Aktuelles Februar 2012

 

Im Downloadbereich gibt es die neue Vereinszeitung 01/2012
und den Schießkalender 2012

 

Messe "Jagen - Reiten - Fischen - Offroad" vom 2. bis 4. März 2012
Messezentrum Hessenhalle Alsfeld

Der "größte Jägerstammtisch Hessens" tagt mit breitgefächerten Einkaufsmöglichkeiten, informativem und unterhaltsamem Rahmenprogramm sowie  aktuellen Fachinformationen an drei Tagen.   Büchsenmacher bzw. Jagdwaffenhändler stellen die neuesten Entwicklungen auf dem Jagdwaffensektor vor. Zudem werden eine Repetierbüchse Merkel Helix, hochwertige Jagdoptik, ein Waffentresor, ein Rehbock-Abschuss und Drückjagdsitze gratis unter den Besuchern verlost. Die Eintrittskarte gilt als Los. Die Teilnahme neuer Fachaussteller zeigt den hohen Stellenwert dieses beliebten Treffpunkts für Jäger, Angler, Reiter  und andere Naturfreunde.
Weitere Infos

 

Beitragszahlungen an die Land- und Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Nach Informationen der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird sich der in diesem Jahr für das abgelaufene Geschäftsjahr zu zahlende Mitgliedsbeitrag für alle versicherten Jagdbetriebe (Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftliche Jagdbezirke) von bisher 0,66 € auf 0,70 € je Hektar bejagbare Fläche erhöhen. An dem unabhängig davon zu zahlenden Grundbeitrag von 45,00 € je Jagdrevier hat sich gegenüber den Vorjahren nichts geändert.
Die Anpassung des je Hektar bejagbare Fläche zu zahlenden Beitrags ist auf die erhöhten Kosten der Unfallversicherungssparte Jagd bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft im Jahr 2011 gegenüber dem Jahr 2010 zurückzuführen. Die tatsächlichen Aufwendungen der Berufsgenossenschaft für die Folgen jagdlicher Unfallereignisse sind hier von 2,3 Mio. € im Jahr 2010 auf 2,7 Mio. € im Jahr 2011 gestiegen. Da die Beitragszahlungen ausschließlich zur Deckung der entstandenen Kosten in den einzelnen Sparten der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft verwendet werden war eine Anhebung im genannten Umfang unvermeidbar.
Die Beitragszahlungen sind bei Beträgen bis 300 EURO einmalig am 15. März 2012 und bei Beträgen über 300 EURO in drei gleich hohen Teilbeträgen am 15. März, am 15. Juni und am 15. September 2012 fällig.

 

Jahreshauptversammlung

unsere Jahreshauptversammlung findet statt am:
Freitag, 02. März 2012 um 19:30 Uhr
Klosterbrunnen Petersberg, Zur Linde 2, 36251 Bad Hersfeld
(Näheres in unserer Vereinszeitung)

 

Tagung mit dem Thema "Wildschäden und Energiepflanzenanbau"

am 3. März 2012 in Alsfeld-Eudorf

Ausschlaggebend für die Behandlung dieses Themas im Rahmen einer Tagung ist die Zunahme der ackerbaulich genutzten Flächen für den Energiepflanzenanbau (Mais, Raps, Getreide, Kurzumtriebsplantagen, Miscanthus etc.).  Einen besonderen Stellenwert hat der Anbau von Mais, der in Vergärungsanlagen als nachwachsender Rohstoff - sogenannter Energiemais - eingesetzt wird. Der Anteil der mit dieser Anbauform ackerbaulich genutzten Flächen kann regional zum Teil erheblich schwanken.
 
Obwohl sich die Mehrheit der Jägerschaft zu einer verstärkten Nutzung von Energiepflanzen bekennt, befürchtet man, so der Deutsche Jagdschutz-Verband e. V., dass sich durch den zunehmenden Anbau erhebliche Einflüsse auf Wildtierlebensräume, Wildhege, Wildschaden und Jagd ergeben werden - mancherorts haben sich durch den ausgeweiteten Energiepflanzenanbau bereits Diskrepanzen ergeben, die einer Lösung bedürfen.
 
Mit dieser Fachtagung soll zunächst der Stand des Energiepflanzenanbaus und der jagdlichen Situation in Hessen beleuchtet werden. Im weiteren Verlauf der Tagung werden unterschiedliche Wildschäden an Energiepflanzen aufgezeigt sowie auf Diskrepanzen bei der Revierverpachtung eingegangen. Ebenfalls mit eingebunden sind Biogasanlagenbetreiber, die aus ihrer Sicht den Energiepflanzenanbau darstellen. In einem gesonderten Beitrag wird auf die rechtliche Situation der Wildschadensersatzpflicht eingegangen, bevor in einer umfassenden Podiumsdiskussion mit allen Referenten Lösungswege zur Wildschadensminderung, -regulierung und zur Verpachtung von Revieren mit hohem Anteil an Energiepflanzen-Anbauflächen vorgestellt und diskutiert werden.
 
