Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 19.02.2020 trat das geänderte Waffengesetz einen Tag später in Teilen in Kraft.

Die oberste Jagdbehörde (HMUKLV) reagierte auf die Gesetzesänderung und wies darauf hin, dass ab sofort vor der Verlängerung oder Neuerteilung eines Jagdscheines die Feststellung der Verfassungstreue durch eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erfolgen müsse.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der LJV die Behörden auf diese Problempunkte hingewiesen und steht weiter in engem Kontakt mit dem hessischen Innen- und Umweltministerium.

Die Hessische Landesregierung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des geänderten Waffengesetzes in Bezug auf die nun geforderte Verfassungsschutzabfrage.

Der LJV ruft daher alle Jägerinnen und Jäger, deren Jagdschein am 31.03.2020 abläuft, dazu auf, zeitnah einen Verlängerungsantrag bei der zuständigen UJB zu stellen. Durch die noch anstehende Überprüfung beim Landesamt für Verfassungsschutz werden Sie den Jagdschein nicht wie gewohnt sofort in der Behörde verlängert bekommen, sondern müssen ein zweites Mal bei der Behörde vorstellig werden. Falls Ihnen die Behörde anbietet, den Jagdschein zu verlängern und dann zuzusenden, ist dies ein Service der jeweiligen UJB. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie ohne mitgeführten Jagdschein weder zur Jagdausübung noch zum Besuch des Schießstandes oder zum Kauf von Langwaffen oder -muniton berechtigt sind.

(Quelle: LJV)