Das  Bundeslandwirtschaftsministerium  hat gestern einen Entwurf für die Novellierung des Bundesjagdgesetzes auf den Weg gebracht. Dieser zielt im Kern darauf ab, für Jagdmunition sowie für  den  Schießübungsnachweis  bundesweit  einheitliche  Regelungen festzulegen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diesen Schritt in einer ersten Reaktion.
„Der Entwurf ist im Grundsatz positiv zu bewerten“, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Es gebe jedoch noch Inhalte, die im Detail geprüft werden müssten, so Fischer.  Ein unsinniges pauschales Verbot des Materials Blei, wie es in einigen Bundesländern  bereits  geregelt  ist,  wird  laut  DJV  durch  die  geforderte wissens- und praxisorientierte Regelung ersetzt. Künftig ist ein Dreiklang von tierschutzgerechter Tötungswirkung, Präzision und Minimierung des Bleieintrages  entscheidend  für  die Zulassung  von  Büchsenmunition  für die  Jagd  auf  Schalenwild  (Reh,  Wildschwein,  Hirsche).  Grundlage  soll dafür  der  bereits  vom  Bundeslandwirtschaftsministerium  veröffentlichte Entwurf einer technischen Richtlinie werden. „Jetzt gilt es, die Richtlinie praxistauglich umzusetzen“, so Dr. Wolfgang Bethe, Veterinär und DJV-Vizepräsident. Damit verhindere Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt  erfolgreich  weitere  Tierversuche  mit  Jagdmunition  in  freier Wildbahn, so Dr. Bethe weiter.
Derzeit  können  Jäger  beim  Munitionskauf  nicht  erkennen,  welche Munition  tatsächlich  welches  Tier  auf  welche  Entfernung tierschutzgerecht  tötet.  Dies  führt  laut  DJV  zu  großer  Verunsicherung. Eine  vom  Bundeslandwirtschaftsministerium  vorgesehene Kennzeichnungspflicht  von  Büchsenmunition  soll  hier  künftig  Abhilfe schaffen. Der DJV begrüßt zudem die im Entwurf enthaltenen bundeseinheitlichen Vorgaben  zum  Schießübungsnachweis.  „Dieser  wird  künftig  für  die Teilnahme  an  Bewegungsjagden  abweichungsfest  geregelt.  Bereits bestehende, weitergehende Regelungen auf Länderebene verlieren ihre  Gültigkeit, sodass der Jagdschein wieder bundesweit einheitlich gilt. Ein Flickenteppich wird erfolgreich bereinigt“, so Rechtsanwalt Ralph Müller-Schallenberg, zuständig für Jagdrecht im DJV-Präsidium. „Es drohte ein Szenario,  dass  Jäger  zwingen  würde,  für  jedes  Bundesland  eine Unmenge unterschiedlicher behördlicher Nachweise mit sich zu führen. Mit  dem  vielbeschworenen  Bürokratieabbau  hätte  dies  wenig  zu  tun gehabt“, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer.
Der  Novellierungsentwurf  zum  Bundesjagdgesetz  sieht  weiterhin bundesweit  einheitliche  Vorgaben  für  die  Jägerprüfung  vor.  Unter anderem wird das Ausbildungsfach Wildbrethygiene aufgewertet und soll künftig  Sperrfach  sein:  Fällt  ein  Jagdschüler  hier  durch,  besteht  er  die gesamte Prüfung nicht. „Das unterstreicht unsere hohen Ansprüche an heimisches  Wildbret“,  so  DJV-Vizepräsident  Dr.  Bethe.  Dies  sei  ein hochwertiges regionales Lebensmittel, das in der Gesellschaft beliebter sei als je zuvor.
Der Deutsche Jagdverband wird den vorliegenden Gesetzesentwurf nun in den kommenden Tagen kritisch prüfen und sich bis Mitte März mit einer detaillierten Stellungnahme in die Verbändeanhörung aktiv einbringen.

Der Entwurf zu einer technischen Richtlinie Jagdgeschoss (TRJ) auf der
Seite des Bundeslandwirtschaftsministeriums: TRJ
(Quelle: DJV, 26.02.2016)