Eine verbindliche Anmeldung zur Tagung ist notwendig, Tagungsgebühren werden jedoch nicht erhoben.
 
Weitere Informationen zur Veranstaltung (Programm, Anmeldemodalitäten etc.) können dem Anhang (Flyer) entnommen werden oder sind abrufbar unter:

http://www.bioenergie-portal.info/hessen/veranstaltungen/

 

Neuerungen aus dem geänderten Hessischen Jagdgesetz für die Hegegemeinschaften 

Das geänderte Hessische Jagdgesetz hat auch für die Hegegemeinschaften Veränderungen und Neuerungen bei den ihnen obliegenden Aufgaben gebracht. Werner Wittich (Vorstand LJV) hat hierzu das geänderte Gesetz näher durchleuchtet und gibt die seiner Ansicht nach wichtigen Neuerungen nachstehend zur Kenntnis.
 
~ Öffnung der Hegegemeinschaften durch Änderung der Satzung mit Aufnahme der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaft, vertreten durch deren Vorstand, als Pflichtmitglieder. Die Mitgliedschaft der Forstämter von HessenForst zur Vertretung der in der Hegegemeinschaft liegenden Flächen des Landes Hessen ist sicherlich bereits überall geregelt und damit Teil der zur Zeit gültigen Satzungen - siehe dazu § 9 Hess. Jagdgesetz.
 
~ Einladung der Eigenjagdbesitzer und der Vorsitzenden der Jagdgenossenschaften zu den Mitgliederversammlungen.
 
~ Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung oder Nichterhebung der Verbissbelastung (für den Planungszeitraum 2013 bis 2016) - siehe dazu § 26 a, Abs. 3 Hess. Jagdgesetz. Diese Entscheidung kann nur bei einer einvernehmlichen Einigung innerhalb der Hegegemeinschaft über den Abschussplanvorschlag bei gleichzeitiger Zustimmung der Jagdrechtsinhaber getroffen werden.
 
~ Beratung und ggf. auch Entscheidung darüber, ob die Rehwildabschussplanung für den in 2013 beginnenden neuen dreijährigen Planungszeitraum mit einem gemeinsamen Rehwildabschussplan für die gesamte Hegegemeinschaft, getrennt nach Geschlecht und Altersstufen, festgesetzt werden soll - § 26 b Hess. Jagdgesetz. Dabei sind die Besonderheiten im Falle von evtl. Widersprüchen einzelner Jagdausübungsberechtigter oder Jagdrechtsinhaber zu beachten. Für die Reviere, deren Jagdausübungsberechtigte oder Jagdrechtsinhaber gegen die gemeinsame Abschussplanung stimmen, wird von der Unteren Jagdbehörde ein eigener Abschussplan festgesetzt.
 
~ Information über die neuen Grundsätze für Nachsuchen durch auf Vorschlag der Hegegemeinschaft von der Jagdbehörde anerkannte Schweißhundeführer im Gebiet der Hegegemeinschaft und durch von der oberen Jagdbehörde anerkannte Schweißhundegespanne innerhalb der Hegegemeinschaft und darüber hinaus über die Grenzen der Hegegemeinschaft hinaus - § 27 Hess. Jagdgesetz.
 
~ Beratung und evtl. Beschlussfassung über die Erarbeitung eines Fütterungskonzeptes für Notzeiten - § 30, Abs. 5 Hess. Jagdgesetz.
 
~ Beratung und evtl. Beschlussfassung über ein der Jagdbehörde spätestens zum 1. Oktober 2013 anzuzeigendes Kirrungskonzept für Schwarzwild - § 30, Abs. 8 Hess. Jagdgesetz.

 

"Allgemeinen Verwaltungsvorschriften" zum Waffengesetz

Die VwV ist inzwischen vom Bundesrat mit kleinen Änderungen verabschiedet worden. Die aktuelle Fassung der Verwaltungsvorschriften und der vorgenommenen Änderungen kann man in unserem Downloadbereich herunterladen. (Achtung: mehr als 200 Seiten)

 

Die  64. Landwirtschaftliche Woche

findet vom 10. bis 12. Januar 2012 in der Stadthalle Baunatal (Friedrich-
Ebert-Allee 1,  34225 Baunatal) statt. Am 12. Januar 2012 sind nachmittags ab 13:30 Uhr im Rahmen einer Präsentation des Hessischen Waldbesitzerverbandes folgende Vortragsveranstaltungen vorgesehen:
 
"Rotwild als Leitart zur Naturschutzplanung" und
 
"Jagd als Erfolgsfaktor für den Waldbau"

(Veranstaltungsflyer)

 

Neues Zentrales Waffenregister

Nach der europäischen Waffenrichtlinie ist bis zum 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu schaffen. Nach dieser Richtlinie müssen alle zuständigen Behörden Zugang zu den gespeicherten Daten haben. Die Bundesregierung hat beschlossen, das Nationale Waffenregister (NWR) zum 01.01.2013 einzuführen.
Weitere Erläuterungen gibt es auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes

