Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(HMUKLV) hat den Erlass „Jagd- und Schonzeiten für Beutegreifer und Wildkaninchen in befriedeten Bezirken“ nochmals an die Unteren Jagdbehörden übermittelt.
Zu dem dort aufgeführten Hinweis, dass die Jagd- und Schonzeiten nicht für befriedete Bezirke gelten, weisen wir vorsorglich darauf hin:

  • Im befriedeten Bezirk ist fangjagdberechtigt nur der Eigentümer und Nutzungsberechtigte, soweit er an dem Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilgenommen hat, § 19 Abs. 2 HJagdG. Soweit Sie als Jäger ebenfalls fangjagdberechtigt im Sinne von § 19 Abs. 2 HJagdG sind, kann Sie der Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigte entsprechend beauftragen, § 5 Abs. 3, Satz 1 HJagdG.
  • Die im befriedeten Bezirk in Lebendfallen gefangenen Tiere dürfen nur mittels Schusswaffe getötet werden, § 39 Abs. 3 Hessische Jagdverordnung (HJagdV).
  • Im befriedeten Bezirk ist der Muttertierschutz zu beachten, § 5 Abs. 3, letzter Satz, Hessisqhes Jagdgesetz (HJG)
  • Im befriedeten Bezirk darf die Schusswaffe nur bei Vorliegen einer gesonderten Schießerlaubnis zum Einsatz kommen. Diese liegt bereits nicht dadurch vor, dass Sie Jagdscheininhaber sind und grundsätzlich zur Fangjagd Berechtigter im Sinne des § 19 Abs. 2 HJagdG sind. Sollte eine gesondert erteilte Schießerlaubnis vorliegen, ist darauf zu achten, ob diese auch durch Ihre Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
  • Dies bedeutet, dass bei Nichtvorliegen einer gesonderten Schießerlaubnis der Jungbär auch nicht ausgesetzt werden darf (Verstoß gegen die Eindämmung invasiver Arten). Sie dürfen nach hiesiger Rechtsauffassung diesen gefangenen Jungbären (ab dem 01. März) auch nicht in Ihr Revier verbringen und dort dann mittels Schusswaffe töten, da dann wiederum die Jagd und Schonzeiten gelten.

Sie sollten daher abwägen, ob Sie eine besondere Schießerlaubnis beantragen wollen oder aber den Eigentümer und Nutzungsberechtigten aufgrund der verkürzten Jagdzeit an das Ordnungsamt verweisen.
(Quelle: LJV Hessen)