführung eines elektronischen nationalen Waffenregisters.
  7. Meldebehörde soll Waffenbehörde neben Namensänderung, Wegzug oder Tod künftig auch Zuzug von Waffenbesitzern melden.
  8. Behörde erhält die Möglichkeit, eingezogene Waffen zu vernichten.
  9. Strafbewehrung der vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn dadurch Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen.
  10. Einführung einer befristeten Amnestieregelung, nach der Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können, sofern damit keine Straftat begangen wurde.

 

 

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Seminar Schalenwildverbiss/Schälschadenserhebung vom 21.03.2009 im Revier Unterhaun

 

Rabatte für den Autokauf

Für Mitglieder des KJV gewähren die meisten Hersteller je nach ModellRabatte zwischen 12 und 26% beim Kauf eines Neufahrzeuges.
Um die Vergünstigungen beim Autohändler in Anspruch nehmen zu können,muss der Jäger bei Vertragsabschluss einen Abrufschein vorlegen und soseine Mitgliedschaft im Jagdverband nachweisen. Den Schein erhält erausschließlich bei der LJV Geschäftsstelle. Tel.: 06032-9361-11 (FrauNeumann).

 

Junge Jäger und Jägerinnen im KJV

JJ_Tontauben.JPGTontauben im Schnee

Winterliches Bilderbuchwetter untermalte das Zusammentreffen der„Jungen Jäger und Jägerinnen“ des Kreisjagdvereins Hersfeld e.V. amSonntagmorgen. Der Nachwuchs hatte sich zum Tontaubenschießen auf demVereinsstand „Kessel“ in Friedewald zusammengefunden. Aber dieserWinterzauber verbarg auch so manche Tücke: Sonne und Schneereflektierten so stark, dass manche Tontaube gar nicht erst gesichtetwurde. Dennoch hatten alle Teilnehmer viel Spaß und konnten mit Hilfeder erfahrenen Schützen Ulli Scholz, Wilfried Marchewka und MarcelBegoin einige Tontauben gezielt vom Himmel holen. Anschließend wurdendie gefrorenen Hände und Füße am Ofen der Vereinshütte auf demSchießstand gewärmt. Ein ausgedehntes Spätfrühstück diente demleiblichen Wohl und dem gemütlichen Beisammensein. „Dies war die zweiteorganisierte Veranstaltung für die jungen Mitglieder unseres Vereins“so der erste Vorsitzende Wilfried Marchewka. „Es freut den Vorstand zusehen, wie engagiert die jungen Jäger und Jägerinnen sind. Wir wollenAnreize schaffen, so dass der Nachwuchs im Verein gebunden bleibt bzw.neu eingebunden wird und evtl. auch für das Ehrenamt zur Verfügungsteht“. Das Thema Nachwuchsförderung hat im KJV eine hohe Priorität undist für die organisierte Jägerschaft von existentieller Bedeutung.Nicht nur auf  Vereins- sondern auch auf der Landesjagdverbandsebenegibt es rückgängige Nachwuchszahlen. „Jedoch können wir schon jetzteinen positiven Aufwärtstrend erkennen“ berichtete Marchewka. „Eskommen immer mehr junge Jäger und Jägerinnen zu den angebotenenVeranstaltungen. Zudem waren heute auch fünf neue Interessenten für denJagdscheinerwerb mit auf dem Schießstand. Wir werben für das Handwerkder Jagd und wollen die jungen Menschen motivieren die Jägerprüfung inunserem Verein abzulegen“. Der Kreisjagdverein Hersfeld e.V. bietetjedes Jahr eine solide und praxisnahe Ausbildung für den Erweb desJagdscheins. (siehe auch: Downloadbereich/Das schrieb die Presse überuns)

 

Brauchbarkeitsprüfung für Hunde

Am 1. November 2008 sind die neuen Bestimmungen über die Feststellung und den Nachweis
der Brauchbarkeit für Jagdhunde in Hessen (Brauchbarkeitsprüfungsordnung „BPO-Hessen„)
in Kraft getreten.
Sie lösen die bisherige Jagdeignungsprüfung (JEPO) aus dem Jahre 1985 ab.