 

Internet-Chat des DJV

Wie wir bereits berichtet haben, hat der DJV erstmals das Medium Internet zu einer offenen Diskussionsrunde mit Jägerinnen und Jägern genutzt, an der auch heimische Jagdfreunde teilgenommen haben. Diese neue Entwicklung und die neue „Gangart“ im Deutschen Jagdschutzverband sollten wir gemeinsam nach Kräften unterstützen. 
Hier das Protokoll zum Internet-Chat mit Präsident Fischer und Vizepräsident Hallermann vom 28. November 2011, 17:00 bis 19:00 Uhr (http://www.jagdnetz.de/news/?meta_id=2714)

 

Windkraftanlagen jetzt auch im Wald?

Für den Stadtwald Bad Hersfeld gibt es schon konkrete Planungen Windräder im Wald aufzustellen. Die Narbenhöhe soll 140 m und die Gesamthöhe ca. 190 m betragen. Eine Genehmigung ist allerdings noch nicht erteilt. 
Der Landesjagdverband wird demnächst eine allgemeine Stellungnahme zu geplanten Windkraftanlagen abgeben. Das Bundesamt für Naturschutz hat ein Positionspapier zu "Windkraft über Wald" herausgegeben. Der Deutsche Naturschutzring hat die Studie "Windkraft im Visier" schon 2009 veröffentlicht.

 

Neue Richtwerttabellen

Die Richtwerte für den Schadenersatz pro Quadratmeter für ersatzpflichtige Kulturen sind für den 100prozentigen Ertragsausfall in den angefügtem Tabellen dokumentiert. Die Richtwerte werden jährlich an das aktuelle Preisniveau angepasst und sind in der Praxis anerkannt. Die Feststellung der geschädigten Fläche wird durch Abmessen oder Abschreiten ermittelt und bereitet im Allgemeinen auch keine Probleme. Was in der Praxis immer wieder Probleme bereitet, sind die Schätzung des Schädigungsgrades und die Festsetzung der Ertragsstufe. Beides lässt sich am sichersten in der Ernte feststellen. 

Tabelle Marktfrüchte Tabelle Futterpflanzen

 

Projekt "Grünbrücke" in Schleswig-Holstein

Bundesweit einzigartig und schon nach einem Jahr erfolgreich ist das Projekt „Holsteiner Lebensraumkorridore“ rund um die Grünbrücke Kiebitzholm: Fünf Projektpartner – Jäger, Förster, Straßenbauer, Naturschutzstiftung und Wildpark – entwickeln zusammen mit Wissenschaftlern der Universität Kiel Ideen und Konzepte, wie sich verbleibende Lebensräume von Tieren und Pflanzen dauerhaft verbinden lassen. Ein Leuchtturmprojekt mit bundesweiter Signalwirkung, denn ohne intelligente Vernetzung droht das lokale Aussterben zahlreicher Arten in Deutschland. Ein Grund für die zunehmende Zerschneidung von Lebensräumen ist das wachsende Verkehrsaufkommen. Umgesetzt werden die Konzepte und Maßnahmen mit inzwischen 30 regionalen Partnern. Das Ziel: Querungshilfen wie Grünbrücken erfolgreich in die vom Menschen stark geprägte Landschaft einbetten. Finanziert wird das Projekt vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesumweltministeriums. Erste Ergebnisse stellen die Projektpartner auf der Fachtagung „Wiedervernetzung in der Praxis“ am 23. und 24. November 2011 in Flintbek vor. Die Veranstaltung wird koordiniert vom Deutschen Jagdschutzverband, der seit 2001 Pionierarbeit auf dem Gebiet der Wiedervernetzung leistet.

Mehr als 350 teils stark bedrohte Tier- und Pflanzenarten wurden seit Projektbeginn vor zwei Jahren bereits auf und nahe der Grünbrücke Kiebitzholm nachgewiesen. Möglich wurde dies durch kleine und große Trittsteine für verschiedenste Arten, die im Rahmen des Projektes „Holsteiner Lebensraumkorridore“ nach und nach innerhalb eines Korridors auf beiden Seiten der Grünbrücke entstehen – und von denen auch besonders sensible Spezies langfristig profitieren. Zahlreiche Arten, von der nur wenig mobilen possierlichen Haselmaus bis hin zu weit wandernden großen Tieren wie dem Rothirsch – dessen genetische Vielfalt bereits durch Verkehrswege eingeschränkt wird –, kommen jetzt schon sicher über die Straße. Für den Autofahrer sinkt zudem das Wildunfallrisiko. Selbst bedrohte Pflanzenarten wie die Heidenelke profitieren von den Korridoren zur Grünbrücke, da sie oft auf Tiere angewiesen sind, die ihre Samen verbreiten.

