Hessens Jäger wehren sich: Gegen die langen Schonzeiten für Raubwild haben in Hessen 2016 insgesamt zehn Kreisjagdvereine, Hegegemeinschaften und Einzelpersonen beim Umweltministerium Anträge auf Verkürzung bzw. Aufhebung der Schonzeiten für Prädatoren wie Fuchs und Waschbär eingereicht.
Das geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor …

Initiiert hat diese Anfrage der Vorsitzende des Kreis-Jägervereins Groß-Gerau, Hansjörg Miller. Miller hatte am 26. Juni 2016 den entsprechenden Antrag gestellt – und monatelang vergeblich auf einen Bescheid gewartet. Im Hessischen Ried hieß es seinerzeit wegen eines Hochwassers „Land unter“.

So schilderte Miller in einem Brief an Umweltministerin Hinz die Lage:

„Uns säuft das Niederwild derzeit ab, und was an Jungwild überlebt, wird vom Raubwild gefressen. Was sich wie folgt darstellt, die ersten Junghasenbesätze sind zu 80% entweder abgesoffen, an Unterkühlung gestorben. Fasanengelege entweder aufgegeben weil die Gelege im Wasser standen, oder werden bei erfolgreicher Brut durch Raubwild sehr stark dezimiert. Gleiches gilt für Rebhühner, Wachtel und Kiebitz im gesamten Kreis Groß- Gerau.“

Doch das Umweltministerium reagierte monatelang nicht.

Auch der Vorsitzende der Jägervereinigung Oberhessen, Helmut Nickel, beantragte schon am 22. Juni 2016 für sein Revier die sofortige Aufhebung der Schonzeit für Waschbären und Füchse– mit Ausnahme führender Elterntiere. In Oberhessen grassierte bei Waschbären und Füchsen die Staupe, zudem häuften sich die Räude-Fälle bei Füchsen. Außerdem hatte Nickel den Schutz des Niederwildes und seltener Brutvogelarten im Sinn.

Am 22. März 2017 – neun Monate nach Antragstellung – erhielt Nickel schließlich Nachricht vom Umweltministerium: „Ihr Antrag wird zurückgewiesen.“

Dieser Bescheid (Anlage) ist dennoch überaus lesenswert. Führt er doch die Lebenslüge von Grünen, fundamentalistischen Naturschützern und Tierschützern ad absurdum, dass sich auch in der Kulturlandschaft der Bestand freilebender Tiere von selbst reguliert, ohne dass Schäden in Fauna und Flora entstehen.

Denn in dem Schreiben des Umweltministeriums heißt es ausdrücklich:

„Von einer Störung des biologischen Gleichgewichts ist auszugehen, wenn aufgrund anthropogener (also vom Menschen verursachter), der Natur fremder Rahmenbedingungen einseitig bestimmte Tierarten zunehmen, deren Zunahme einer Regulierung durch den Menschen bedarf.“

Deshalb wird in dem Bescheid die Jagd auch ausdrücklich „als ein Regulator für das Fehlen eines natürlichen Ausgleichs angesehen, um die frei lebende Tierwelt in ihrer Vielfalt soweit wie möglich dauernd zu erhalten“.

Fakt ist: Die Bestände von Prädatoren wie Fuchs, Dachs, Waschbär und Steinmarder etc. nehmen aufgrund vom Menschen verursachter Rahmenbedingungen in „unnatürlicher“ Weise zu. Der Argumentation des Umweltministeriums zufolge ist deshalb heute das biologische Gleichgewicht grundsätzlich gestört!
Intensive und flächendeckende Jagd ist folglich als Regulator unentbehrlich.
(Quelle: Klartext Jagd Nr. 3/2017)