| Nutzungsbedingungen |
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Übungsschießen findet nur an den im Schießkalender aufgeführten Tagen, samstags von 13.30-17.00 Uhr und sonntags von 9.00-12.30 Uhr, statt. An den Ständen 1 und 3 können Waffen eingeschossen werden. Interessierte Gruppen können weitere Termine mit dem Schießobmann vereinbaren. Es gilt dann die Gebührenverordnung des KJV. Trainingsschießen der Schießleistungsgruppe jeweils mittwochs von 16.00-17.00 Uhr auf dem Kugelstand und von 17.00-19.00 Uhr auf dem Schrotstand. Das Einschießen von Waffen nach Zielfernrohrmontagen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Schießobmann möglich! Munitionsbeschränkung. Das Verschießen von Flintenlaufgeschossen, Vollmantelgeschossen und Geschossen mit Leuchtspur- oder Brandsätzen ist nicht zulässig. Die Schrotladung ist auf 28g und die Schrotstärke auf 2,5 mm begrenzt. Bei den Langwaffen beträgt die max. Eo 7.000 J und bei den Kurzwaffen max. 1.500 J. |