(http://www.lebensraumkorridore.de/)

 

Neues zum Thema "Jagdmunition"

Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) berichtet live aus Berlin von der Tagung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zum Thema "Jagdmunition". Die Veranstaltung findet am 3. und 4. November statt. Zahlreiche Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Verbandswesen sind eingeladen, um den aktuellen Stand der Forschung zu diskutieren. Dr. Wolfgang Bethe, DJV-Vizepräsident und zuständig für alternative Munition, vertritt die Position des Verbandes. "Für unsere Mitglieder ist das Thema Jagdmunition aktueller denn je und extrem brisant", sagt DJV-Präsident Hartwig Fischer. "Damit sie zeitnah und sachlich informiert werden, berichtet der DJV über einen Live-Ticker."
Auf www.jagdnetz.de können sich Interessierte über den Inhalt der Vorträge und die Diskussionen informieren. Die Jägerinnen und Jäger müssen lediglich zu  Beginn der Tagung am Donnerstag, 3. November, ab etwa 10 Uhr die Internetseite ansteuern. Die Plattform bietet der Microblogging-Anbieter "CoverItLive". Übrigens: Falls Sie zur gegebenen Zeit nicht am Computer sein sollten und den Event nicht verpassen wollen: CoverItLive gibt es auch als App für viele Smartphones.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die Diskussionsrunde – Chat –  im Internet hinweisen, zu der Präsident Fischer und Vizepräsident Hallermann alle Interessierten am 28. November 2011 in der Zeit von 17:00 bis 19:00 Uhr als Diskussionspartner eingeladen haben. Bitte einfach unter dem Link:
http://www.jagdnetz.de/news/?meta_id=2714

 

Die Bundesregierung hat den Bericht zum Thema „Waldstrategie“ beschlossenen.

Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) nimmt mit Interesse die von der Bundesregierung beschlossene Waldstrategie 2020 zur Kenntnis, lehnt aber die missverständliche Formulierung bezüglich der Rolle der Jagd ab. Als Handlungsziel wird darin formuliert: Die Jagd dient einer nachhaltigen Forstwirtschaft im besonderen Maße. Dies darf aber laut DJV nicht so verstanden werden, dass die Jagd nur für die Forstwirtschaft da sei. „Die Jagd kann und muss die Ziele der Forstwirtschaft unterstützen, ist dieser aber nicht untergeordnet.
Der  Wald  ist  nicht  nur forstliche Produktionsstätte, sondern auch Lebensraum für vielerlei Tier- und Pflanzenarten.“
Die Bundesregierung stellt in der Waldstrategie 2020 klar, dass die gesetzlichen Instrumente des Jagdrechts  ausreichen, um die Interessen von Forstwirtschaft und Jagd in Einklang zu bringen. Dies begrüßt der DJV. Die Möglichkeiten, Probleme auf örtlicher Ebene zu lösen, sind vorhanden und müssen konsequent genutzt werden. „Natürlich muss die Jagd die berechtigten Interessen der Forstwirtschaft berücksichtigen. Sicher ist, wenn beide partnerschaftlich zusammenarbeiten sind Forstwirtschaft und Wild kein Gegensatz“.
Nach Auffassung des DJV darf sich die in der Waldstrategie 2020 betonte Notwendigkeit der Bewahrung der Biodiversität nicht nur auf Arten beschränken, die ökonomischen Nutzen besitzen. Vielfältige Tier- und Pflanzenarten, wie Kräuter, Gräser, Amphibien und Insekten bilden die Lebensgemeinschaft Wald.
(Pressemeldung des DJV, Berlin, 22. September 2011)

 

Bleihaltige Munitionsreste in geschossenem Wild II

der "Deutscher Jagdschutzverband e.V." hat die Hintergrundinformationen
über die Verwendung von Bleimunition überarbeitet.

Auf den Seiten des DJV „jagdnetz.de“ stehen die Hinweise zu einer Umfrage, die der Deutsche Jagdschutzverband in Sachen Jagdmunition gestartet hat.
Nur durch aktive Beteiligung bei der Erstellung von brauchbaren und für die Öffentlichkeitsarbeit wirkungsvoll einzusetzenden Datensammlungen sind unsere jagdlichen Organisationen in der Lage, kritische Fragen objektiv zu beantworten und sachlich nicht fundierten Informationen mit beweisbaren Argumenten zu entkräften.

