Die im Jagdjahr 2016/2017 erstmals durchgeführte, landesweite Bestandeserfassung beim Feldhasen verlief äußerst positiv und belegt in Verbindung mit der Streckenliste eine nachhaltige Bejagung des Feldhasen durch die hessischen Jägerinnen und Jäger bei einer gesunden Besatzdichte. Die durchschnittliche Feldhasendichte in Hessen bei , der Herbstzählung lag mit knapp 17 Feldhasen/100 ha Feldfläche deutlich über dem geforderten Mindestbesatz von 3 Feldhasen/100 ha, der eine Bejagung rechtfertigt. Die Auswertung wird am 31. März 2017 geschlossen, im Anschluss werden die Endergebnisse entsprechend veröffentlicht. Bis dahin können noch Daten gemeldet werden, damit sie in die Auswertung einfließen. Für das hohe, ehrenamtliche Engagement der Jägerschaft möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken.
Um die Erfassung weiterzuführen und den Anforderungen des S 3 Abs. 3 HJagdVO gerecht zu werden, -wird das Verfahren im Frühjahr und Herbst 2017 analog zum vergangenen Jahr durchgeführt. Zukünftig wird für die Bejagungsempfehlungen der aus Frühjahrs- und Herbstbesatz gebildete Zuwachs die Grundlage bilden.
Durchführung des Feldhasenmonitorings im Jagdjahr 2017/2018
Die Bestandeserfassung beim Feldhasen wird mithilfe der sog. Scheinwerfertaxation durchgeführt. Hierbei werden entlang festgelegter Fahrtstrecken mithilfe von Scheinwerfern die Felder abgeleuchtet und die im Lichtkegel befindlichen Feldhasen gezählt. Es handelt sich hierbei um ein vielfach erprobtes Verfahren. Um einen ausreichenden Stichprobenumfang gewährleisten zu können müssen mindestens 20% der Feldfläche der Hegegemeinschaft taxiert werden. Eine Verfahrensbeschreibung und das Meldeformular finden sich auf der Internetpräsenz der obersten Jagdbehörde.
Ich bitte die Hegegemeinschaften, im Rahmen ihrer Gebietszuständigkeit geeignete Fahrtstrecken auszuwählen und im Frühjahr bzw. Spätsommer/Herbst jewei!s zwei Erhebungen an unterschiedlichen Tagen vorzunehmen. Hierfür wurden im vergangenen Jahr Scheinwerfer an alle Hegegemeinschaften verteilt. Sofern Hegegemeinschaften Zählungen durchführen, ohne die Ergebnisse weiterzuleiten, da eine Bejagung des Feldhäsen nicht erfolgen soll, so bitte ich um Meldung einer „Fehlanzeige“, damit der Kreis der Aktiven besser erfasst wird.
(Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, vollständiger Erlass)