ab sofort können die Stockentenschwingen im Rahmen des Niederwildmonitorings in Hessen auch über die Veterinärämter der Landkreise eingesandt werden.

Wichtig: Damit die Proben sicher zugeordnet werden können, sollte zusätzlich zur Beschriftung der Schwingen mit Erlegunsdatum und Hegegemeinschaft das beiliegende Blatt gut sichtbar an der Außenseite der Tüte oder des Kartons angebracht werden.

Hinweise zur Stockentenerfassung
Begleitzettel