 

Bleihaltige Munitionsreste in geschossenem Wild I

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat aufgrund von neuen Daten das zusätzliche Gesundheitsrisiko durch den Verzehr von mit Bleimunition geschossenem Wild neu bewertet. Das Ergebnis: Wildfleisch kann durch bleihaltige Munitionsreste stark belastet sein. Da die Bleiaufnahme über andere Lebensmittel in Deutschland schon relativ hoch ist, reicht der regelmäßige Verzehr von mit Bleimunition geschossenem Wildbret aus, die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gefährden. „Ein erhöhtes Risiko besteht bei Verbrauchergruppen, die wöchentlich Wild verzehren, insbesondere in Jägerhaushalten“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Besonders gefährdet sind Ungeborene und Kinder bis sieben Jahre, bei denen bereits eine geringe Bleiaufnahme zu Gesundheitsschäden führen kann.“ 
Näheres auf der Seite des BfR
Stellungnahme des Deutschen Jagdschutz Verbandes
 

Infektionsgefahr durch den "Kleinen Fuchsbandwurm"

In den letzten 10 Jahren wurden pro Jahr ca. 20-30 Krankheitsfälle bekannt, in Hessen wurden 2010 dem Robert-Koch-Institut 3 Fälle gemeldet.
Da aber die Symptome der Krankheit denen einer Leberzirrhose oder eines Leberkarzinoms stark ähneln, ist die Dunkelziffer um einiges höher.
Besonders im Herbst steigt die Gefahr, Erreger über verunreinigte Früchte aufzunehmen.
Neue Untersuchungen in Rheinland-Pfalz belegen, dass ca. 20% der Füchse Träger der
gefährlichen Parasiten sind. Füchse gelten als Hauptüberträger der Krankheit.
Zudem können Haustiere, die mit einem infizierten Wildtier oder dessen Kot
in Kontakt kommen, als Überträger dienen.
Früchte sollten daher vor dem Verzehr gründlich gewaschen und nach Möglichkeit erhitzt werden.

In unserem Downloadbereich gibt es von dem Robert-Koch-Institut einen Steckbrief zu Erkrankungen durch den Kleinen Fuchsbandwurm

Preiswertes Wildwarngerät

In den Online-Informationen für die Landwirtschaft wird eine sehr interessante Möglichkeit zur günstigen Beschaffung und Nutzung von Wildwarngeräten beschrieben.
Für ca. 11,- Euro gibt es die vier nötigen Teile, die man in wenigen Minuten zum einsatzfähigen Gerät zusammenbaut.
Weiter Details unter: http://www.topagrar.com

 

Jagdstrecke im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Der Landkreis hat die Sreckenlisten für die Jagdjahre 2009/10 und 2010/11 veröffentlicht.
Zu finden in unserem Downloadbereich

 

Hessische Landesmeisterschaften im jagdlichen Schießen

Alle Meistertitel für die Jägerinnen des KJV
Artikel in der Hersfelder Zeitung vom 12.07.2011

 

Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition

Der "Fachdienst für Recht, Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten" des Landkreises
Hersfeld-Rotenburg überprüft seit einiger Zeit die Aufbewahrung der Waffen.
Der Landrat bittet den KJV mit u.a. Schreiben vom 06.07.2011, seine Mitglieder nochmals auf die geltenden Vorschriften hinzuweisen.

"Im Hinblick auf die neuen waffenrechtlichen Regelungen wird seit einiger Zeit die 
Überprüfung der sicheren Aufbewahrung der registrierten Schusswaffen auch bei den
Jägern durchgeführt. Dahingehend dürfen wir uns an dieser Stelle für die bisherige gute
Zusammenarbeit mit den kontrollierenden Mitarbeitern der hiesigen Behörde bei diesen
sicherlich für beide Seiten nicht immer problemlosen Überprüfungen bedanken.

Bei den durchgeführten Überprüfungen musste jedoch auch festgestellt werden, dass
eine nicht geringe Zahl der Waffenbesitzer ihre Waffen geladen aufbewahren.
Dies alleine wäre schon Anlass genug für die nachstehenden Ausführungen, jedoch ist
es zudem kürzlich dazu gekommen, dass sich bei der Entnahme einer Waffe durch den
Waffenbesitzer aus seinem Waffenschrank ein Schuss gelöst hat.

Wie Sie sicherlich wissen, schreibt das Waffengesetz mit § 36 Abs. 1 Satz 2 vor, dass
Schusswaffen generell nur getrennt von der dazugehörigen Munition aufbewahrt werden
dürfen. Nach § 13 Abs. 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) ist die
Munition in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss
oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis
aufzubewahren.

Diese getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition beinhaltet selbstverständlich
auch, dass die Waffen weder geladen noch unterladen im Waffenschrank aufbewahrt
werden dürfen. Im ge- bzw. unterladenen Zustand befindet sich noch Munition in der
Waffe und somit liegt keine getrennte Aufbewahrung von Waffe und Munition vor.

Wir dürfen Sie bitten, Ihre Mitglieder auf diese Vorschrift nochmals in geeigneter Form
hinzuweisen.

gez.
Dr. Karl-Ernst Schmidt
Landrat"

(Vorschriften)

 

Hundesteuer in Bad Hersfeld

In diesem Frühjahr hat der KJV eine Befreiung von der Hundesteuer für Jagdhunde beantragt.

