Tierschutzbeirat zum Thema Jagd

Der Tierschutzbeirat der Hessischen Landesregierung hat sich auf seiner Sitzung am 3. Dezember 2014 mit den Themen „Jagd“ und „Tierversuche“ befasst. Die Ergebnisse dieser Sitzung hat das  Umweltministerium erst am 18. Dezember 2014 in einer Pressemitteilung veröffentlicht . Ganz offensichtlich  soll der Tierschutzbeirat dem „grünen“ Umweltministerium“ Agenda und Argumente für die neue Durchführungsverordnung zum hessischen Jagdgesetz (sogenannte „Jagdverordnung“) liefern, die bereits am 1. April 2015 in  Kraft treten soll .
Der Beirat fordert als Ergebnis seiner jüngsten Sitzung die Landesregierung auf, die Fallenjagd zu verbieten. Die Begründung dafür ist mehr als absurd und realitätsfern! (Näheres lesen Sie in der beigefügten Pressemitteilung des Ministeriums vom 18. Dezember 2014).
Nach Ansicht des Tierschutzbeirats sollte auch eine Schonzeit für Waschbären von März bis einschließlich August sowie für Füchse von März bis einschließlich Juni festgelegt werden, um zu verhindern, dass die zur Aufzucht der Jungtiere notwendigen Elterntiere geschossen werden, bevor die Jungtiere selbständig sind.
Der Beirat fordert die Hessische Landesregierung ferner auf, den Kommunen Informationen zu non-letalen Vergrämungsmaßnahmen für Wildtiere im befriedeten Bereich zur Verfügung zu stellen sowie ein striktes Fütterungsverbot auszusprechen.
Begründung des Tierschutzbeirats: Die Tötung der Tiere reduziere in der Regel nicht ihre Zahl, sondern führe dazu, dass die frei werdenden Räume durch Artgenossen besetzt würden. Daher stellten Vergrämungsmaßnahmen den Erfolg versprechenderen sowie tierschutzgerechteren Weg dar. Ein Fütterungsverbot trage dazu bei, die Zahl der Wildtiere nicht künstlich anwachsen zu lassen.