Das Hessische Innenministerium teilte heute in einer Pressemeldung mit, dass Schalldämpfer in Hessen bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes (vorraussichtlich im Dezember 2019) weiterhin genehmigt und eingetragen werden. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hatte zeitweise für Rechtsunsicherheiten gesorgt.
Wichtig: Bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes sollten sich Jägerinnen und Jäger, die in anderen Bundesländern jagen möchten, über die dortige Rechtslage erkundigen. Denn erst nachdem das neue Waffenrecht Gültigkeit erlangt, wird es keinen Flickenteppich mehr geben, wonach in einem Bundesland Schalldämpfer erlaubt sind und in anderen nicht.
Für die Nutzung von Nachtzielvorsatzgeräten soll im noch zu ändernten Waffengesetz ebenfalls der Weg geebnet werden. Allerdings müssen dazu noch das Bundesjagdgesetz und ggf. die Jagdgesetze der Länder angepasst werden, damit der Einsatz, der bisher unter die „sachlichen Verbote“ fällt, möglich ist.
(Quelle: LJV)