Der Antrag wurde von der Stadt Bad Hersfeld mit folgender Begründung abgelehnt:

„Im Hess. Hundesteuergesetz gab es bis 1973 eine steuerliche Privilegierung für das Halten von Jagdgebrauchshunden. Der Gesetzgeber ging ab 1973 davon aus, dass derjenige, der die finanziellen Mittel zur Jagdausübung habe, auch die Mittel für die geringe Hundesteuer aufbringen könne.
Nach der Beurteilung des Hess. Städte- und Gemeindebundes beansprucht diese gesetzgeberische Einschätzung nach wie vor Gültigkeit. Hinzu kommt, dass nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Abgaben die Landkreise Steuern auf die Ausübung des Jagdrechts (Jagdsteuer) erheben dürfen.
Bei der Jagdsteuer wie auch bei der Hundesteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer; es wird also eine Art Luxus besteuert, der darin liegt, dass der Steuerpflichtige einen Aufwand betreibt, der für die persönliche Lebensführung nicht unbedingt erforderlich ist.
Aufgrund der o.g. Ausführungen kann die Stadt Bad Hersfeld eine Gleichstellung von Jagdhunden mit anderen Hunden wie Blinden- oder Wachhunden mit dem Ziel der Hundesteuerbefreiung nicht gewähren.
Nur für Berufsjäger kommt im Einzelfall eine Steuerbefreiung in Betracht.“
(Hundesteuersatzung)

 

Änderung des Hess. Jagdgesetzes

Am 23.06.2011 ist das "Gesetz zur Änderung des Hess. Jagdgesetzes" vom 10.06.2011 in Kraft getreten.
Neben dem Hess. Jagdgesetz wurden auch die „Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen und über die Änderung der Jagdzeiten“ geändert sowie die „Verordnung über die Wildfütterung“ aufgehoben.
Unabhängig vom laufenden Jagdjahr greifen die dort getroffenen neuen jagdrechtlichen Regelungen unmittelbar und ohne Übergangsfrist.

  

Botulismus - verkannte Gefahr?

seit Jahren gibt es einen schrecklichen Verdacht. Die Reste aus Biogasanalgen, die „sauberen“ Ökostrom liefern, verursachen bei Wildtieren, Haustieren und Menschen eine tödliche Krankheit - der chronische Botulismus.
Botulismus ist eine meist tödliche Fleischvergiftung. Chronischer Botulismus hingegen soll schleichend, teilweise über Jahre verlaufen. Die Zeitschrift „Wild und Hund“ widmete dem Thema einen Artikel in der aktuellen Ausgabe (10/2011) und verwies auf einen Fall im Vogtland (Sachsen): Dort starben 600 Kühe; der Landwirt selbst erkrankte schwer. 

Pressemitteilung der Zeitschrift "Wild und Hund"

 

Jagd ist wichtig! - Ergebnis einer Meinungsumfrage

Gute Nachrichten geben wir gerne weiter, und das ist eine gute Nachricht: Rund 90 Prozent der Teilnehmer einer repräsentativen Meinungsumfrage sind davon überzeugt, dass die Jäger die Natur lieben. Die Fütterung von Wild in Notzeiten befürworten 85 Prozent der Deutschen (...). 82 Prozent glauben, dass die Jagd notwendig ist, um Wildbestände zu regulieren sowie Wildschäden in Wald und Feld vorzubeugen, und erkennen die Arbeit des Jägers für Wildtiere und Umwelt an.

Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) bei einem Essener Institut für Marktforschung in Auftrag gegeben hat. Befragt wurden danach über 1011 Teilnehmer ab 15 Jahren aus allen Alters- und Gesellschaftsgruppen.

70 Prozent (plus 4 Prozentpunkte gegenüber 2008) finden die Aussage „Jäger investieren viel Zeit in den Naturschutz“ zutreffend und 69 Prozent (plus 5 Prozentpunkte) meinen, dass Jäger vielen selten gewordenen Tierarten helfen. Die Aussage, dass Jäger aus Lust am Töten auf die Jagd gehen, findet übrigens kaum Zustimmung: 87 Prozent der Deutschen waren anderer Meinung. (Vor knapp 10 Jahren lag die Quote bei 77 Prozent.) Seit 1999 ist der Prozentsatz der Deutschen deutlich gestiegen, die Jagd und Jäger in den Medien bewusst wahrnehmen - von neun auf jetzt 27 Prozent.

(Quelle: http://www.jagd-bayern.de )

 

Anhörungen zum neuen Hess. Jagdgesetz

auf der Internetseite des Hessischen Landtages (unter „Anhörungen“ / „schriftl. Anhörungen“) sind die bisher veröffentlichten Stellungnahmen zum Hess. Jagdgesetz einsehbar.

Die Stellungnahmen von vielen Interessengruppen (LJV, Tierschutzbund, NABU, OEJV, BUND, Bauernverband, Städte- und Gemeindebund, u.v.a.) sind in den beiden folgenden pdf-Dateien zusammengefasst.

