Durchführung der Herbstzählung beim Feldhasen sowie Bejagung von Feldhase und Stockente gemäß § 3 Abs. 3 der Hessischen Jagdverordnung (HJagdVO) im Jagdjahr 2016/2017
Nach der Durchführung der Frühjahrszählung beim Feldhasen gibt das Ministerium für die Herbstzählung beim Feldhasen und die Bejagung von Feldhase und Stockente folgende Hinweise:
Herbsttaxation beim Feldhasen
Um neben der Besatzdichte einen Überblick über den Zuwachs beim Feldhasen zu erhalten, soll eine erneute Scheinwerfertaxation erfolgen. Den Zeitpunkt kann die Hegegemeinschaft selbstständig bestimmen. Hierbei sollte hinsichtlich der Maisanbauflächen und anderer hoher Feldvegetation (Rüben, Senf etc.) auf einen ausreichenden Anteil taxierbarer Feldflächen geachtet werden. Die Erfassung soll analog zur Frühjahrszählung durchgeführt werden, welche die hessischen Jägerinnen und Jäger trotz des Erfordernisses einer kurzfristigen Durchführung sehr verantwortungsvoll und pflichtbewusst umgesetzt haben. Um eine einheitliche Durchführung zu gewährleisten, werden Mitte/Ende September je zwei Scheinwerfer an die Niederwild-Hegegemeinschaften verteilt. Diese werden aus Mitteln der Jagdabgabe finanziert und den Hegegemeinschaften kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Ich weise nochmals klarstellend darauf hin, dass nicht für jedes Revier einer Niederwild-Hegegemeinschaft eine eigenständige Taxation erforderlich ist. Es reicht aus, wenn 20% der Feldfläche der Hegegemeinschaft taxiert werden. Die Bejagungsempfehlung gilt dennoch für alle Reviere, eine Unterteilung in Feld und Wald erfolgt hierbei nicht…..
(vollständiger Erlass)