Im GVBL wird die „Verordnung über jagdliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (Hessische ASP-Jagdverordnung-HASP JV)“ vom 28.05.2020 verkündet.
Wichtig: Die aufgeführten Ausnahmen von jagdrechtlichen Verboten und Einschränkungen gelten erst beim Auftreten der Afrikanischen Schweinepest und nur in der von der Behörde festgelegten Gebieten.