Hess. Jagdgesetz Anhörung Teil 1  (2,5 MB)
Hess. Jagdgesetz Anhörung Teil 2  (2,5 MB)

Gesetzentwurf von CDU/FDP
Gesetzentwurf der SPD
Gesetzentwurf der GRÜNEN

Schießen für "Junge Jäger"

Der KJV-Hersfeld veranstaltet ein ungezwunges Übungsschießen
für Jäger unter 35 Jahren (und Freunde) am 26.06.2011 um 10:00 Uhr im "Kessel".
Interessenten melden sich bitte bei Jan Möller.

 

 

Internationales Jahr der Wälder

Das Kampagnenkonzept "Waldkulturerbe" soll im Internationalen Jahr der Wälder 2011 dazu beitragen, der Bevölkerung die Vielschichtigkeit der Beziehungen zwischen den Menschen und den Wäldern aufzuzeigen. Sowohl der Einfluss des Waldes auf unsere Kultur und Lebensweise als auch der Einfluss unserer Gesellschaft auf den Wald soll deutlich gemacht werden.

Der Wald ist ein wichtiger natürlicher Lebensraum, ein wertvolles Naturerbe und eine unverzichtbare Ressource für die Menschen. Der Wald prägt ganze Landschaften; ungezählten Tieren und Pflanzen ist er Heimat und Refugium; er schützt Klima, Wasser und Boden.

Holz ist bis heute unverzichtbar und in unserem Alltag allgegenwärtig. Es wärmt und kleidet uns, schützt vor Kälte und Hitze. Als Papier trägt und bewahrt es Informationen. Wir wohnen in Holzbauten oder unter hölzernen Dachstühlen; wir genießen eine in vielen Aspekten "hölzerne" Wohn- und Gartenkultur (Tische, Betten, Stühle, Fenster, Türen, Schränke, Kaminfeuer etc.). Zahlreiche Musikinstrumente bestehen aus Holz.

weitere Infos: www.wald2011.de

 

Bejagungsschneisen und Agrarzahlungen

Bejagungsschneisen für Maisschläge müssen künftig im Antrag auf Agrarzahlungen nicht mehr gesondert ausgewiesen werden, wenn die Bundesländer entsprechende Nutzungscodes anbieten und für die betreffenden Flächen nur die Betriebsprämie beantragt wird.
In Hessen ist für das Jahr 2011 bereits eine Lösung zur Abwicklung der Zahlungsmodalitäten auch für die Bejagungsschneisen durch Einführung eines neuen Codes auf den Antragsformularen (BS = Mais mit Bejagungsschneise) vorgesehen.
Weitere Erläuterungen in der Pressemeldung des DJV.

 

Jäger fordern: „Weg mit der ungerechten Jagdsteuer“

Vor der Kommunalwahl sollen die Kandidaten der Parteien den Jagdvereine Rede und Antwort stehen.
„Alle hessischen Landkreise sollen sofort die Jagdsteuer abschaffen“. Dies fordern der Landesjagdverband Hessen (LJV) und die Kreisjagdvereine vor der Kommunalwahl, die im März 2011 stattfindet. „Mit dieser ungerechten Steuer werden die Jägerinnen und Jäger von den Landkreisen noch dafür bestraft, dass sie in den Natur- und Artenschutz freiwillig erhebliche Geld- und Sachleistungen und persönlichen Arbeitseinsatz investieren“, erklärt Jagdverbandspräsident Dietrich Möller (Marburg) in einer Pressemitteilung.

Während jeder Bürger seine Spende für Natur- und Umweltschutz steuermindernd absetzen könne, würden die Jäger zusätzlich zur Kasse gebeten. Etwa die Hälfte der hessischen Landkreise erhebt nach Möllers Worten von den Inhabern der Jagdreviere noch jährlich eine 10- bis 20-prozentige Jagdsteuer auf die Ausgaben für die Jagdpacht und teilweise sogar auf die Kosten für Wildschadensersatz, Wildäcker, jagdliche Einrichtungen oder auf Spenden des Jagdpächters für soziale und gemeinnützige Zwecke. Andere Landkreise und die fünf kreisfreien Städte verzichteten allerdings bereits wegen der Proteste der Jäger auf diese „ungerechte und überflüssige Steuer“ oder hätten zumindest den Steuersatz gesenkt.

„Ohne den finanziellen und persönlichen Einsatz der Jägerinnen und Jäger gäbe es wesentlich weniger Feldgehölze, Hecken und Feuchtbiotope. Stattdessen würden die Wildschäden ebenso wie die Zahl der Wildunfälle im Straßenverkehr drastisch steigen. Der junge Wald würde nicht mehr wachsen, Wildseuchen würden rasch um sich greifen und auch die Gesundheit der Menschen und ihrer Haustiere bedrohen“, stellt Jägerpräsident Möller weiter fest. „Doch statt diese Dienstleistungen für die Gesellschaft anzuerkennen, erheben etliche Landkreis von den Grünröcken eine Strafsteuer, die im Kreishaushalt verschwindet und noch nicht einmal zweckgebunden dem Naturschutz zugute kommt.“

