Die Hessische Jagdverordnung vom 10. Dezember 2015 wird wie folgt geändert:
- Juvenile Marderhunde sind ganzjährig bejagbar
- Juvenile Füchse sind ganzjährig bejagbar
- Steinmarder sind vom 16. Oktober bis zum 28. Februar bejagbar
- Blässhühner sind vom 1. Oktober bis 15 Januar, sowie sie nicht nach Abs. 3 Satz 2 zu verschonen sind, bejagbar.
Die Änderungen treten am 1. April 2020 in Kraft.
(Quelle: LJV)