Liebe Bläserinnen und Bläser,
die Lockerungen der coronabedingten Kontaktbeschränkungen lassen seit einiger Zeit auch wieder
Übungsstunden zum Jagdhornblasen zu. Bitte beachten Sie jedoch die aktuellen Hinweise und
mögliche (Kontakt-)beschränkungen der einzelnen Landkreise, kreisfreien Städte bzw. auch der
Länder oder des Bundes. Bei steigenden Infektionszahlen können die Behörden auch kurzfristig
Einschränkungen per Allgemeinverfügung verordnen.
Da beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein erhöhtes Risiko besteht, dass sich infektiöse Aerosole
bilden, möchten wir Ihnen im Folgenden die Hinweise der hessischen Landesregierung sowie der
Landesregierungen aus Bayern und NRW zum Musizieren und Üben mit Blasinstrumenten
zusammenfassen und Ihnen empfehlen, diese bei Ihren Übungsstunden zu beachten.
- Verzichten Sie auf Händeschütteln oder Umarmungen zur Begrüßung oder bei der
Verabschiedung und verhindern ein enges Drängen z. B. in den Fluren vor den Proberäumen.
Getränke und Essen sollte jeder Teilnehmer selbst mitbringen. Auch die Hust- und NiesEtikette, das regelmäßige Händewaschen und das Tragen der Mund-Nasen Bedeckung (außer
beim Musizieren) sollte eingehalten werden. - Erläutern Sie die Hygiene- und Abstandsregeln mittels eines Aushangs vor und im
Probenraum. - Es sollten für jede Übungsstunde Teilnehmerlisten mit Kontaktdaten (Name, Anschrift und
Telefonnummer) geführt werden, um im Falle einer Infektion die Teilnehmer oder die
Gesundheitsbehörden schnellstmöglich benachrichtigen zu können. Die Teilnehmerliste der
regelmäßigen Teilnehmer kann vorgedruckt sein (der Teilnehmer unterschreibt mit einem
Kürzel, ob er an diesem Termin teilgenommen hat). Auf jeder Liste muss das Datum vermerkt
sein.
An den Übungsstunden dürfen nur Personen teilnehmen, die gesund sind und keine
Krankheitssymptome einer Grippe oder einer typischen Erkältung aufweisen (Fieber, Husten,
Schnupfen, Gliederschmerzen). Personen, die aus einem vom Auswärtigen Amt definierten
Risikogebiet (Urlaubsland) oder einer Region mit hohen Corona-Fallzahlen zurückkehren, sollten
unabhängig von möglichen Quarantänevorgaben freiwillig mindestens 14 Tage nach der Rückkehr
oder bis zum Vorliegen eines negativen Corona-Tests nicht an den Übungsstunden teilnehmen.
Gleiches gilt für Personen, die Kontakt zu möglicherweise infizierten Personen hatten (z.B. im
eigenen Haushalt, Arbeit, Schule, Altenheime usw.)
- Eine Obergrenze für die Anzahl der Personen ist seit der letzten Aktualisierung der
Verordnung vom 11. August 2020 nicht mehr vorgegeben. Zuschauer oder Begleitpersonen
sollten sich während der Proben nicht im Raum befinden. - Soweit möglich, sollten Gruppenübungsstunden im Freien durchgeführt werden. Sollte dies
witterungsbedingt nicht mehr möglich sein, sind große (mindestens 10 qm/Person) und gut
zu lüftende Räume zu wählen. Oberflächen (z.B. Tische, Stühle etc.), sollten regelmäßig
gereinigt und desinfiziert werden. Eine Waschgelegenheit mit Wasser und Flüssigseife
und/oder Handdesinfektionsmittel muss zur Verfügung stehen (allg. Hygieneplan). - Es empfiehlt sich, den Übungsraum alle 20-30 Minuten für mindestens 10 Minuten zu
durchlüften (nach Möglichkeit gegenüberliegende Fenster und Türen öffnen und damit für
einen Luftaustausch zu sorgen). - Der Abstand zwischen den einzelnen Gruppenmitgliedern sollte beim blasen mindestens 2 m
betragen. Die Oberste Jagdbehörde empfiehlt in ihren Hinweisen zur Einhaltung der
Hygieneregeln bei Gesellschaftsjagden sogar einen Abstand von 3 m zwischen den einzelnen
Bläsern. - Die Gruppenmitglieder sollten möglichst versetzt stehen, so dass Aerosole, die aus dem
Mund oder dem Schalltrichter entweichen, nicht direkt auf eine Person gerichtet werden. - Notenzettel, Stifte, Horn und Instrumententeile (Mundstücke etc.) sollten nicht durch
mehrere Personen gleichzeitig verwendet oder untereinander getauscht werden. Ein Verleih
ist nur zulässig, wenn vorher eine vollständige Desinfektion erfolgt ist. - Im Falle einer bereits bestehenden Infektion birgt das Kondensat beim Entwässern der
Hörner eine besondere Gefahr der Ansteckung für andere Personen. Es darf daher nicht
durch ausblasen (Wasserklappen) entfernt werden, sondern muss mit Papiertüchern
aufgefangen und entsorgt werden. Auf den Boden getropftes Kondensat ist durch
Einmaltücher aufzunehmen und ebenfalls zu entsorgen.
Bitte wägen Sie innerhalb Ihrer Gruppe das individuelle Risiko für eine Infektion und die
möglichen Folgen für die einzelnen, möglicherweise auch zur Risikogruppe gehörenden,
Mitglieder gut ab. Es sollte sich hier niemand einem größeren Risiko aussetzen. Auch der
Aufwand zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sollte in einem ausgewogenen
Verhältnis stehen.
Bitte passen Sie aufeinander auf und bleiben Sie gesund!
(Quelle: LJV)