Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 24.02.2020 ist der Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar. Die geänderte Verordnung trat am 25.02.2020 in Kraft.

Wir freuen uns sehr, dass unsere gemeinsamen Bemühungen nun gefruchtet haben, drängen aber weiterhin auf die Umsetzung des Urteils vom Hessischen Staatsgerichtshof, damit die Schonzeiten für Jungfüchse und Jungmarderhunde zeitnah geändert werden.

(Quelle: LJV)