Durchführung der Herbstzählung beim Feldhasen sowie Bejagung von Feldhase und Stockente gemäß § 3 Abs. 3 der Hessischen Jagdverordnung (HJagdVO) im Jagdjahr 2016/2017
Nach der Durchführung der Frühjahrszählung beim Feldhasen gibt das Ministerium für die Herbstzählung beim Feldhasen und die Bejagung von Feldhase und Stockente folgende Hinweise:

Herbsttaxation beim Feldhasen
Um neben der Besatzdichte einen Überblick über den Zuwachs beim Feldhasen zu erhalten, soll eine   erneute   Scheinwerfertaxation   erfolgen.   Den   Zeitpunkt   kann   die   Hegegemeinschaft selbstständig  bestimmen.  Hierbei  sollte  hinsichtlich  der  Maisanbauflächen  und  anderer  hoher Feldvegetation  (Rüben,  Senf  etc.)  auf  einen  ausreichenden  Anteil  taxierbarer  Feldflächen geachtet  werden.  Die  Erfassung  soll  analog  zur  Frühjahrszählung  durchgeführt  werden,  welche die  hessischen  Jägerinnen  und  Jäger  trotz  des  Erfordernisses  einer  kurzfristigen  Durchführung sehr verantwortungsvoll und pflichtbewusst umgesetzt haben. Um eine einheitliche Durchführung zu  gewährleisten,  werden  Mitte/Ende  September  je  zwei  Scheinwerfer  an  die  Niederwild-Hegegemeinschaften  verteilt.  Diese  werden  aus  Mitteln  der  Jagdabgabe  finanziert  und  den Hegegemeinschaften kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Ich  weise  nochmals  klarstellend  darauf  hin,  dass  nicht  für  jedes  Revier  einer  Niederwild-Hegegemeinschaft  eine  eigenständige  Taxation  erforderlich  ist.  Es  reicht  aus,  wenn  20%  der Feldfläche der Hegegemeinschaft taxiert werden. Die Bejagungsempfehlung gilt dennoch für alle Reviere, eine Unterteilung in Feld und Wald erfolgt hierbei nicht…..
(vollständiger Erlass)