Vorsicht bei zutraulichen Feldhasen

Hasenpest: DJV empfiehlt die Einhaltung gängiger Hygienemaßnahmen

(Berlin, 19. November 2014) Zirka 30 Fälle der meldepflichtigen Infektionskrankheit Hasenpest (Tularämie) wurden bis jetzt in Deutschland gemeldet. Sechs Fälle davon in Nordrhein-Westfalen. Weitere Bundesländer mit Meldungen sind Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern. Der Deutsche Jagdverband (DJV) rät zur Aufmerksamkeit bei zutraulichen Feldhasen: „Kranke Tiere verlieren die natürliche Scheu, bewegen sich langsamer, wirken teilnahmslos und matt“, sagt DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe, zuständig im Präsidium für Tierkrankheiten.
Die überwiegend bei Feldhasen, Wildkaninchen und weiteren Nagetieren auftretende bakterielle Infektion ist auch auf den Menschen übertragbar. Typisch sind grippeähnliche Symptome, wie Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Lymphknotenschwellungen, die mit Antibiotika gut behandelt werden können. Bei Jagdhunden besteht zwar ein Risiko der Infektion, dieses ist aber gering. Sollte sich dennoch ein Hund anstecken, äußert sich das durch Appetitlosigkeit, Fieber und Schwellungen der Lymphknoten.

„Die derzeitigen Fälle von Hasenpest bieten keinen Anlass zur Beunruhigung, wohl aber zu Vorsichtsmaßnahmen“, so Dr. Bethe weiter. Der DJV rät zu folgenden Verhaltensweisen:
Beim Abbalgen sind Einweghandschuhe und Mundschutz empfehlenswert.
Erlegte oder verendete Hasen sollten mit Handschuhen berührt werden. Verletzungen sollten vermieden werden.
Bei Treibjagden sind Hasen und Kaninchen separat vom restlichen Wild zu transportieren.
Kränklich wirkendes Wild sollte nicht mit auf die Strecke gelegt werden.
Auch Spaziergänger und deren Hunde sollten sich von zutraulichen Feldhasen und Wildkaninchen fernhalten.
Hasenfleisch immer durchbraten – also bei einer Kerntemperatur von mindestens 65 Grad im Ofen garen.

Bedenkliche Merkmale am Wild sind vergrößerte Lymphknoten, Milz und Leber sowie weiße stecknadelkopfgroße Entzündungsherde an diesen Organen. Im Verdachtsfall sind erlegte Tiere oder Fallwild der zuständigen Veterinärbehörde zu melden.