Vor und während der Jagd ist Alkohol tabu

Der DJV empfiehlt dringend, vor und bei der Jagd mit Schusswaffen auf jeglichen Alkoholgenuss zu verzichten. Die Grenze ab der ein Jäger für den Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss als waffenrechtlich unzuverlässig gilt, sollte aber aus Sicht des DJV nicht bei 0,0 Promille Blutalkohol gezogen werden. Es sollte in jedem Fall eine Einzelfallprüfung erfolgen. Darüber hinaus sollte im Umgang mit Waffen bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit auch danach differenziert werden, ob die Waffe schussbereit (bei der unmittelbaren Jagdausübung) oder lediglich im Zusammenhang mit der Jagd nicht-schussbereit geführt wurde (etwa beim Streckelegen oder auf dem Rückweg von der Jagd). Eine entsprechende Differenzierung hat auch das Bundesverwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung angedeutet. Der DJV wird weiter informieren, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.