Mit der nun in Kraft getretenen Hessischen Jagdverordnung ist festgeschrieben, dass eine Bejagung insbesondere von Feldhase und Stockente nur so erfolgen soll, dass sich die Strecke bei ausreichenden Besatzdichten im Rahmen des jährlichen Zuwachses bewegt und die Aufgaben und Ziele nach  § 1 des Hessischen Jagdgesetzes berücksichtigt werden. Bereits mit Erlass vom 17. Dezember 2015 hat das zuständige Ministerium dazu entsprechende Ausführungen gemacht und beim Hasen festgelegt, dass die in Hessen schon vielfach und seit Jahrzehnten vorgenommene Scheinwerfertaxation angewendet werden soll. Mit dem in der Anlage beigefügten Erlass vom 21. März 2016 legt das zuständige Ministerium die weitere Vorgehensweise fest und bittet um mögliche zeitnahe Teilnahme noch in diesem Frühjahr. Gleichzeitig kann vermerkt werden, dass die aktuell erhobenen Daten auf Basis des WILD-Erhebungsverfahrens verwendet werden können, da bereits jetzt schon viele Reviere in Hessen dieses Verfahren anwenden. Wie uns aus dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitgeteilt wurde, sind vorab die jeweiligen Hegegemeinschaften und Jagdausübungsberechtigten durch ihre zuständigen Unteren Jagdbehörden informiert worden.

Für Fragen zur Taxation der Hasenbesätze steht Ihnen der Naturschutzreferent des LJV Hessen, Rolf-W. Becker (Tel.: 06032/9361-16, E-Mail: rolfw.becker@ljv-hessen.de) gerne zur Verfügung.

WILD Hasenerfassung
WILD Aufnahmeformular