Auch Deutschland und die Bundesländer müssen die EU-Verordnung zur Eindämmung invasiver Arten wie Waschbär und Nutria in die Praxis umsetzen. Dem Bundestag liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf vor.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs, bei dem das Bundesumweltministerium federführend ist:

  • Sofern invasive Arten dem Jagdrecht unterliegen oder im Rahmen des Jagdschutzes eingedämmt werden können, ist zunächst der Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter) gefragt. Wenn er zustimmt, überträgt ihm die Jagdbehörde die „Management- oder Beseitigungsmaßnahmen“ – sofern diese mit zulässigen jagdlichen Methoden und Mitteln wirksam umgesetzt werden können. Verpflichtet ist der Revierinhaber dazu nicht. Falls – nur rein theoretisch gesehen – Naturschutzbehörden auf die Idee kämen, die Waschbären zu sterilisieren, hätte dies mit Jagd nichts mehr zu tun. Dafür wäre der Jagdpächter nicht mehr zuständig.
  • Kosten werden dem Revierinhaber nicht erstattet.
  • Übernimmt der Jagdpächter das Management invasiver Arten jedoch nicht oder führt er es nicht ordnungsgemäß durch oder wird ihm diese Aufgabe nicht übertragen, hat er es zu dulden, dass die Jagdbehörde Vollziehungsgehilfen damit beauftragt, in seinem Revier diese invasiven Arten zu bekämpfen. Die Duldungspflicht des Revierinhabers gilt allerdings auch für das Eindämmen von anderen invasiven Arten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen.
  • Die konkreten Maßnahmen, mit denen jagdbare invasive Arten reduziert werden, legt übrigens die Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der Jagdbehörde fest.
  • Das Bundesumweltministerium soll zudem ermächtigt werden, durch eine Rechtsverordnung „Verfahren, Mittel oder Geräte für Maßnahmen gegen invasive Arten“ vorzuschreiben.
  • Der jagdrechtliche Schutz für Elterntiere bleibt unangetastet. Aber Jungtiere könnten demzufolge ganzjährig oder fast ganzjährig bejagt werden.
  • Den Bundesländern obliegt die Durchführung eines Monitorings, das der Überwachung von invasiven Arten dient. Dessen Kosten sind noch nicht beziffert.

Das Bundesumweltministerium ist bei der Umsetzung der EU-Verordnung gegen invasive Arten federführend. Deshalb sollten wir Jäger sorgsam auf Fallstricke im Gesetzentwurf achten. Denn in diesem Ministerium fungiert Jochen Flasbarth als beamteter Staatssekretär mit beachtlichem Einfluss auf Ministerin Hendricks.
(Quelle: Klartext 4/2017)