„Andererseits erstellen die Kommunen jedoch für Naturnutzer wie Motor-, Wasser- und Flugsportler oder Reiter und Mountainbike-Fahrern zum Teil die Infrastruktur“, kritisiert Möller – „und dies obendrein auf Kosten der Steuerzahler“. Aufgrund dieser „grotesken Ungleichbehandlung“ erwägen nach Angaben des LJV-Präsidenten zahlreiche Jäger, im Straßenverkehr getötete Wildtiere künftig nicht mehr selbst auf eigene Kosten zu beseitigen. „Die Revierinhaber sind dazu nämlich rechtlich keineswegs verpflichtet“, betont der Jägerchef. Sie hätten diese undankbare Aufgabe bisher allerdings freiwillig und klaglos übernommen – und zwar spät abends um 23 Uhr ebenso wie frühmorgens um drei Uhr. „Falls die Jäger hier streiken“, so erklärt Möller, kommen auf die Öffentliche Hand oder auf die Autofahrer, die den Wildunfall verursacht haben, erhebliche Ausgaben für die Anlieferung des verendeten Tiers in der nächsten Tierkörperbeseitigungsanstalt zu.“ Diese Aufwendungen sollten die Kreise einmal den Einnahmen aus der Jagdsteuer gegenüber stellen.

Landesjagdverband und Kreisjagdvereine, die insgesamt knapp 20.000 Mitglieder zählen, erwarten laut LJV-Präsident vor der Kommunalwahl von den Kandidaten der Parteien und Wählervereinigungen eine verbindliche Antwort auf die Frage, ob sie für die Abschaffung der Jagdsteuer eintreten. „Diese Antwort wollen wir Jäger in unsere Wahlentscheidung einbeziehen“, hebt Möller hervor.

Die Jagdsteuer ist nach Möllers Worten ursprünglich auf den finanziellen Überschuss eines Jagdreviers erhoben worden. Heute sei jedoch mit der Jagd kein Überschuss mehr zu erzielen. Stattdessen investierten die Jägerinnen und Jäger in der übernutzten Landschaft eigene Mittel in den Naturschutz und wildfreundliche Biotope.
(Pressemitteilung LJV)


 

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Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft bleibt Rechtens

- EGMR weist Beschwerde zurück und bestätigt Rechtsauffassung des DJV -

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute in Straßburg entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Damit bestätigt der Gerichtshof die Rechtsprechung der deutschen Gerichte und die Auffassung des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE). Das deutsche Jagdrecht mit der flächendeckenden Bejagungspflicht, dem Revierprinzip und der Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft bleibt somit unangetastet bestehen, Grundstückseigentümer müssen nach wie vor die Jagd auf ihrem Grund und Boden zulassen.

Der DJV und die BAGJE nahmen als so genannte "Drittbeteiligte" am Verfahren teil und haben die Belange der Jäger und Eigenjagdbesitzer mit einer ausführlichen Stellungnahme eingebracht. Der Gerichtshof hat diese bei seiner Entscheidung berücksichtigt.

Ein Kläger aus Deutschland war zunächst in allen nationalen Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht unterlegen. Daraufhin hatte er Beschwerde zum EGMR erhoben und rügte darin eine Verletzung seiner Rechte auf Schutz des Eigentums, der Vereinigungsfreiheit und der Gewissensfreiheit. Außerdem sah er sich als Eigentümer eines kleineren Grundstücks gegenüber einem Eigenjagdbesitzer diskriminiert. All diese Argumente wies das Gericht zurück.

Das Grundrecht des Eigentums (Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK) ist nach der Entscheidung des EGMR zwar betroffen, dieser Eingriff ist aber gerechtfertigt. Denn die Ziele des Bundesjagdgesetzes - unter anderem ein artenreicher und gesunder Wildbestand und die Verhinderung übermäßigen Wildschadens - liegen im allgemeinen Interesse. Der Gerichtshof hat auch anerkannt, dass die Bejagungspflicht für alle bejagbaren Grundstücke in Deutschland gilt, unabhängig davon ob diese im öffentlichen oder privaten Eigentum stehen und unabhängig von ihrer Größe. Daher liege auch keine Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach Art. 14 EMRK in Verbindung mit dem Eigentumsgrundrecht vor. Die unterschiedliche Behandlung von Grundflächen - und zwar von Eigenjagdbezirken einerseits und kleineren Grundstücken andererseits - ist daher gut begründet.

Der Gerichtshof hat weiter entschieden, dass auch das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit (Art. 11 EMRK) nicht verletzt ist. Denn die Jagdgenossenschaften sind als Körperschaften öffentlichen Rechts keine Vereinigungen im Sinne dieses Artikels. Auch das Grundrecht der Gewissensfreiheit ist nicht verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da innerhalb von drei Monaten dagegen Beschwerde zur Großen Kammer des Gerichtshofs eingelegt werden kann. DJV und BAGJE werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

(Werner Wittich)


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